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von Mag. iur Christoph Engel

EU-Vorhaben zur Produktsicherheit und „Made in Germany“: Viel Lärm um nichts?

News vom 13.08.2013, 11:48 Uhr | 1 Kommentar 

Made in Germany - oder doch nicht? Die Zulässigkeitskriterien für die Herkunftsangabe nach der Rechtsprechung Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Made in Germany - oder doch nicht? Die Zulässigkeitskriterien für die Herkunftsangabe nach der Rechtsprechung" veröffentlicht.

Die EU-Kommission will (zumindest mittelbar) ein Heiligtum der deutschen Industrie antasten: Nach einem Normvorschlag sollen künftig alle in der EU produzierten Produkte entweder mit „Made in EU“ oder „Made in [Mitgliedsstaat]“ gekennzeichnet werden – was als relativ harmlose Idee begann, hat nun eine hitzige Debatte über Sinn und Unsinn des Labels entzündet. Aber wie schlimm steht es nun um „Made in Germany“? Ein Überblick.

„Made in Germany“ – eine kurze Geschichte

Tatsächlich ist bis heute nicht endgültig geklärt, was „Made in Germany“ tatsächlich bedeutet. Ursprünglich wurde die Bezeichnung 1887 in Großbritannien eingeführt, um den dortigen Markt vor billigen Imitaten aus dem Ausland zu schützen. Als sich dann jedoch herausstellte, dass ausgerechnet die deutschen Produkte von besonders hoher handwerklicher Qualität waren, wandelte sich die Bezeichnung nach und nach vom Billiglabel zum Gütesiegel. Hierzulande wurde allerdings nie reglementiert, wann und wie das Label vergeben werden darf; lediglich die Rechtsprechung hat immer wieder verschiedene Kriterien formuliert, die bei der Verwendung der Bezeichnung „Made in Germany“ zu beachten sind (zuletzt bspw. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.2011, Az. I-20 U 110/10).

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Argumente kontra „Made in Germany“

Genau das sind letztlich auch die Hauptargumente, die immer wieder gegen „Made in Germany“ ins Feld geführt werden: Alter Zopf, zu schwammig, beliebig einsetzbar, Deutschtümelei, kein echtes Qualitätssiegel. In der Tat ist es auch tatsächlich versäumt worden, für das beliebte Label überhaupt einmal bindende Kriterien auszuformulieren – von der bereits erwähnten Rechtsprechung einmal abgesehen. So gesehen ist die Aussage, ein Produkt sei in Deutschland hergestellt worden, relativ dünn und auch nicht unbedingt ein Qualitätsausweis. Schließlich kann auch ein völlig unnützes Billigprodukt, das in Deutschland zusammengebaut wurde, ganz legal als „Made in Germany“ gelabelt werden. Interessanterweise findet die Tagespresse plötzlich Gefallen daran, das alte Siegel schlechtzureden – ein Kommentator der SZ stuft „Made in Germany“ gar als „gefährliches Gütesiegel“ ein und will in einer durchaus interessanten Argumentationskette einen Zusammenhang zwischen der deutschen Herkunftsbezeichnung und der Weltwirtschaftskrise herstellen.

Argumente pro „Made in Germany“

Andererseits muss angeführt werden, dass einzelne Branchen bis heute von dem Label profitieren dürften – gerade im Bereich des handwerklichen Mittelstandes. Traditionsprodukte wie bspw. Messer aus Solingen können, wenn sie tatsächlich in Solingen geschmiedet wurden, mit Fug und Recht die Bezeichnung „Made in Germany“ führen, wobei dies dann tatsächlich als Qualitätsausweis deutscher Handwerkskunst zu verstehen ist und international wohl auch so verstanden wird. Das liegt dann jedoch nicht an dem Label selbst, sondern an dem Ruf, den das deutsche Handwerk sich international erarbeitet hat – und auch die deutsche Industrie als solche, auch wenn sie das Label überhaupt nicht mehr nutzt (man denke nur an die Automobilbranche). Dieser Ruf dürfte durch die Parallelexistenz von Labels wie „Made in EU“ oder bspw. „Made in Great Britain“ kaum geschmälert werden.

Mögliche Auswirkungen des EU-Vorhabens

Wie würde sich also das Vorhaben der EU, eine Herkunftsangabe verbindlich einzuführen, auf das deutsche Handwerk und den deutschen Mittelstand auswirken? Vermutlich nur geringfügig. Positiv wäre jedoch, dass die Verwendung der Herkunftsangabe endlich einmal konkreten Vorgaben genügen müsste, was insoweit eine gewisse Rechtssicherheit schaffen und „Made in Germany“ im Sinne einer regionalen Herkunftsangabe auch ein wenig aufwerten würde. Ansonsten ist kaum vorstellbar, dass diejenigen Hersteller, die das Label derzeit rechtmäßig verwenden, es in Zukunft „verlieren“ könnten.

Kommentar

Ist „Made in Germany“ in Gefahr? Vermutlich nicht. Das „Gütesiegel“ ist sowieso nichts weiter als eine Herkunftsbezeichnung, und die kann durch die Parallelexistenz anderer Herkunftsbezeichnungen kaum abgewertet werden – vor allem wenn man bedenkt, dass ohnehin nicht alle EU-Staaten für den Export produzieren („Made in Luxembourg“ dürfte eher ein Exot bleiben). Außerdem ist zu bedenken, dass eine Herkunftsbezeichnung ohnehin nur so gut ist wie der Ruf der Industrie, die dahintersteht; „Made in Germany“ wird auch und gerade von denen repräsentiert, die das Label aufgrund globalisierter Logistikketten gar nicht mehr nutzen. Für Ingenieurskunst „made in Germany“ stehen eben auch BMW, Daimler, Siemens und Volkswagen – und leider auch Großprojekte wie die Elbphilharmonie und der Berlin Brandenburg Airport.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© mark penny - Fotolia.com
Mag. iur Christoph Engel Autor:
Mag. iur Christoph Engel
(freier jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)

Besucherkommentare

Made in Germany für alles

17.08.2013, 09:02 Uhr

Kommentar von Holger Tiegel

Es ist schon erstaunlich, wie aus einer praktischen Anwendung zur Qualitätssicherung eine bürokratische Blüte entsteht. "Made in Germany" heisst dorch nichts anderes als "Gemacht in Deutschland"....

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