Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Bisphenol A: in Babyfläschchen wird vorsorglich verboten

11.02.2011, 15:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bisphenol A: in Babyfläschchen wird vorsorglich verboten

In Deutschland wird die Verwendung von Bisphenol A zur Produktion von Babyfläschchen ab dem 1. März 2011 vorsorglich verboten. Eine entsprechende Verordnung des Bundesverbraucherschutzministeriums wurde am 11. Februar 2011 verkündet.

Gesundheitliche Nachteile durch Bisphenol A in Lebensmitteln sind nach einer Einschätzung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde nicht zu befürchten. Die Mengen an Bisphenol A, die von der Bevölkerung in Deutschland mit der Nahrung aufgenommen werden, liegen in allen Altersgruppen deutlich unter dem festgelegten Grenzwert.

Da jedoch noch nicht alle Fragen zu Bisphenol A abschließend wissenschaftlich geklärt sind, hat die EU-Kommission insbesondere auf Drängen Deutschlands vorsorglich die Verwendung dieses Stoffes in einer Richtlinie eingeschränkt. Damit ist der Weg frei, um in Deutschland die Verwendung von Bisphenol A in Babyfläschchen zu verbieten. Das Verbot tritt am 1. März 2011 in Kraft. Für bereits hergestellte Artikel wird eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt. Ab dem 1. Juni darf in Deutschland kein Babyfläschchen mehr verkauft werden, bei dessen Herstellung Bisphenol A verwendet wurde.

Neue Forschungsergebnisse zu Bisphenol A werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) regelmäßig auf ihre gesundheitliche Relevanz geprüft. In einer aktualisierten Stellungnahme vom 23. September 2010 kommt die EFSA zu dem Schluss, dass zwar keine Notwendigkeit besteht, den derzeit gültigen gesundheitlichen Grenzwert für Bisphenol A aufzuheben oder abzusenken. Andererseits hat die EFSA in ihrer Stellungnahme nachteilige Effekte von Bisphenol A im Tierversuch als möglicherweise relevant für die menschliche Gesundheit bezeichnet. Ein Minoritätsgutachten, das eine wissenschaftliche Minderheitenmeinung formulierte, empfahl, auf Babyflaschen aus Polycarbonat zu verzichten. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes und der bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Unbedenklichkeit von BPA ist die Europäische Kommission letztlich der Minderheitenmeinung gefolgt.

Bisphenol A ist eine Substanz, die unter anderem für die Herstellung bestimmter Kunststoffe verwendet wird. Deshalb kann es in Gegenständen enthalten sein, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie zum Beispiel Babyfläschchen aus Polycarbonat.

Zahlreiche Babyartikel-Hersteller haben im Vorfeld des Verbots bereits freiwillig auf den Einsatz von Bisphenol A verzichtet und dies auf ihren Produkten entsprechend gekennzeichnet (z.B. "bpa-frei", "bpa free"). Glasflaschen sind grundsätzlich frei von Bisphenol A.

Quelle: PM des BMELV

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Dark Vectorangel - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei