Oft gefragt: Gibt es einen Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderangeboten?
Im Ladenlokal hat sich der Kunde längst daran gewöhnt, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Was für den stationären Handel gilt, gilt aber für den Online-Handel noch lange nicht.
Denn bei Fernabsatzverträgen darf das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nur in den gesetzlich angegebenen Fällen des § 312d Abs.4 Nr.1-4 BGB eingeschränkt werden. Für Sonderangebote hat das Gesetz keinen solchen Ausnahmefall vorgesehen.
Hintergrund der Ungleichbehandlung
Während im stationären Handel das Umtauschrecht eine reine Kulanzleistung des Verkäufers darstellt, da der Käufer einer mangelfreien Sache von Gesetzes wegen kein Umtauschrecht hat, ist das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Käufers im Fernabsatzhandel sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ein Abweichen von den fernabsatzrechtlichen Vorschriften zulasten der Käufers ist nicht zulässig. Ganz im Gegensatz zum stationären Handel, wo gegen die Einschränkung einer Kulanzleistung nichts spricht.
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