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AGB DaWanda Frankreich: Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für den Vertrieb von Waren

19.12.2014, 12:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
AGB DaWanda Frankreich: Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für den Vertrieb von Waren

Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten folgende französische Rechtstexte für den Vertrieb von Waren über die Handelsplattform DaWanda in Frankreich (fr.dawanda.com) an:

DaWanda ist eine Handelsplattform, die sich auf den Vertrieb von handgemachten, individualisierten oder nach Maß angefertigten Produkte spezialisiert. Daneben betreibt die DaWanda GmbH auch eigene Shops auf ihrem Marktplatz (z.B.: DaWanda Kiosk, DaWanda Merchandise, DaWanda Fanshop). Dawanda will sich als spezialisierte Handelsplattform auch in anderen europäischen Ländern etablieren und hat unter anderem für Frankreich bereits eine eigene Handelsplattform fr.dawanda.com eröffnet. Dawanda legt großen Wert auf seine Reputation als Internetplattform für selbstgemachte Waren, Vintage-Artikeln, Materialien und Leistungen und überprüft Bewerbungen von neuen Mitgliedern auf Erfüllung der DaWanda-Grundsätze.

Die Registrierung als Onlinehändler ist denkbar einfach und wird im Antwort-Frage Katalog auf der Webseite von DaWanda gut beschrieben. Deutsche Onlinehändler, die bereits einen Onlineshop bei Dawanda Deutschland haben, können ihre Produkte auch in Frankreich vertreiben. DaWanda weist allerdings darauf hin, dass der deutsche DaWanda-Onlinehändler, der seine Ware auch in Frankreich über fr.dawanda.com vertreiben will, die Produktbeschreibung in französischer Sprache vorhält und eine Anlaufstelle anbietet, die französischen Kunden Fragen zum Produkt in französischer Sprache ermöglicht.

Für Mitglieder, die Waren über die Handelsplattform DaWanda verkaufen, versteht sich DaWanda lediglich als Verkaufsplattform und wird selbst nicht Vertragspartner der zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen. Der DaWanda-Onlinehändler, der über fr.dawanda.com Waren in Frankreich an Verbraucher vertreibt, hat daher französisches Recht zu beachten. Unter anderem greift Dawanda durch seine Nutzungsbedingungen in die Regeln zum Zustandekommen von Verträgen zwischen Verkäufer und Käufer ein.

Die IT-Kanzlei bietet ihren Mandanten, die Waren in Frankreich über die Plattform fr.dawanda.com an Verbraucher in Frankreich verkaufen, an das französische Recht und die DaWanda-Nutzungsbedingungen angepasste Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung) an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© vege - Fotolia.com

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