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von RA Felix Barth und Fabian Karg

®, ©, TM und Co. - Was hat das alles zu bedeuten?

News vom 10.03.2011, 10:00 Uhr | 2 Kommentare 

Die gesonderte Hervorhebung eines bestehenden Schutzrechtes durch Abkürzungen oder Zeichen wie „®, © oder TM“ ist ein beliebtes Marketinginstrument um das eigene Produkt gegenüber der Konkurrenz in besonders vorteilhaftes Licht zu rücken. Doch wer und unter welchen Voraussetzungen darf diese Zeichen überhaupt verwenden?

Grundsätzlich gilt, dass man sämtliche Zeichen freiwillig verwenden kann. Es besteht aber keinerlei Verpflichtung beispielsweise eine Markenanmeldung durch Verwendung des berühmten „®“ oder einer bestimmten Abkürzung zu kennzeichnen.

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Urheberrecht: „©“ / „(C)“ / „Copyright“ / „Urheberrechtlich geschützt“ und „?“

Der Copyrighthinweis ist eine amerikanische Erfindung. Nach alter US-Rechtslage konnten die Urheberrechte am Werk erlöschen, wenn nicht durch einen entsprechenden Vermerk auf das Bestehen der Rechte hingewiesen worden ist.

Auch in Deutschland wird das © - Zeichen oder ein entsprechender Vermerk gerne verwendet um klarzustellen, dass entsprechende Schutzrechte bestehen. Notwendig wäre dies allerdings nicht, da hierzulande das Urheberrecht automatisch mit der Werkschöpfung entsteht.

Zusätzlich existiert auch noch das ? - Zeichen (englisch „phonogram“), welches oftmals in der Musik- und Filmindustrie zum Einsatz kommt. Hintergrund ist, dass der Vermerk in manchen Ländern notwendig ist, um sich auf Rechte als Tonträgerhersteller berufen zu können.

Markenrecht: „®“ / „TM“ / „SM“

Die Zeichen ® („registered mark“), TM („trade mark“) sowie SM („service mark“) entstammen ebenfalls dem anglo-amerikanischen Rechtssystem. In Deutschland existieren keine gesetzlichen Grundlagen, welche den Markeninhaber dazu verpflichten seine Marke durch ein entsprechendes Zeichen zu kennzeichnen.

Besonderheit: Das ® - Symbol darf auch in Deutschland erst ab Markeneintragung verwendet werden. Und: In der fehlerhaften Kennzeichnung einer gar nicht registrierten Marke, kann eine wettbewerbsrechtliche Irreführung gesehen werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Emin Ozkan - Fotolia.com
Felix Barth Autor:
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Partnermanagement

Besucherkommentare

Urheberrecht und Copyright

13.03.2018, 10:04 Uhr

Kommentar von Sebastian

Urheberrecht und Copyright sind in Deutschland zwei paar Schuhe. Hier bitte für den Laien unterscheiden.

Markenrechte

24.12.2017, 07:18 Uhr

Kommentar von Eva Lipps

TOP für einen Laien. Kurz und zackig, aber knackig.

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