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Abmahnwelle bei eBay-Verkäufen von Ed Hardy Produkten!

13.11.2007, 12:07 Uhr | Lesezeit: 3 min
author
von Verena Eckert
Abmahnwelle bei eBay-Verkäufen von Ed Hardy Produkten!

eBay-Verkäufern geht es mal wieder an den Kragen: Wie schon im Falle der Abmahnwelle bei Verkäufen von Abercrombie & Fitch Produkten vor 2 Monaten, worüber die IT-Recht-Kanzlei damals berichtete, werden derzeit Verkäufe von Ed Hardy Produkten massenhaft wegen angeblicher Marken- bzw. Urheberrechtsverletzungen abgemahnt.

Hinter den Abmahnungen steht die K & K Logistics, Distributor von Bekleidung, die mit Motiven und dem Namen des amerikanische Tattoo-Künstlers Ed Hardy versehen sind, und Inhaberin einer ausschließlichen Lizenz für die Marke Ed Hardy in Deutschland und Österreich. Sie bedient sich dabei der Hilfe der Kanzlei Winterstein & Ruhrmann, welche sich bereits in der Abercrombie & Fitch Abmahnwelle deutschlandweit einen Namen gemacht hat.

Die Abgemahnten werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und zur Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von EUR 1.600,-. Ein ganzer Batzen Geld dafür, dass man mal schnell seinen Kleiderschrank ausmisten wollte…

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Die Gesetzeslage stellt sich wie folgt dar:

Gem. § 14 MarkenG steht einem Markeninhaber ein ausschließliches Recht an der Benutzung der Marke zu. Wird die Marke durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr benutzt, stellt dies eine Verletzung der Marke dar. Dies löst wiederum dann Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche des Markeninhabers gegen den Verletzer der Marke gem. §§ 14 und 19 MarkenG aus.

Ebenso steht auch dem Urheber nach § 15 UrhG ein ausschließliches Verwertungsrecht an seinem Werk zu. Wird dieses z.B. durch Verbreitung des Werkes verletzt, stehen dem Urheber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

Schranke der marken- und urheberrechtlichen Ansprüche: der Erschöpfungsgrundsatz

Der Erschöpfungsgrundsatz ist in § 24 Abs. 1 MarkenG und § 17 Ans 2 UrhG geregelt. Er besagt, dass es dem Rechtsinhaber nicht zusteht, einem Dritten zu untersagen, das Werk oder ein Vervielfältigungsstück weiterzuverbreiten oder die Marke für Waren zu benutzen, wenn das Werk oder die Markenwaren von ihm oder mit seiner Zustimmung innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht worden sind. D.h. den Rechtsinhabern steht nur das Erstverbreitungsrecht zu.
Die Beweislast für die Erschöpfung des Marken- und Urheberrechts trifft grundsätzlich denjenigen, der der Rechtsverletzung bezichtigt wird, da es sich bei der Erschöpfung um eine so genannte Einwendung handelt. Somit hat der Verletzer im Verletzungsstreit darzulegen und zu beweisen, dass die betreffenden Produkte vom Rechtsinhaber selbst oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind. Da Unkenntnis den Verletzer nicht entlasten kann, muss er im Falle, in dem er Ware von jemand anderem als dem Markeninhaber erwirbt, sicherstellen, dass für diese Erschöpfung eingetreten ist.

Fazit

Wehren sollte man sich gegen eine derartige Abmahnung durchaus, denn in den meisten Fällen müssten die Abmahnungen wohl unberechtigt erfolgt sein, weil beispielsweise eine Erschöpfung der Rechte oder zumindest ein Privatgeschäft vorliegen, durch welches z.B. gar keine Markenverletzung begangen werden kann. Auf keinen Fall sollte die Abmahnung ignoriert werden, da man sonst den Erlass einer einstweiligen Verfügung riskiert – ein teures Unterfangen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Rike / PIXELIO

