Europäische Textilkennzeichnungsverordung: Neue Regelungen zur Textilkennzeichnung ab dem 08.05.2012 verbindlich
Die neue europäische Textilkennzeichnungsverordnung (Nr. 1007/2011) wird ab dem 08.05.2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vollständig ersetzen. Online-Händler haben sich auf die neue Rechtslage einzustellen, da sich die Regeln zur Kennzeichnung zum Teil ändern werden. Erfreulich für Händler ist, dass bestimmte Pflichtkennzeichnungen entfallen werden - so wird z.B. wärmendes Innenfutter bei Schuhen nicht mehr kennzeichnungspflichtig sein. Weniger erfreulich ist, das dafür andere Pflichtkennzeichnungen hinzukommen werden und sich auch die Vorgaben zur Textilkennzeichnung zum Teil ändern. Rechtsunsicherheit besteht dahingehend, ob nun auch Täschnerwaren kennzeichnungspflichtig werden.
Nutzen Sie den umfassenden Leitffaden der IT-Recht Kanzlei zur neuen europäischen Textilkennzeichnungsverordnung, um sich umfassend über die neuen geltenden gesetzlichen Anforderungen zur Textilkennzeichnung zu informieren.
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1 Kommentar
müssen ab sofort Socken mit einer dauerhaften Materialkennezeichnung versehen werden? Laut Verordnung sind nur die Halter ausgenommen. Es wäre schon sehr eigenartig, da mir noch keine Socker mit einer dauerhaften Kennzeichnung unter den Augen gekommen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Ringlepp