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Facebook jetzt rechtlich absichern - und das automatisiert!

26.10.2018, 13:55 Uhr | Lesezeit: 3 min
Facebook jetzt rechtlich absichern - und das automatisiert!

Durch die enorm hohe Reichweite ist ein Auftritt bei Facebook inzwischen für Unternehmen fast unabdingbar. Doch auch dort sind juristische Spielregeln zu beachten. Die professionellen Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei erlauben Ihnen eine preiswerte rechtliche Absicherung Ihres Facebook-Auftritts - und das automatisiert und selbstverständlich inklusive Haftungsübernahme durch die IT-Recht Kanzlei. Keine Rolle spielt dabei, ob Sie Ihren Facebook-Auftritt nur als reine Fanpage oder auch zu Verkaufszwecken nutzen möchten.

I. Reine Facebook-Fanpage: Automatisierte Absicherung für mtl. 5,90 €

Der EuGH hat entschieden, dass bei Facebook-Fanpages nicht nur Facebook selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich zeichnet, sondern auch das die Fanpage betreibende Unternehmen. Damit steht fest, dass jede geschäftlich betrieben Facebook-Fanpage über eine eigene Datenschutzerklärung verfügen muss. Daneben ist natürlich ein rechtssicheres Impressum Pflicht. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht eine Abmahngefahr.

Die IT-Recht Kanzlei hat die Entscheidung des EuGH zum Anlass genommen, eine spezielle Datenschutzerklärung für Facebook-Seiten zu entwickeln.

Fanpage-Betreiber können ihre Facebookauftritte somit komplett automatisiert durch

  • ein abmahnsicheres Impressum sowie
  • eine rechtssichere, speziell für Facebook-Auftritte entwickelte und DGSVO-konforme Datenschutzerklärung

der IT-Recht Kanzlei absichern - dies für mtl. nur 5.9 €.

Selbstverständlich beinhaltet dieses Angebot auch die Haftungsübernahme durch die Kanzlei.

Dieses Angebot ist sowohl für klassische Unternehmen, die gar nicht online verkaufen, sondern nur werben (wie etwa Handwerksbetriebe, Dienstleister) geeignet als auch für den Onlinehändler, der Facebook nicht für den direkten Warenabsatz, sondern nur für die Präsentation des eigenen Unternehmens nutzt.

Durch den Update-Service der IT-Recht Kanzlei werden die vorgenannten Rechtstexte auch auf dem Laufenden gehalten – und zwar automatisiert durch den neuen Hosting-Service der IT-Recht-Kanzlei.

II. Wenn auch Verkäufe via Facebook erfolgen sollen: Absicherung für mtl. 9,90 €

Viele Unternehmen haben Facebook nicht nur als reichweitenstarken Werbekanal erkannt, sondern schätzen Facebook auch als Absatzmöglichkeit für ihre Waren.

Insbesondere dann, wenn (noch) kein eigener Onlineshop existiert, ist der Verkauf via Facebook im Wege individueller Kommunikation (Vertragsschluss z.B. per Email, Facebook-Nachricht, Telefon, Fax) eine gute (und provisionsfreie) Alternative zum Verkauf über Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay.

Wer seine Waren (auch) via Facebook verkaufen möchte, findet hier das passende Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei für die Absicherung seiner Facebook-Präsenz.

Bereits für mtl. 9,90 Euro erhalten Online-Händler

  • ein abmahnsicheres Impressum,
  • eine rechtssichere, speziell für Facebook-Auftritte entwickelte und DGSVO-konforme Datenschutzerklärung sowie
  • AGB und Widerrufsbelehrung für den Warenverkauf via Facebook

Auch hier wird durch den Update-Service eine dauerhafte Absicherung erzielt – für maximale Rechtssicherheit.

Selbstverständlich beinhaltet dieses Angebot auch die Haftungsübernahme durch die Kanzlei.

III.Facebook-Potential ausschöpfen

Unternehmen sollten sich durch die jüngste EuGH-Rechtsprechung nicht abschrecken lassen, dafür ist das werbliche Potential von Facebook-Seiten zu immens.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Facebookseite auch korrekt abgesichert wird, um die rechtlichen Anforderungen einzuhalten.

Hier können Sie - wie bereits abertausende Internetpräsenzen – auf die langjährige Expertise der IT-Recht Kanzlei zählen.

IV. Automatisierter Abmahnschutz von Impressum und Datenschutzerklärung: durch innovativen Hostingservice

Da die Einbindung von Impressum und Datenschutzerklärung bei Facebook in manchen Fällen nicht ganz einfach ist, hat die IT-Recht Kanzlei kürzlich einen kostenfreien Hostingservice für diese Rechtstexte gestartet.

Das heißt: Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die Impressum und Datenschutzerklärung für Facebook beziehen können diese Rechtstexte mittels einfacher Einbindung eines Links bei Facebook rechtssicher darstellen. Im Falle von rechtlicher Änderungen werden die vorgenannten Rechtstexte automatisch auf der jeweiligen Facebook-Seite aktualisiert.

Weitere Details zu dem Facebook-Hostingservice der IT-Recht Kanzlei finden Sie gerne hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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