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28 Kommentare

S
Super-Fast-Onlineseller 07.03.2019, 17:24 Uhr
Abmahnung Erfahrung - keine Abmahnungen mehr
Die gute Nachricht ist, seitdem ich bei dieser Kanzlei meinen Shop habe absichern lassen, bin ich von Abmahnungen verschont geblieben.
Durch das Schutzpaket fühle ich mich gut abgesichert.
Ohnehin bin ich der Meinung, dass Abmahnungen abgeschafft werden müssten.
N
Nevaeh 10.07.2015, 10:28 Uhr
Abmahnung Erfahrung
Hallo, ich habe im Jahr 2007 (als eine der Ersten wohl) eine Abmahnung von Winterstein und Kollegen erhalten. Aufhänger war ein bei Ebay verkauftes Kleidungsstück, welches ich geschenkt bekam und mir nicht gefiel (nicht mein Stil).
Behauptet wurde, dass das Kleidungsstück eine Fälschung wäre was man angeblich anhand von miniaturistischen schwarz-weiß Bilder erkennen konnte.
Meines Wissens nach handelte es sich hier um keine Fälschung.
Jedenfalls zahlte ich nix und gab nur eine mod. Unterlassungserklärung ab.
Jahrelang ging bis zur Verjährung dieses Theater hin und her.
Meine angebotenen 100 Euro wollten sie nicht (ich studierte damals noch und hatte nur knapp 200 Euro zum Leben).
Als der ganze Blödsinn schließlich zum Jahresende 2010 verjährte wollten die Winterstein Anwälte, dass ich ein Einredeverzicht für die Verjährung unterzeichne (was ich natürlich nicht getan habe).
Jedenfalls haben die nie geklagt mittlerweile ist das Ganze länst verjährt...leider war das Theater aber sehr Nerven- und zeitaufwendig zusätzlich hat es mir unnötge Anwaltskosten in Höhe von 300 Euro beschert.
Freiwillig würde ich an Eurer Stelle nicht zahlen bzw. lediglich eine mod. Unterlassungserklärung abgeben.
S
Steffi 22.04.2014, 21:35 Uhr
Klage wegen Markenmissbrauch
Hallo, ich habe vor 4 Wochen eine alte Winterjacke meines Sohnes für 15€ im Ebay verkauft, hatte in der Beschreibung stehen "im Ed Hardy Stil", da ich nicht wusste, wie man die Jacke sonst näher Beschreiben könnte. Ich hatte mir nichts dabei gedacht, da ich ja eine Privatverkäuferin bin und nur meinen alten Kram loswerden möchte...
Heute war ich ein 13-Seitiges Schreiben eines Münchner Anwaltes im Briefkasten, dass ich den Namen missbraucht hätte und einen Schaden von 100.000€ gemacht hätte und ich soll bin in einer Woche 1973,90,-€ überweisen, da mir sonst eine Klage droht!
Ich bin mit meinen Nerven am Ende, da ich nicht so viel Geld habe!
Ein "Telefon"-Anwalt hat mir gesagt, ich solle die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in abgeänderter Form per Einschreiben zurück schicken und nun erstmal abwarten.
Was kommt da auf mich zu???
Kann mir jemand helfen?
E
Evi Attenberger 10.11.2013, 17:38 Uhr
Erneutes Schreiben / Winterstein K&K Logistics
Hallo alle zusammen,

habe meine erste Abmahnung im März 2010 erhalten.
Sie wollten damals über 600 Euro von mir.
Daraufhin habe ich einen netten Brief sowie eine abgeänderte Unterlassungserklärung geschickt.

Dann war Ruhe - bis jetzt!

Jetzt wäre die Klägerin angebliche bereit auf 100,00 € runter zu gehen, da der Fall ja zum Jahresende verjährt...

Was soll ich jetzt machen?
Einerseits bin ich kurz davor, zu bezahlen. Andererseits: 100,00 € sind für mich auch viel Geld...

Über einen direkten Austausch mit Gleichgestellten würde ich mich sehr freuen:
0151 50986569
A
Andi 09.11.2013, 08:35 Uhr
naja ...ganz raus kommt man wohl nicht
hatte das problem auch vor etwa zwei jahren und hab nicht gezahlt und einen eigenen brief mit geänderter unterlassungserklärung geschickt...streitwert alles dasselbe 50 K €

jetzt nach etwa 2 jahren einen neuen brief erhalten von rechtanwälte winterstein ,wieder wie damals also und nun wegem neuen gesetz blabla bevor es verjährt wollen sie es abschließen mit 100€ ansonsten gericht....

