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von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend

News vom 23.01.2023, 13:26 Uhr | 9 Kommentare 

Seit dem 01. Januar 2023 gibt es für ausländische Unternehmen, die ihre Produkte und Verpackungen in Österreich auf den Markt bringen, neue Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verpackungslizenzierung und dem Vertrieb von bestimmten Einwegkunststoffartikeln zu.

Ab dann gilt es, einen sogenannten Bevollmächtigten zu bestellen, der alle verpackungsrechtlichen Verpflichtungen im Namen des Auftraggebers übernimmt und auch für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften verantwortlich ist.

Wer betroffen ist, sollte aktiv werden

Unabhängig vom Unternehmenssitz des ausländischen Unternehmens, also mit Firmensitz in EU-Ländern oder in Drittstaaten, muss der Bevollmächtige bestellt werden.

Verpflichtet sind ausländische Versandhändler, die in Österreich Verpackungen an private Letztverbraucher in Verkehr setzen und ausländische Fernabsatzhändler von Einwegkunststoffprodukten (wie z.B. Feuchttüchern, Luftballons, Tabakprodukten, Fanggeräten etc.).

Tipp: Reclay übernimmt Dienstleistung als Bevollmächtigter

Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie von dieser Regelung betroffen sind, können sich jederzeit mit der Reclay Systems GmbH in Verbindung setzen. Reclay verfügt über langjährige und internationale Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR).

Das Experten-Team bietet als Dienstleistung für Kundinnen und Kunden an, die Abwicklung der Verpflichtungen als Bevollmächtigter im Namen des auftraggebenden Unternehmens zu übernehmen.

Mehr Informationen zum Angebot von Reclay in Sachen "Bevollmächtigter" finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Besucherkommentare

Inhaber

26.01.2023, 14:12 Uhr

Kommentar von Matthias

Es scheint Fakt zu sein, dass man zukünftig nicht umhin kommt, einen formal Bevollmächtigten innerhalb Österreichs zu bestellen, um die gesetzlichen Anforderungen von deren Verpackungsverordnung...

Kleine Unternehmen werden systematisch verdrängt

25.01.2023, 16:56 Uhr

Kommentar von Viktoria H.

Es scheint als müsste der Vertrag für die Bevollmächtigung oberdrein noch notariell beglaubigt werden. Kann das jemand bestätigen? Ich stelle ab sofort die Lieferung nach Österreich ein. Allerdings...

Es geht nur um neue Kartons und Verpackungen?!

25.01.2023, 14:50 Uhr

Kommentar von Marcel

Wenn ich das richtig verstehen, geht es um den selben Sinn, wie bei der Verpackungsverordnung in Deutschland. Es geht rein um den "neu in Verkehr bringen" von Karton, Folie, etc. Wenn wir...

Ein Hinweis, das die beamteten Verordnungsentwickler weit weg von er Realität sind.

25.01.2023, 12:19 Uhr

Kommentar von Heidi Behring

Ich verkaufe über ETSY Waren mit einem Gewicht von 1-10gr. Das mache ich seit 2 1/4 Jahren. Insgesamt 200 Verkäufe, davon 20 ins Ausland (5 non EU). Der Versand erfolgt in gepolterten D/14...

EU Verpackungsverordnung

25.01.2023, 11:33 Uhr

Kommentar von Marco Pniok

Ja das hat mit EU überhaupt nichts mehr zu tun. Hier werden tatsächlich aktiv alle kleineren Händler vom Versand in Europa ausgeschlossen natürlich zugunsten Amazon und Co. Das trifft dann aber nicht...

Geschäftsführerin

25.01.2023, 11:27 Uhr

Kommentar von Heidemarie Eibl

Ich habe im letzten Jahr 46 Pakete nach Österreich geliefert. Die Verpackungsmenge belief sich auf maximal 23 kg Papier/Pappe. In Österreich würde mir dafür 17,71€ berechnet werden incl....

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