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von RA Dr. Daniel S. Huber

Anmeldung einer EU-Domain - Wie läuft das Registrierungsverfahren?

News vom 12.02.2008, 13:53 Uhr | Keine Kommentare

Mit den EG-Verordnungen 733/2002 und 874/2004 ist die EU-weite Domain „eu" eingeführt worden. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über das Anmeldeverfahren für neue.eu-Domains. Weitere Infos finden sich auch auf der Homepage der Domain-Vergabeorganisation EURid (www.eurid.eu).

Seit Ende 2005 werden die neuen.eu-Domains tatsächlich vergeben. Die EU hat die.eu-Domain eingeführt, um eine Vielzahl an neuen Domainnamen für Personen und Unternehmen in der EU zur Verfügung zu haben. Damit sollte vor allem ein Gegengewicht gegen die Dominanz der USA im Bereich der Domains gebildet werden.

Zur organisatorischen Durchführung der Domain-Registrierungen ist die Non-Profit-Vergabestelle EURid (= The European Registry of Internet Domain Names) mit Hauptsitz in Brüssel gegründet worden.

Wer allerdings eine neue EU-Domain registrieren will, kann sich nicht direkt an EURid wenden, sondern muss eine der weltweit mehr als 1000 zugelassenen.eu-Registrierungsstellen kontaktieren. Eine vollständige Liste der zugelassenen Stellen ist über die Homepage von EURid abrufbar.

Das Registrierungsverfahren wird nun im Folgenden dargestellt:

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1. Anmeldeberechtigung

In Artikel 4 der EG-Verordnung 733/2002 ist geregelt, wer einen.eu-Domainnamen registrieren darf. Dies sind zum einen alle natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in der EU haben. Weiter darf dies jedes Unternehmen, das seinen satzungsmäßigen Sitz, die Hauptverwaltung oder den Hauptsitz in der Gemeinschaft hat. Schließlich gilt dies auch für jede in der EU niedergelassene Organisation.

In einer ersten, mehrmonatigen Phase nach Einführung der.eu-Domain konnten Marken- und Namensrechtsinhaber ihre Rechte geltend machen und vorrangig neue.eu-Domainnamen reservieren. So kommt es, dass beispielsweise große deutsche Unternehmen nun sowohl unter ihrer.de-, als auch unter der neuen.eu-Domain erreichbar sind.

2. Voraussetzungen des Domainnamens

Die genauen Voraussetzungen, denen eine.eu-Domain genügen muss, sind in der EG-Verordnung 874/2004 vom 28. April 2004 geregelt.

Eine.eu-Domain muss demnach aus mindestens zwei Buchstaben (A-Z) oder Ziffern (0-9) bestehen. Als einziges zusätzliches Zeichen darf ein Bindestrich verwendet werden, wobei dieser nicht am Anfang oder am Ende der Domain stehen darf. Insgesamt darf der Domainname eine Länge von 63 Zeichen nicht überschreiten.

Darüber hinaus kann nicht jede Zeichenfolge reserviert werden. Einige Bezeichnungen sind nämlich von der Europäischen Kommission oder der Regierung eines Mitgliedsstaats gesperrt oder reserviert worden. Diese Liste der gesperrten und reservierten Domainnamen lässt sich ebenfalls bei EURid abrufen.

3. Unerlaubte Domains

Nach Artikel 18 der Verordnung 874/2004 sind verleumderische und rassistische Domains verboten. Eine Domain darf auch nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Sollte es im Rahmen einer Domain-Registrierung zu einem Gerichtsstreit kommen, so wird die Domain bei einem entsprechenden Urteil widerrufen.

4. Verbot der spekulativen und rechtsmissbräuchlichen Registrierung

In Artikel 21 der Verordnung 874/2004 ist weiter festgelegt, dass u.a. die Domains solcher Personen und Organisationen widerrufen werden können, die keinerlei berechtige Interessen an der Domain nachweisen können. Dasselbe gilt bei bösen und spekulativen Registrierungen (sog. Domaingrabbing), bei Anmeldungen zur Störung des Wettbewerbs oder zur Täuschung der Verbraucher und bei der sog. spekulativen Nichtnutzung der Domain über einen Zeitraum von zwei Jahren.

5. Abfrage bereits vergebener.eu-Domains

EURid hat eine Suchabfrage, die sog. WHOIS-Datenbank, eingerichtet (www.whois.eu), durch die jeder Internetnutzer herausfinden kann, welche.eu-Domainnamen bereits vergeben sind. Falls die gesuchte Domain bereits vergeben ist, so liefert die Datenbank die Kontaktdaten des derzeitigen Domaininhabers.

6. Kosten der Anmeldung

Eine pauschale Angabe der anfallenden Kosten kann nicht gemacht werden. Dies liegt daran, dass durch die Dezentralisierung der Registrierungen bei den weltweit mehr als 1000 Registrierungsstellen auch ein Wettbewerb zwischen diesen Stellen stattfindet. Die Kosten sind bei den verschiedenen Stellen deshalb unterschiedlich hoch. Zudem hängen die Kosten auch davon ab, welche (zusätzlichen) Dienstleistungen ein Kunde bei der Registrierungsstelle in Anspruch nimmt, denn oft bieten die Registrierungsstellen Pakete an, die neben der Berechtigung, die jeweilige.eu-Domain zu nutzen, Webspace und eine gewisse Anzahl an Mail-Adressen beinhalten. Die Gebühren werden dann direkt bei der jeweiligen Registrierungsstelle bezahlt.

7. Fazit

Anmeldewilligen ist zu empfehlen, über die Suchabfrage bei EURid eine passende Registrierungsstelle zu suchen, die auch in deutscher Sprache operiert. Hier lohnt sich dann auch der Preisvergleich. Die Registrierungsstellen bieten dann im Rahmen ihres Leistungs- und Service-Umfanges in der Regel weitere Hilfe und Beratung bei der Durchführung der Domain-Registrierung an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO
Dr. Daniel S. Huber Autor:
Dr. Daniel S. Huber
Rechtsanwalt

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