100€ klingt fair aber hab hier noch nichts gesehn bezüglich andere fälle mit dem neuen aktuellen brief ...er kam vor einer woche also anfang november 2013

wär was hat einfach mir schreiben /melden/austauschen 015151003240
U
Unbekannt 03.03.2010, 12:50 Uhr
Ohne Titel
Hat nun jemand gezahlt oder es drauf ankommen lassen??
Ich habe seid 3 Monaten nichts mehr gehört ,bin gespannt wann mein Anwalt mir die rechnung schickt .Mfg
M
Mathias Reuter 15.02.2010, 07:49 Uhr
Abmahnwelle
Lieber "Unbekannt" Verfasser! Mir scheint Ihr Rat höchst zweifelhaft. Höchstwahrscheinlich ist die Zahlungsforderung nicht eingestellt worden, weil Sie "unschuldig" waren, sondern weil - Entschuldigung-bei Ihnen "nichts zu holen ist". Dafür kann auch Ihr Anwalt nichts. Finde es ein bißchen fahrlässig hier an alle den Rat auszusprechen besser nicht zu reagieren und abzuwarten. Das kann so manchen teuer zu stehen kommen!
U
Unbekannt 14.02.2010, 13:32 Uhr
Ohne Titel
also ich habe auch mahnbescheid bekommen...ich werde nix machen wegen ein -shirt...lächerlich und dann noch das geld was sie haben wollen damit kannst du gleich ed hardy kaufen ich mache nix das ist das beste irgendwann kommt nix mehr außerdem arbeite ich in einer zeitarbeits firma wo ich so wie so kein gutes geld bekommen also kan es auch nicht zahlen aber auch wen ich verdienen würde die kriegen kein cent...mein tipp nix machen habe damit erfahrung gemacht rechung nicht bezahlen auch wen es 5 jahre dauert ich habe nach 5jahren ruhe gehabt mit einer andere rechung und mein anwalt sagte ich muss zahlen...am ende habe ich nix bezalht..scheiss anwalt zum glück nicht auf ihn gehört...also nicht reagieren....
F
Fancy 02.02.2010, 10:02 Uhr
Noch nix gehört
Das Shirt habe ich nicht mehr ,wie geschrieben ich hatte es bei Ebay drin ..es wurde rausgenommen und irgendwann ist es im Kleidercontainer gelandet weil wer will son mist noch tragen ?Hatte jeder Hans und franz an ..wenn ich geahnt hätte das ich eine Abmahnung bekomme dann hätt ich das Beweisstück behalten ..Pech halt .
Bisher habe ich nichts mehr gehört aber ich denk mal die lassen sich auch Zeit um einige Urteile abzuwarten .
Mein Anwalt hat mir nich nicht gesagt was ich iohm zahlen muss ich weiß nur das der erste Brief 100 euro gekostet hat ..mal abwarten .

