Entwurf eines französischen Anpassungsgesetzes zur Datenschutz-Grundverordnung
Die künftige Datenschutz-Grundverordnung ist ohne nationale Anpassungsgesetzes in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten kaum anwendbar. Es muss im Übrigen geklärt werden, ob und wie von der Möglichkeit von nationalen Sonderregelungen Gebrauch gemacht werden soll (s. diesen Beitrag der IT-Recht Kanzlei). Die französische Regierung hat am 13.12.2017 im Parlament einen Gesetzesentwurf zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung eingebracht. Das Gesetz soll vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft getreten sein.
Dieser Gesetzesentwurf hat große Bedeutung für deutsche Online-Händler, die über eine Niederlassung in Frankreich Produkte und Dienstleistungen in Frankreich vertreiben. Eine wichtige Neuerung wird die Streichung der Pflichtdeklarierung von Online-Händlern bei der französischen Datenschutzkommission CNIL sein. Der Wegfall dieser Pflichtdeklaration bedeutet für Online-Händler eine erhebliche Entlastung.
Die IT-Recht Kanzlei wird zum weiteren Gesetzgebungsverfahren berichten.
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