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Exotische Rechtsform? Kein Problem für die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei!

14.08.2023, 07:19 Uhr | Lesezeit: 6 min
Exotische Rechtsform? Kein Problem für die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei!

In Bezug auf die Rechtstexte sollten Online-Händler und Webseitenbetreiber keine Schwäche zeigen, da schon geringe Mängel zu Abmahnungen führen können. Dies gilt insbesondere für die erforderlichen Angaben im Rahmen des Impressums. Die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei sind für nahezu alle gebräuchlichen Rechtsformen geeignet, auch wenn es sich um ausländische Rechtsformen handelt.

Worum geht es?

Ohne rechtssicheres Impressum und rechtssichere AGB, Datenschutzerklärung sowie Widerrufsbelehrung kommt heute kein Online-Händler mehr aus. Diese sind nicht nur zur Vermeidung lästiger und kostspieliger Abmahnungen elementar. Vielmehr erwarten inzwischen Interessenten bzw. Kunden entsprechende, professionelle Dokumente beim Besuch der Online-Verkaufspräsenz.

Betreiber von reinen Präsentationsauftritten (Unternehmenspräsentationswebseite, Onepager, Social-Media-Fanpages) müssten zumindest Impressum und Datenschutzerklärung vorhalten.

In der Praxis zeigt sich, dass gerade in Bezug auf die Gestaltung der Impressen, also den zwingenden Anbieterkennzeichnungen in Telemedien, zahlreiche Fehler gemacht werden.

Die Krux hierbei ist, dass sich gerade die Pflichtangaben im Rahmen des Impressums an der jeweiligen Rechtsform des Anbieters / Händlers orientieren. Ein nicht im Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer muss im Rahmen des Impressums etwa deutlich weniger Angaben tätigen, als eine GmbH.

Die Rechtsform hat also unmittelbaren Einfluss auch die korrekte Gestaltung des Impressums und muss sich natürlich auch korrekt in den weiteren Rechtstexten (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung) widerspiegeln.

Wer hierbei Fehler macht, riskiert einen rechtlich angreifbaren Internetauftritt.

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Immer mehr exotische Rechtsformen im Ecommerce vertreten

Da der Online-Handel in den letzten Jahren stetig gewachsen ist, steigen zumindest in Europa auch Akteure aus Ländern in den Ring, die bisher im Ecommerce eher schwach vertreten waren. Gerade die östlichen EU-Mitgliedsstaaten wie Polen oder Tschechien erleben derzeit einen Boom im Bereich des Online-Handels.

Dies führt dazu, dass als Verkäufer Firmen mit in Deutschland selten vertretenen Rechtsformen auftreten, etwa in Form einer Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (kurz: Sp. z o.o.).

Wer als „Nutzer“ eine solch exotischen Rechtsform dann Rechtstexte nutzt, die auf einen nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmer zugeschnitten sind, dürfte Probleme bekommen.

Doch nicht nur in Bezug auf ausländische Rechtsformen, die nicht hinreichend in den Rechtstexten abgebildet werden sind häufige Defizite zu beachten. Auch bei „normalen“ deutschen Rechtsformen wie z.B. der GmbH fehlen nicht selten Pflichtangaben, wie etwa diejenigen zum Registergericht und zur Registernummer oder werden falsch darstellt (z.B. „Registergericht: Hamburg“ oder „Registernummer HR 32577“.)

Wer auf der Suche nach professionellen Rechtstexten ist, sollte sich daher informieren, ob diese auch für die von ihm genutzte Rechtsform passend sind und auf diese zugeschnitten werden, um später böse Überraschungen zu vermeiden.

Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei werden auf fast alle gebräuchlichen Rechtsformen zugeschnitten

Nicht nur, dass bereits mehr als 60.000 verschiedene Unternehmen die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei nutzen und durch den innovativen Update-Service so dauerhaft auf dem rechtlich aktuellen Stand gehalten werden. Damit ist die IT-Recht Kanzlei führender Anbieter der dauerhaften rechtlichen Absicherung von Online-Händlern und den Kanzleien.

Die IT-Recht Kanzlei ist zudem führend in Bezug auf die Auswahl der angebotenen Rechtstexte für unterschiedliche Präsenzen und Sprachen sowie in Bezug auf die Anpassung der Rechtstexte auf eine Vielzahl von Rechtsformen.