Klar ist es Nervenaufreibend nicht zu wissen muss ich zahlen oder nicht aber da müssen wir durch !!!!Die hoffen doch darauf das wir alle Angst bekommen und zahlen .
Komisch nur das niemand den Fall hier mal zu Ende gebracht hat.
Gab es Gerichtsverhandlungen ??Hat jemand den vollen Betrag gezahlt??Wie seid ihr verblieben??
U
Unbekannt 17.01.2010, 22:12 Uhr
Ohne Titel
freitag auch eine Abmahnung erhalten,zeit bis mittwoch, das ist doch nicht normal, hilfe
c
conti 17.01.2010, 14:34 Uhr
Ohne Titel
würde mich freuen, wenn wir die Erfahrungen austauschen könnten.AN ALLE.....
unter totcan@web.de.
danke
U
Unbekannt 16.01.2010, 22:39 Uhr
Ohne Titel
totcan@web.de
von conti an NG und fancy ich hoffe wir werden wie eine WALZE kommen... habe schon 3 Brief warte auf eure mails. GEMEINSAM SIND WIR STARK....
bye
N
Ng. 07.01.2010, 11:49 Uhr
Nicht aufgeben!
Von dieser Marke werde ich auch nur noch Abstand halten!!! Lt. einem Erfahrungsbericht, wurde der Angeklagter XY bis vor Gericht gebracht. Fazit, die Klage wurde mangels an handfesten Beweisen abgewiesen. Da man nur aufm dem kleinen s/w Bild nicht tatsächlich erkennen konnte, ob es sich wirklich um eine Fälschug handelt. Der Kläger, in dem Fall K&K Logistics musste die gesamten Gerichtskosten in Höhe von 2.200 Euro bezahlen (sammt den Fahrtkosten des Angeklagten und für den Anwalt). War dann wohl ein teurer Spaß für K&K Logistics! Was hieße, solang man sich seinen Anwalt leisten kann, sollte man echt bis zum Schluß kämpfen! Viel Erfolg!!
f
fancy 05.01.2010, 19:53 Uhr
Ohne Titel
Hallo,Im August 2009 bekam ich auch eine Abmahnung mit der Aufforderung 1337 Euro zu zahlen ,weil ich bei Ebay ein T-Shirt verkaufen wollte von Ed Hardy.
Ich bin direkt zum Anwalt der eine modifizierte Erklärung per Fax zu Winterstein schickte mit dem Vorschlag nach irgendeinem neuen Paragraphen 100 Euro zahlen zu wollen .
Die Zeit verging ....im Oktober dann ein Fax mit der Aufforderung den gesamten Betrag zu zahlen ,da sie schon Recht vor einigen Gerichten bekommen hätten .Mein Anwalt meint ich soll es darauf ankommen lassen weil der Streitwert 50000 zu hoch angesetzt wurde und im schlimmsten Fall falls ich verliere hätt ich ca 600 Euro noch Mehrkosten aber er denkt das wir nicht verlieren werden ,oder zur Not kann man immernoch auf die Forderung eingehen .
Er hat noch ein Fax dorthin geschickt aber seid Okt keine Antwort .Ich bin echt froh wenn das vorbei ist ...zur Not werde ich zahlen aber in Raten ;)
Diese Marke ist für mich absolut gestorben auch wenn die irgendwann wer weiß was für tolle Klamotten bringen ..Hat von euch jemand es darauf ankommen lassen ??Oder eher Bezahlt??
I
Inne 27.12.2009, 10:59 Uhr
Ohne Titel
Bei mir geht das jetzt schon 1 1/4 Jahr so, immer wieder Briefe....jetzt wurden die Kosten die ich zahlen muß auf 650Euro gekürzt, statt 1300Euro! Denke aus der sache kommt man nicht komplett raus und werde wohl tahlen, denn ich hab keine Nerven mehr auf dieses Thema.....Hatte eine Sweaatjacke versteigert, diese aber auch nicht als Original eingestellt, aber egal...das passiert mit nicht wieder und ein Ed Hardy Kleidungsstück o.ä. dieser Firma kommt never ever in meinen Schrank!"
N
Ng. 21.12.2009, 14:23 Uhr
INFO
Hallo Marcel und alle anderen,
auf jedenfall müsst ihr auf das Schreiben rechtzeitig reagieren!!! Aber auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben! Dazu müsst ihr euch einen Rechtsanwalt in der Fachrichtung: Neue Medien suchen, der wirklich darauf spezialisiert ist! Googelt am besten mal unter: DAV und dort könnt ihr nach nem geeignetem Anwalt in eurer Nähe suchen. Wer sich evtl. keinen leisten kann, sollte auch mal nach einem Prozesskonstenatrag googeln, ob das für euch zutreffen würde. Auf jedenfall das Schreiben NICHT ignorieren und nochmal NICHT die Unterlassungserklärung unterschreiben. Nur erstmal darauf antworten, dass es eine reine Privatauktion war und keinerlei gewerblich gewinnbringenden Vorteil betrug. Am besten alles per Post mit Unterschrift per Einschreiben oder bei der Telekom (wenns ganz schnell gehen muss) mit Empfangsbestätigung raus schicken lassen. Oder gleich alles über einen eingeholten Anwalt klären lassen! Viel Glück!!
M
Marcel 17.12.2009, 12:03 Uhr
Ohne Titel
Hallo, auch ich habe so ein schreiben bekommen, ich hatte im sommer ein shirt bei ebay ersteigert was den titel " Tattoo Fashion" bei ebay getragen hat, darauf ist ein ed hardy logo und ein muster, also sieht es aus wie ein normales ed hardy shirt. da es mir selber nicht gefallen hat bot ich es bei ebay unter dem namen "hardy ed" an, nach etwa 2 tagen sperrte ebay das angebot, mit der begründung "urheberrechtsverletzung" daraufhin behielt ich das shirt, doch etwa 2monate später bekam ich das schreiben das ich um die 1300 euro bezahlen soll.
was soll ich jetzt tun?? ich mein das shirt wurde ja trotz allem nicht verkauft!
N
Ng 10.12.2009, 09:05 Uhr
ed Hardy Abmahnung
Hallo,

