VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen mit Bio-Siegel in Verkehr gebracht werden
Das VG Bremen hat mit Urteil vom 15. September 2011 (Aktenzeichen 5 K 558/11) entschieden, dass Heimtierfuttermittel mit dem nationalen Öko-Kennzeichen („Bio-Siegel“) in Verkehr gebracht werden dürfen.
Eine in Bremen ansässige Firma, die Futtermittel und Bedarfsartikel für Heimtiere herstellt, vertreibt sechs ihrer Produkte mit dem Öko-Kennzeichen nach § 1 ÖkoKennzeichengesetz („Bio-Siegel“). Im April 2011 untersagte der Senator für Wirtschaft und Häfen für fünf Produkte, diese mit Bio-Siegel in den Verkehr zu bringen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Behörde die Kennzeichnung mit dem nationalen Bio-Siegel nicht untersagen darf, wenn die Produkte die Voraussetzungen der EG-ÖkoVerordnung erfüllen. Dies war unstreitig der Fall, da die in Rede stehenden Futtermittel alle aus dem ökologischen/biologischen Landbau stammen.
Dem Wortlaut des Öko-Kennzeichengesetzes lasse sich nicht entnehmen, dass dieses nur für Lebensmittel – nicht aber für Futtermittel - gilt. Die Untersagung verstoße zudem gegen die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltende EG-Öko-Verordnung.
Quelle: PM des VG Bremen
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