Bundesregierung: Sonderrecht für den Online-Handel nicht "sachgerecht"

Bundesregierung: Sonderrecht für den Online-Handel nicht "sachgerecht"
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Beitrag vom: 18.05.2010

Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in Form der Abmahnung in Deutschland als effektives Mittel zur Durchsetzung von Rechten grundsätzlich bewährt. Das schreibt sie in einer Antwort (17/1585) auf eine Kleine Anfrage (17/1447) der SPD-Fraktion, in der diese einen ”Abmahnmissbrauch“ beim Online-Handel bemängelt hatte. Den Abgeordneten zufolge dienten Abmahnungen in diesem Bereich vor allem dazu, ”Geld zu verdienen und Wettbewerb zu verhindern“. Daher sei eine Mehrheit der Händler der Meinung, dass der Rechtsrahmen geändert werden müsse.

Die Bundesregierung erwidert darauf, dass sie ein Sonderrecht für den Bereich des Online-Handels für nicht sachgerecht hält. In vielen Fällen betreibe ein Online-Händler auch ein Ladengeschäft, so dass er die Einhaltung unterschiedlicher Regeln beachten müsste, schreibt sie. Sie räumt aber ein, dass es durch Wettbewerbsverstöße zu einer Verzerrung des Wettbewerbs kommen kann.

Derzeit werde ”sorgfältig und intensiv geprüft“, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Konkrete Gesetzgebungsvorschläge oder Planungen gebe es aber noch nicht. Einen Bedarf, diese Frage auf EU-Ebene zu regeln, sieht die Bundesregierung nicht. Dies begründet sie damit, dass die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Abmahnungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer in Österreich nicht vorgesehen ist.

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Bildquelle: © vadiko - Fotolia.com

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4 Kommentare

K
Klaus aus Celle 31.05.2010, 20:30 Uhr
Politikverdossenheit ist zu wenig
Diese Meinung können nur Politiker äußern, die sich von Volkes Meinung meilenweit entfernt haben. Und warum? Diesen sog. "Volksvertretern" sind viele Dinge, die täglich das Volk finanziell bis zur Grenze des Zumutbaren belasten aufgrund wohlgefüllter Taschen ziemlich gleichgültig. Nicht die Diäten sind zu hoch, die von Politikern erlassenen Gesetze und undurchschaubaren Verordnungen schützen sie und ihren Wohlstand durch div. nebulöse Nebeneinnahmen. Dafür sind sie sogar bereit, bis zur letzten Instanz zu klagen - s. Herr Merz und Konsorten in Sachen Nebeneinkünften.
Ihren Eid haben Politiker zum Wohle des Deutschen Volkes abgegeben, ihr Handlen füllt nur die eigene Tasche. Wahlen werden so zur Farce.
e
ehemaliger Onlinehändler 29.05.2010, 10:39 Uhr
viel Geld für Rechtsanwälte
da hat die Lobby der Rechtsanwälte ja wieder ganze arbeit geleistet. Sie hat ja vor einiger Zeit ja schon Gesetze hierzu verhindert. Es gibt leider Politiker, die sich für Ihre Kollegen statt für unsere Volkswirtschaft und unser Land entscheiden. Der wirtschaftliche Schaden ist enorm und Deutschland wird sicher im Onlinehandel zum Verlierer entwickeln. Der Markt findet seinen Weg und wird aus dem Ausland liefern und dann gibt es auch nichts mehr für die heute verdienenden -sicher nur schwarze Schafe- Rechtsanwälte.
A
Andreas M. 29.05.2010, 01:27 Uhr
"Sonderrecht für den Online-Handel nicht "sachgerecht" ??
Eine derart realitätsferne Aussage habe ich selten gelesen. Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen aus purem Gewinnstreben (Und genau diese stehen doch wohl im Fokus der Kleinen Anfrage!) gibt es aufgrund der technischen Möglichkeiten praktisch NUR im Online-Handel. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich ein "Massenabmahner" in sein Auto setzt und dann ein paar Stunden lang einige Städte abklappert, um in den Schaufenstern seiner „Konkurrenten“ böse Endverbraucherfallen zu dokumentieren.
Und natürlich gibt es keinen Bedarf, diese Frage auf EU-Ebene zu regeln. Schlichtweg deswegen nicht, weil nur Deutschland (und dem Text nach wohl auch Österreich) seinen grauzonenwilligen Geldeintreibern ein derartiges juristisches Geschenk offeriert.
A
Adrian C. 18.05.2010, 15:44 Uhr
Bundesregierung in Sachen Online-Handel
Ja, aber nur, weil in vielen Fällen ein zusätzliches Ladengeschäft betrieben wird, heißt das doch noch nicht, dass gar kein Regelungsbedarf besteht!!! Dass ist doch Quatsch! Selbstverständlich gibt es einen Abmahnmissbrauch, durch den sich viele die Taschen auf Kosten der Onlinehändler füllen. Vielleicht hat die Regierung die Frage nicht verstanden oder die falsche Arbeitsgruppe hat beraten.!!!

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