EU-Abgeordnete fordern ein europäisches Gütesiegel für E-Trading-Unternehmen
Das Internet ist der am schnellsten wachsende Vertriebskanal. Allerdings würde nur jeder dritte Verbraucher online aus einem anderen EU-Land einkaufen wollen. Das Europäische Parlament hat, um den grenzüberschreitenden Online-Handel zu fördern und das Vertrauen der Verbraucher aufzubauen, am Dienstag neue Vorschläge angenommen.
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Ein europäisches "Gütesiegel" für sichere Webseiten, das aus dem EU-Ausland online einkaufende Verbraucher die Zuverlässigkeit und Qualität von Waren garantiert, ist nur einer der nichtbindenden Vorschläge der Abgeordneten, um das Vertrauen und den Schutz der Verbraucher zu stärken. Dadurch soll das Wachstumspotenzial des europäischen Online-Handels freigelegt werden. Das neue Gütesiegel soll auf EU-Recht basieren sowie durch die Kommission überwacht werden. Es soll nach Ansicht der Abgeordneten jedoch in
Zusammenarbeit mit den in den Mitgliedstaaten bestehenden Gütesiegeln umgesetzt und muss auf einem standardisierten Kontrollsystem bzw. Durchsetzungsmechanismus beruhen.
Diskriminierungen bei Lieferung beseitigen
Online-Verkäufe werden oft dadurch erschwert, dass ausländische Händler sich weigern, Bestellungen von Verbrauchern aus einem anderen Land anzunehmen. Die Abgeordneten bedauern, dass die Dienstleistungsrichtlinie in einigen Mitgliedstaaten immer noch nicht vollständig umgesetzt worden ist. Daher fordern sie die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund ihrer elektronischen Anschrift oder ihres Wohnortes ein Ende zu bereiten und die effektive Durchsetzung von Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie zu gewährleisten sowie dafür zu sorgen, dass die nationalen Bestimmungen zur Übernahme dieses Diskriminierungsverbots in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten von den nationalen Behörden und Gerichten ordnungsgemäß durchgesetzt werden.
Transparenz schaffen
Das Parlament betont zudem die Notwendigkeit, dass der elektronische Handel transparenter gestaltet werden müsse, damit der Verbraucher immer die Identität des Lieferanten kennt, also dessen Geschäftsnamen, Anschrift, Kontaktdaten und Steuernummer. Hinsichtlich eines besseren Verbraucherschutzes fordern die Abgeordneten die Kommission auf, den Datenschutz der Verbraucher zu stärken. Des Weiteren unterstreichen sie, wie wichtig es ist, die am sicherste Technologie für elektronische Zahlungssysteme zu unterstützen. Die Abgeordneten fordern ferner die Kommission auf, ein europäisches Frühwarnsystem, einschließlich einer Datenbank zur Bekämpfung von betrügerischen Aktivitäten im digitalen Markt, einzurichten.
Abschließend fordert das Parlament ein angemessenes Maß der Harmonisierung bestimmter Aspekte des Verbrauchervertragsrechts, insbesondere was den Umgang mit bestimmten Typen von Gewährleistungsansprüchen betrifft.
Nächste Schritte
Die heute durch Handzeichen angenommene Resolution über die "Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel" ist eine Antwort des Parlaments auf das Arbeitspapier der Kommission vom März 2010 über Hindernisse, die Verbrauchern und Unternehmen den elektronischen Handel erschweren. Dieser Bericht skizziert die Empfehlungen des Parlaments für künftige Maßnahmen.
"E-commerce ist ein Werkzeug mit einem großen Potenzial zur Neugestaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und des europäischen Binnenmarkts und kann in der heutigen Zeit der finanziellen Belastung für die europäischen Bürger und Unternehmen sehr wertvoll sein und ihnen Möglichkeiten eröffnen. Es ist sehr wichtig, dass die Führer der EU die notwendigen Maßnahmen zur Überwindung der bestehenden Hindernisse in Online-Handel umsetzen, und Vertrauen und Transparenz schaffen, so dass sowohl Bürger als auch Unternehmen seine Vorteile in Gänze ausnutzen können",
sagte der Berichterstatter des EP, Pablo ARIAS ECHEVERRIA (EVP, Spanien) vor der Abstimmung im Plenum.
Eine neue Richtlinie über Verbraucherrechte wird gegenwärtig ausgearbeitet. Zusätzlich hat sich die Kommission verpflichtet, bis 2012 einen Kodex der EU-Online-Rechte herauszugeben.
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