Sofern Sie sich für die anwaltliche Unterstützung durch die IT-Recht Kanzlei entscheiden, können Sie die Rechtstexte insbesondere angepasst für eine der folgenden Rechtsformen nutzen:

• Gewerbetreibender als Einzelunternehmer ohne Eintragung im Handelsregister
• Freiberufler ohne Eintragung im Handelsregister
• Aktiengesellschaft (AG)
• Eingetragener Kaufmann (e.K.)
• Eingetragene Kauffrau (e.Kfr.)
• Eingetragener Unternehmer (e.U.) (Österreich)
• Eingetragener Verein (e.V.)
• Eingetragene Genossenschaft (eG)
• Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
• Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG)
• Kommanditgesellschaft (KG)
• Limited (Ltd.)
• Offene Gesellschaft (OG) (Österreich)
• Offene Handelsgesellschaft (oHG)
• Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt (UG)
• Aktiebolag (AB) (Schweden)
• Aktiengesellschaft (Schweiz)
• Anpartsselskab (ApS) (Dänemark)
• Besloten Vennootschap (B.V.) (Niederlande)
• Einzelunternehmen (Schweiz)
• Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) (Österreich)
• Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
• Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG)
• Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KGaA)
• Incorporated (Inc.) (USA)
• Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)
• Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
• Nicht rechtsfähiger Verein
• Osakeyhtiö (OY) (Finnland)
• Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
• Spółka akcyjna (S.A.) (Polen)
• Société anonyme (S.A.) (Frankreich)
• Société à responsabilité limitée (S.a.r.l) (Frankreich)
• Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.) (Spanien)
• Sociedad de la responsabilidad limitada unipersona (S.L.U) (Spanien)
• Società per azioni (S.p.a.) (Italien)
• Società a responsabilità limitata (S.r.l.) (Italien)
• Společnost s ručením omezeným, (s.r.o) (Tschechien / Slowakei)
• Société par actions simplifiée (SAS) (Frankreich / Belgien)
• Societas Europaea (SE)
• Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Sp. z o.o.).
• Spółka jawna (Sp. j.) (Polen)
• Spółka komandytowa (Sp. K.) (Polen)
• Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG (UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Sie können damit also unbesorgt die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei nutzen, wenn Sie als Händler z.B. in Österreich oder Polen sitzen.

Gerne stellen wir Ihnen abmahnsichere Rechtstexte zur Verfügung u.a.

- für eine Präsentationswebseite ohne Verkauf (z.B. Unternehmenswebseite oder Facebook-Fanpage oder einen Auftritt bei Instagram, Pinterest, Tiktok usw.) Impressum und DSGVO-konforme Datenschutzerklärung: Wählen Sie unser Datenschutz-Paket!

- für eine Verkaufspräsenz (wie etwa eigener Onlineshop oder Amazon.de oder eBay.de oder etsy) Impressum, AGB, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung sowie Widerrufsbelehrung: Wählen Sie unser Starter-Paket!

- für bis zu 5 Verkaufspräsenzen (etwa eigener Onlineshop und Amazon.de und eBay.de und etsy und Facebook) Impressum, AGB, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung sowie Widerrufsbelehrung: Wählen Sie unser Premium-Paket!

- Für mehr als 5 Präsenzen bis zu 70 Präsenzen Impressum, AGB, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung sowie zudem Intensivprüfung einer Verkaufspräsenz für maximale Rechtssicherheit: Wählen Sie unser Unlimited-Paket!

Fazit

Wer einen geschäftlichen Internetauftritt betreibt bzw. gewerblich über das Internet verkauft, muss dafür Sorge tragen, mit korrekten rechtlichen Informationen zu arbeiten. Dazu gehören insbesondere rechtssichere Rechtstexte in Gestalt von Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung.

In diesem Bereich werden nach wie vor häufig Fehler gemacht.

Wenn Sie entsprechende Rechtstexte nutzen, müssen Sie darauf achten, dass diese auch die von Ihnen genutzte Rechtsform juristisch korrekt abbilden. Andernfalls erfüllen Sie etwa die nach § 5 TMG erforderlichen Pflichtinformationen im Rahmen der Anbieterkennzeichnung (Impressum) nicht (vollständig).

Wer bei den Rechtstexten unsauber arbeitet bzw. nicht auf dem aktuellen Stand ist, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern erweckt unter Umständen auch nach außen hin einen unprofessionellen Eindruck.

Wir sichern Sie hier, wie bereits über 60.000 weitere Unternehmen, gerne dauerhaft ab!

Von der anwaltlichen Expertise der IT-Recht Kanzlei in Sachen abmahnsichere Rechtstexte profitieren Sie bereits ab 5,90 Euro zzgl. MwSt. monatlich.

Wir freuen uns, Sie bei Ihrem rechtssicheren Internetauftritt begleiten zu dürfen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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