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Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend

23.01.2023, 13:26 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend

Seit dem 01. Januar 2023 gibt es für ausländische Unternehmen, die ihre Produkte und Verpackungen in Österreich auf den Markt bringen, neue Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verpackungslizenzierung und dem Vertrieb von bestimmten Einwegkunststoffartikeln zu.

Ab dann gilt es, einen sogenannten Bevollmächtigten zu bestellen, der alle verpackungsrechtlichen Verpflichtungen im Namen des Auftraggebers übernimmt und auch für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften verantwortlich ist.

Wer betroffen ist, sollte aktiv werden

Unabhängig vom Unternehmenssitz des ausländischen Unternehmens, also mit Firmensitz in EU-Ländern oder in Drittstaaten, muss der Bevollmächtige bestellt werden.

Verpflichtet sind ausländische Versandhändler, die in Österreich Verpackungen an private Letztverbraucher in Verkehr setzen und ausländische Fernabsatzhändler von Einwegkunststoffprodukten (wie z.B. Feuchttüchern, Luftballons, Tabakprodukten, Fanggeräten etc.).

Tipp: Reclay übernimmt Dienstleistung als Bevollmächtigter

Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie von dieser Regelung betroffen sind, können sich jederzeit mit der Reclay Systems GmbH in Verbindung setzen. Reclay verfügt über langjährige und internationale Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR).

Das Experten-Team bietet als Dienstleistung für Kundinnen und Kunden an, die Abwicklung der Verpflichtungen als Bevollmächtigter im Namen des auftraggebenden Unternehmens zu übernehmen.

Mehr Informationen zum Angebot von Reclay in Sachen "Bevollmächtigter" finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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9 Kommentare

M
Matthias 26.01.2023, 14:12 Uhr
Inhaber
Es scheint Fakt zu sein, dass man zukünftig nicht umhin kommt, einen formal Bevollmächtigten innerhalb Österreichs zu bestellen, um die gesetzlichen Anforderungen von deren Verpackungsverordnung erfüllen zu können. Anderenfalls setzt man sich der Gefahr aus, von staatlicher Seite aus mit Ordnungs- und/oder Bußgeldern belegt zu werden. EUR 80,- für die einmalige Registrierung. Mindestens EUR 70,00 jährlich als Gebühr für den Bevollmächtigten (nur bei "Haushaltsverpackungen" bis max. 1.500 kg) plus ggf. noch EUR 450,- beim Versand von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien (bei EUR 250,- bis EUR 20.000,- Umsatzerlös) als auch noch zusätzlich die Kosten für die dann obligatorische Teilnahme am österreichischen Sammel- und Verwertungssystem (in Abhängigkeit der Menge/des Gewichts und der jeweilig getrennt betrachteten Verpackungsart). Die bestellte Vollmacht zum Bevollmächtigten ist darüber hinaus zwingend durch einen (vermutlich) deutschen Notar amtlich zu beglaubigen. Unter EUR 100,- wird dieser seinen Stempel wohl nicht unter dieses Dokument setzen.

Soweit grob und ohne Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit zu dem mir aktuell vorliegenden Angebot der Deutschen Handelskammer in Österreich, welche man auch als Bevollmächtigte vor Ort berufen kann.

In Zeiten von OSS (One-Stop-Shop) ist der Warenverkehr innerhalb der EU-Länder transparent und durch die Steuerbehörden jeden Landes ohne großen Aufwand nachzuvollziehen. Davon einmal abgesehen, ist hier die Frage der Wirtschaftlichkeit zu stellen. Ich sehe diese aktuell für mich nicht und tendiere meiner gegenwärtigen Stimmung nach eher dazu, zukünftig nicht mehr nach Österreich zu liefern. Hier fehlt es einfach an Verhältnismäßigkeit. Und es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis ggf. weitere EU-Länder diesem Beispiel folgen.
V
Viktoria H. 25.01.2023, 16:56 Uhr
Kleine Unternehmen werden systematisch verdrängt
Es scheint als müsste der Vertrag für die Bevollmächtigung oberdrein noch notariell beglaubigt werden. Kann das jemand bestätigen?
Ich stelle ab sofort die Lieferung nach Österreich ein. Allerdings erscheint mir das wettbewerbsverzerrend, denn solch horrende Kosten haben österreichische Mitbewerber nicht, wenn sie in Deutschland verkaufen.
Ein Trauerspiel ist das und erinnert irgendwie an den Einspruch Österreichs gegen die Einfuhr einer PKW-Maut.
M
Marcel 25.01.2023, 14:50 Uhr
Es geht nur um neue Kartons und Verpackungen?!
Wenn ich das richtig verstehen, geht es um den selben Sinn, wie bei der Verpackungsverordnung in Deutschland.
Es geht rein um den "neu in Verkehr bringen" von Karton, Folie, etc.

Wenn wir gewährleisten können, dass wir keine "NEUEN" Kartons, sondern bereits welche, die vom Hersteller oder Vorlieferanten über die Verordnung abgerechnet wurden, sollte man davon ausgenommen sein. Oder?

Viele Grüße
marcel
H
Heidi Behring 25.01.2023, 12:19 Uhr
Ein Hinweis, das die beamteten Verordnungsentwickler weit weg von er Realität sind.
Ich verkaufe über ETSY Waren mit einem Gewicht von 1-10gr. Das mache ich seit 2 1/4 Jahren. Insgesamt 200 Verkäufe, davon 20 ins Ausland (5 non EU). Der Versand erfolgt in gepolterten D/14 Umschlägen. Ein Teil (18) als versichertes Paket in gebrauchten Kartons. Die ca. 80 Umschläge und ca. 10 Kartons im Jahr machen kein KG zu entsorgenden Müll aus.
PPP sind Rohstoffe, die verkauft werden. In vielen Kommunen Deutschlands gibt es Papiertonnen, deren Inhalt an einen Verwerter abgeführt wird. Ein lohnendes Geschäft, selbst wenn der Verwerter dies einsammelt. Es gibt aber keine Lobby, die diesen Unsinn beenden will. Die Industrie und Handelskammern schweigen.
M
Marco Pniok 25.01.2023, 11:33 Uhr
EU Verpackungsverordnung
Ja das hat mit EU überhaupt nichts mehr zu tun. Hier werden tatsächlich aktiv alle kleineren Händler vom Versand in Europa ausgeschlossen natürlich zugunsten Amazon und Co. Das trifft dann aber nicht nur uns Online Händler sondern auch die lokalen Geschäfte denen ja empfohlen wird sich Online aufzustellen. Wir raten jedem davon ab ..
Wir selbst haben schon seit längerem begonnen den Versand in die EU Länder einzustellen die diese EU Vorschriften am rigorosesten umsetzen. Frankreich war der erste auch wegen des Triman Logos. Viele sind gefolgt und jetzt mit Östereich werden wir den EU Versand komplett einstellen. Ein EU Besteller muss dann halt eine deutsche Lieferadressse haben ...
Dazu muss man aber auch die ganzen Shops umprogrammieren. Vielleicht entwickeln sich ja auch andere neue Dienstleister neben Amazon die Rechnung und Versand für uns übernehmen ...
H
Heidemarie Eibl 25.01.2023, 11:27 Uhr
Geschäftsführerin
Ich habe im letzten Jahr 46 Pakete nach Österreich geliefert.
Die Verpackungsmenge belief sich auf maximal 23 kg Papier/Pappe.
In Österreich würde mir dafür 17,71€ berechnet werden incl. Mehrwertsteuer.
Dafür wird von mir bei Reclay verlangt, dass ich
75,00 € Bearbeitungsgebühr einmalig bezahle - (ich könnte ja die Daten selbst zur Verfügung stellen.)
75,00 € Gebühren jährlich an den Bevollmächtigten
90,00 € Gebühren für eine Verpackungsmenge unter 1500 kg.
Alles zusammen kostet mich das 240,00 € für 20 kg Papier/Pappe aus recyceltem Material.
wobei 150,00 € jährlich wiederkehrend sind.
Das ist annähernd soviel wie der Grüne Punkt von mir verlangt für die 15 fache Menge.
Wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

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