leider hat es auch mich erwischt und habe im September diese Abmahnung erhalten. Auf ein eigenes Schreiben an die Kanzlei Winterstein, dass auch ich selber Opfer war. Da der Artikel vom damaligen Verkäufer mir die Originalität zu 100% zugesichert wurde. Das hat dem Anwalt ‘Winterstein’ nicht interessiert und hat nun ein zweites Schreiben geschickt, indem dieser ‘außergerichtlich’ das Bußgeld in Höhe von 1.700 Euro + Unterzeichnung der Unterlassungserklärung aufforderte. Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzten wird und mal weiter sehen…

Welche Frage mich aber jetzt interessiert, ist, wie kommt diese Kanzlei an unsere Adressdaten ran?? Hat jemand darauf eine Antwort? Ich dachte bis jetzt immer, dass ebay aus Datenschutz diese NICHT weitergibt. Aber wie kommen diese trotzdem an unsere Daten? Wenn, angenommen, die Ware damals NICHT selbst von einen ihrer ‘Schläfer’ ersteigert wurde, um über die Kaufabwicklung an die Daten zu gelangen?

Hoffe, es hat evtl. jemand eine Antwort darauf?
R
RA Barth 04.12.2009, 11:39 Uhr
Vertretung
Sehr geehrter Leser,wir können Sie gerne aussergerichtlich und ggf. gerichtlich vertreten. Bitte wenden Sie sich telefonisch an uns.
RA Barth
K
Klageverfahren 04.12.2009, 09:24 Uhr
Vertretung Gericht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein T-Shirt in einem Laden von "Forever 18" erworben, das Ähnlichkeit mit denen von Ed Hardy hat. Ich habe dieses später gebraucht bei ebay verkauft und eine Abmahnung der Kanzlei Winstein erhalten. Ich weigere mich, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Kosten zu übernehmen. Ich gehe davon aus, dass eine Klage vor dem AG Frankfurt eingereicht wird. Übernehmen Sie hier eine Vertretung?
k
katarina 24.11.2009, 21:14 Uhr
verzweifelt
ich wurde vor einen jahr vo der K&K logistic abgemahnt da ich im Internet ein ed hardy cap ersteigert habe als geburtstags geschenk für meinen freund, diese gefiel ihn nicht und von daher wollte ich sie weiter verkaufen über ebay. ich wusste allerdings nicht das es sich in dem fall um ein plagiat handelte. 3 tage vor auktionsende für mein eingestelltes ed hardy cap. wurde meine auktion vorher heraus geschmissen und zwei tage später folgte die abmahnung durch K&K logistic. sie forderten mich auf die unterlassungseklärung zu unterschreiben. ich bin darauf zu einen anwalt der mir riet nichts zu bezahlen zu diesem zeitpunkt wollte K&K die erst geforderten 1.600 euro die ich bezahlen solle, wurden auf 700 euro herabgesetzt. mein anwalt riet mir dann die frau von der ich aus ebay die kappe erstanden habe zur verantwortung zu ziehen damit sie die kosten des K&K bezahlt. nun ist es so gekommen dass ich die Klage gegen de Frau B. verloren habe, nun auf meinen rechtsnwaltskoten sitze, die seite der Gegenpartei bezahlen muss und dazu noch die 700 euro von der K&K. Obwohl ich die Kappe nicht einmal verkauft habe und sie in das eigentum meines rechtsanwaltes übergeben habe. zudem bin ich studentin und einen weiteren antrag auf prozesskostenhilfe wurde mir leider nicht gewährt.

katysplit@hotmail.de
d
donalberto 09.11.2009, 23:00 Uhr
habe ebenfalls ende april die erste abmahnung erhalten und musste etwa 4 tage später bezahlen, es lag noch der feiertag in diesen 4 tagen. habe auch anwalt genommen, der schon ein haufen gekostet hat. der hat ein schreiben auf gesetzt und da keine reaktion mehr kam, dachte cih die sache wäre erledigt. heute hat mein anwalt wieder eine abmahnung na mich gerichtet erhalten. jetzt soll ich bis zum 24.11.09 zahlen oder es kommt eine klage. wer kann weiterhelfen, wie ich weiter machen soll?
j
juka 30.10.2009, 15:05 Uhr
ed hardy abmahnung
hallo

ich hatte auch im februar ungefähr eine abmahnung von ed hardy bekommen.bin zum anwalt gegangen und der hat eine modifizierte erklärung an winterstein geschickt.heute habe ich von winterstein ein schreiben erhalten das ich eine zahlungsfrist bis 11.11.2009 habe und zahlen muss. was nun???
a
auch aus tirol 28.10.2009, 14:14 Uhr
oh je
bin im feber 09 wg. ed hardy tshirt abgemahnt worden. zum anwalt gegangen, hab nix unterschriebn oder bezahlt. und JETZT ( 7 monate später) bekomm ich wieder einen brief mit zahlungsfrist 06.11. ansonsten kommt die klage.
Hat von euch auch schon jemand den 2. brief nach soviel monaten erhalten? was habt ihr gemacht??
S
Susu 15.09.2009, 08:29 Uhr
Hallo M. aus Tirol! (Bin auch Österreicherin)
Bei mir derselbe Fall. Hätte gestern schon faxen sollen, dabei erst gestern brief erhalten...Ich unterschreibe nichts, das ist klar, trotzdem bin ich ziemlich ratlos, was ich tun soll. Habe absolut kein geld für RA, andererseits gar nicht darauf reagieren, soll man vielleicht auch nicht. Brauche also dringend hilfe!! Habe alles gegoogelt was nur geht, bin aber nicht schlauer geworden. Schreib mir am besten ein mail wenn du magst an susu7@chello.at oder wenn sonst jemand helfen kann bitte meldet euch!
lg s.
Ö
Österreicherin 12.09.2009, 13:48 Uhr
ed hardy winterstein
hallo, auch ich habe am Freitag diesen besagten Brief mit 1400€ bekommen, alles Betrug sage ich euch. Ich habe meinen Gerichtsstand in Österreich/Innsbruck und nicht in Frankfurt, allein das ist ein Beweis für Unseriösität. Alles Abzocke, derjenige der es unterschrieben zurücksendet, steht sich deren Schuld selber ein! Dann ist man schon in der Falle. Und überhautpt, am Freitag ein Einschreiben bekommen das man bis Montag Mittag unterschrieben zurücksenden soll - stinkt zum Himmel! Ich habe dort angrufen, der Herr Sowieso war in einer Besprechung und ich solle mich schriftlich für ein Telefonat anmelden. Genau, dann haben sie meine email-adresse auch noch. Mein Freund ist angehender Rechtsanwalt, er meinte,das beste sei gar nicht reagieren. Heftig heftig alles, freue mich auch eure Antworten!! Lieben Gruß aus Tirol M.
R
Ra Barth 11.09.2009, 15:57 Uhr
Rechtsrat
Sehr geehrter Leser, Sie können sich gerne bezüglich Ihrer Fragen für ein unverbindliches Informationsgespräch an uns wenden.
MFG Ra Barth
U
Unbekannt 11.09.2009, 00:05 Uhr
Frage
Leider bin ich auch ein Opfer der Abmahnwelle von Winterstein in Sachen Ed Hardy geworden. Bei mir handelte es sich lediglich um den Verkauf EINES ORIGINALEN Shirts, das zuvor in Deutschland erworben wurde. Wie reagiere ich nun auf das Abmahnschreiben? Mit dieser modifizierten Unterlassungserklärung? Und was schreibe ich denen? Wer übernimmt die Anwaltskosten wenn ich einen einschalte?? Vielen Dank für schnelle Antworten!!

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