Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Grauimport von Computer- und Konsolenspielen: Abmahnung droht!

29.09.2010, 15:22 Uhr | Lesezeit: 2 min
Grauimport von Computer- und Konsolenspielen: Abmahnung droht!

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Computerspielen" veröffentlicht.

Händler, die Computer- und Konsolenspiele im Ausland beziehen, auf denen keine USK-Kennzeichen auf Bildträger und Hülle angebracht sind, laufen Gefahr abgemahnt zu werden. Diese Bildträger erfüllen namentlich nicht die Anforderungen des § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 12 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes und dürfen daher Kindern und jugendlichen Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.

Die betreffenden Vorschriften hierzu lauten im Wortlaut:

„§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen

(1) Bespielte Videokassetten und andere zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierte Datenträger (Bildträger) dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

(2) Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem Bildträger und der Hülle mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. (…)“

Hiernach stellt es einen Verstoß dar, wenn der Hinweis auf die entsprechende Altersfreigabe nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise erteilt wird und der Händler nicht mittels geeigneter Mittel sicherstellt, dass die Ware nur von einem Erwachsenen bestellt und in Empfang genommen wird. Grund dafür ist, dass das betreffende Spiel nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden darf.

Wichtig: Eine Nachlabelung von ausländischen, nicht gekennzeichneten Spielen durch den Händler ist unzulässig! Selbst wenn eine Einstufung der deutschen Version des jeweiligen Spieles existieren sollte, darf der Händler die entsprechenden USK-Kennzeichen auf dem Datenträger und der dazugehörigen Hülle nicht in Eigenregie anbringen. Fraglich ist, ob etwas anders gilt, wenn der Bildträger herstellerseitig bereits eine USK-Kennzeichnung trägt und lediglich die Spielhülle nicht gekennzeichnet ist. Lesen Sie zu dieser Frage den Beitrag der IT-Recht-Kanzlei.

Im Falle einer Zuwiderhandlung droht damit nicht nur eine kostenintensive Abmahnung, sondern auch ein Bußgeldverfahren für den Händler, da ein Verstoß gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die vorstehenden Ausführungen gelten für sämtliche Bildträger (z.B. DVD, Blu-Ray, etc.) entsprechend.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© shockfactor.de - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

T
Torsten Kracke 30.09.2010, 19:11 Uhr
Nachlabelung
Eine Nachlabelung ist natürlich zulässig solange es tatsächlich identische Versionen sind. Ansonsten läge ein Verstoß gegen Art. 28 EG-Vertrag vor. Richtig ist der Hinweis nur soweit, daß man nicht einfach ausländische Spiele und DVDs nehmen und darauf die deutsche FSK/USK nachlabeln darf, da es sich um eine andere Version handeln könnte. Solange man aber z. B. einen Bit-Vergleich der Datenträger macht und es sich um identische Versionen handelt darf man auch nachlabeln.

weitere News

FBA-Versand bei Amazon: Haftung des Händlers bei Fehlern beim Versand von FSK-/ USK-18 Medien
(27.05.2015, 15:46 Uhr)
FBA-Versand bei Amazon: Haftung des Händlers bei Fehlern beim Versand von FSK-/ USK-18 Medien
Game over! Abmahnung der Ubisoft GmbH wegen Jugendschutzverstoß
(20.03.2015, 16:09 Uhr)
Game over! Abmahnung der Ubisoft GmbH wegen Jugendschutzverstoß
OLG Koblenz: Importierte Spiele dürfen auf der Spielhülle nicht nachgestickert werden, selbst wenn der Datenträger eine USK-Kennzeichnung aufweist!
(27.02.2015, 11:20 Uhr)
OLG Koblenz: Importierte Spiele dürfen auf der Spielhülle nicht nachgestickert werden, selbst wenn der Datenträger eine USK-Kennzeichnung aufweist!
LG Berlin: Keine Erschöpfung beim „Keyselling“ von Computerspielen
(17.04.2014, 16:28 Uhr)
LG Berlin: Keine Erschöpfung beim „Keyselling“ von Computerspielen
Der Jugendschutz beim Verkauf von Gamekeys für Online-Computerspiele
(26.02.2014, 17:04 Uhr)
Der Jugendschutz beim Verkauf von Gamekeys für Online-Computerspiele
Online-Computerspiel: Verbot von Werbung für Spielezubehör
(26.09.2013, 11:57 Uhr)
Online-Computerspiel: Verbot von Werbung für Spielezubehör
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei