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von RA Nicolai Amereller

musserpmI – Impressum bei eBay.de heute einmal andersherum

News vom 09.12.2021, 17:53 Uhr | Keine Kommentare

Erst vorgestern mussten wir eBay-Händler vor einem heftigen eBay-Bug bei der Darstellung der Widerrufsbelehrung warnen. Nun ist es an der Zeit für den nächsten Bug: Angaben im Impressum werden spiegelverkehrt dargestellt.

Worum geht es?

Kaum zu glauben, aber wirklich wahr:

eBay-Verkäufer machen derzeit einiges durch. Nicht nur die seit einigen Tagen kryptisch dargestellten Widerrufsbelehrungen der Händler (siehe Beitrag der IT-Recht Kanzlei hier) sorgen für großen Unmut.

Seit heute wird von vielen Händlern berichtet, dass Teile des Impressums in ihren eBay-Angeboten spiegelverkehrt (und damit unleserlich) ausgegeben werden.

Eigentlich ist ja der Freitag „Basteltag“ bei eBay, aber dieses Mal scheint schon am Donnerstag gewaltig etwas schiefgegangen zu sein.

In Rahmen der Darstellung der rechtlichen Informationen des Verkäufers werden seit heute bei vielen Angeboten

  • Der Straßenname
  • Die PLZ
  • Der Ort
  • Der Name des Vertretungsberechtigten
  • Das Land

spiegelverkehrt dargestellt.

Dies sieht dann wie folgt aus:

ebay
Banner Premium Paket

Welche Konsequenzen drohen?

Es wäre eigentlich zum Lachen, wäre es nicht so traurig wäre, wohin sich die eBay-Plattform gerade technisch entwickelt.

Das Impressum ist essentiell und Fehler darin können zweifelsohne abgemahnt werden.

Strenggenommen werden die vorgenannten Daten dann nicht korrekt angegeben, erfolgt die Darstellung spiegelverkehrt. Auch die korrekte Angabe der Anschrift ist eine Pflichtangabe im Rahmen des Impressums.

Dennoch wird wohl angesichts der Kuriosität des Fehlers hoffentlich nicht von Abmahnungen diesbezüglich auszugehen sein.

Auszuschließen ist das aber nicht.

Was können eBay-Händler unternehmen?

Derzeit scheint es so, als könne die falsche Darstellung nicht vom Händler selbst beeinflusst bzw. abgestellt werden.

Hier bleibt nur, den eBay-Support auf den Fehler hinzuweisen und derweil ggf. das Impressum im Rahmen der Artikelbeschreibung zu duplizieren.

Fazit

Nach der Falschdarstellung der Widerrufsbelehrung nun binnen weniger Tage die nächste Baustelle. eBay-Verkäufer sind derzeit nicht zu beneiden.

Ganz generell scheint eBay derzeit ein gehöriges Problem bei der Darstellung der rechtlichen Pflichtinformationen der Verkäufer zu haben. Bleibt auch hier nur zu hoffen, dass der aktuelle und alle weitern Fehler zeitnah und dauerhaft durch eBay beseitigt werden.

Denn ausbaden muss solche Fehler letztlich der Verkäufer, der sich deswegen ggf. wettbewerbsrechtlichen Ärger einfängt.

Sie möchten beim Verkauf im Internet wettbewerbsrechtliche Fehler vermeiden? Setzen sich auf professionelle anwaltliche Unterstützung. Wir sichern Sie ab!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Nicolai Amereller Autor:
Nicolai Amereller
Rechtsanwalt

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