EU: führt neues Siegel für Bio-Produkte ein
Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Bio-Produkte: Was ist beim Verkauf zu beachten?" veröffentlicht.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 271/2010 hat die Europäische Union zum 01.07.2010 ein einheitliches Siegel zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aus ökologischer bzw. biologischer Produktion eingeführt.
Dieses „Logo der Europäischen Union für biologische/ökologische Produktion“ (EU-Bio-Logo) muss seitdem auf allen Produkten angebracht werden, die nach den Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und ihrer Durchführungsverordnungen oder der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erzeugt worden sind. Parallel hierzu können nationale Biosiegel weiterhin verwendet werden.
Das Logo ist möglichst in Farbe auf der Verpackung anzubringen; soweit dies nicht praktikabel ist, kann eine schwarzweiße Version benutzt werden. Zur besseren Erkennbarkeit auf bunten Hintergründen können die Farben auch vertauscht werden.
Ein Nachsiegeln des vorhandenen Bestandes ist übrigens nicht notwendig. Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Produkte, die seit dem 01.07.2010 hergestellt wurden; für bereits hergestellte Erzeugnisse bestehen Übergangsfristen.
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