Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

OLG Hamm bestätigt Verpflichtung von eBay-Händlern zu gesondertem Hinweis auf OS-Plattform

22.08.2017, 08:55 Uhr | Lesezeit: 2 min
OLG Hamm bestätigt Verpflichtung von eBay-Händlern zu gesondertem Hinweis auf OS-Plattform

Das OLG Hamm hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses die Rechtsauffassung vertreten, dass Online-Händler bei eBay nach den Vorschriften der ODR-Verordnung verpflichtet sind, einen eigenen Hinweis auf die OS-Plattform der EU-Kommission zu erteilen und hierbei einen klickbaren Link zu der entsprechenden Internetseite der EU-Kommission zu platzieren.

Hintergrund des Hinweisbeschlusses war ein Rechtsstreit zweier eBay-Händler im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem LG Bochum (Az. 14 O 20/17 LG Bochum). Darin hatte der eine Händler den anderen nach erfolgloser Abmahnung wegen eines fehlenden Hinweises auf die OS-Plattform der EU-Kommission auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Der Antragsgegner vertrat dort die Ansicht, die einschlägige EU-Verordnung beziehe sich nicht auf Angebote auf Handelsplattformen. Abgesehen davon enthielten seine bei eBay veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen textlichen Hinweis auf die Internetadresse der OS-Plattform. Dieser Rechtsauffassung schloss sich das LG Bochum jedoch nicht an und bestätigte die einstweilige Verfügung, die es zuvor bereits gegen den Antragsgegner erlassen hatte. Die hiergegen gerichtete Berufung zum OLG Hamm nahm der Antragsgegner nach dem Hinweisbeschluss des OLG Hamm wieder zurück, so dass die einstweilige Verfügung des LG Bochum Bestand hat.

Das OLG Hamm äußerte in seinem Hinweisbeschluss die Rechtsauffassung, dass die im beanstandeten Internetangebot enthaltene bloße textliche Wiedergabe der Internetadresse (URL) der OS-Plattform ohne eine "Verlinkungs"-Funktionalität keinen "Link" im Sinne der einschlägigen Vorschrift des Artikel 14 Abs. 1 der europäischen ODR-Verordnung darstelle, da ein „Link“ nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine entsprechende Funktionalität voraussetze. Außerdem bestehe die Verpflichtung zur Einstellung des Links zur OS-Plattform auch für Angebote auf der Internetplattform eBay. Derartige Angebote würden vom Begriff der "Website" im Sinne der genannten Vorschrift erfasst.

Fazit:

Nach dem OLG Koblenz (Urteil vom 25.01.2017, Az. 9 W 426/16) hat nun auch das OLG Hamm klargestellt, dass die Verpflichtung zur Einstellung des Links zur OS-Plattform auch für Angebote auf Internetplattformen wie eBay gilt. Anders hatte dies noch das OLG Dresden (Urteil vom 17.01.2017, Az. 14 U 1462/16) mit der Begründung entschieden, dass lediglich der Betreiber des Online-Marktplatzes, nicht aber der Händler selbst zur Information verpflichtet sei.

Zudem hat das OLG Hamm klargestellt, dass ein lediglich textlicher Hinweis ohne Verlinkungsfunktion auf die OS-Plattform nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Dies hatte zuvor auch das OLG München schon so gesehen (Urteil vom 22.09.2016, Az: 29 U 2498/16).

Zur Vermeidung unnötiger Risiken sei daher jedem gewerblichen Anbieter angeraten, auch auf Online-Plattformen wie eBay oder Amazon mit einer entsprechenden Verlinkungsfunktion auf die OS-Plattform der EU-Kommission hinzuweisen. Einen umfassenden Leitfaden zur Umsetzung der entsprechenden Informationspflichten stellen wir hier bereit.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Alternative Streitbeilegung: Ist die OS-Plattform bald Geschichte?
(20.11.2023, 16:33 Uhr)
Alternative Streitbeilegung: Ist die OS-Plattform bald Geschichte?
Verbraucher beschwert sich bei "EU-Online-Streitschlichtungsplattform": Wie ist zu reagieren?
(17.02.2022, 08:36 Uhr)
Verbraucher beschwert sich bei "EU-Online-Streitschlichtungsplattform": Wie ist zu reagieren?
Verkaufen via Shpock+: Wenn der Link auf die OS-Plattform nur klickbar wäre…
(09.08.2021, 14:50 Uhr)
Verkaufen via Shpock+: Wenn der Link auf die OS-Plattform nur klickbar wäre…
Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform
(16.07.2020, 11:12 Uhr)
Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform
Die EU-Kommission bekommt es nicht hin: OS-Plattform erneut „offline“ und nicht erreichbar!
(17.05.2020, 21:45 Uhr)
Die EU-Kommission bekommt es nicht hin: OS-Plattform erneut „offline“ und nicht erreichbar!
Schwerpunkt eBay: Abmahnung wegen fehlender Verlinkung zur OS-Plattform
(12.05.2020, 10:24 Uhr)
Schwerpunkt eBay: Abmahnung wegen fehlender Verlinkung zur OS-Plattform
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei