Einheitliche Regeln: für Aromastoffe

Einheitliche Regeln: für Aromastoffe
25.04.2012 | Lesezeit: 1 min

Mehr Transparenz bei Aromastoffen in Lebensmitteln: Verbraucher, Lebensmittel-Unternehmen und nationale Behörden können künftig in einer Online-Datenbank sehen, welche Aromastoffe in Lebensmitteln zugelassen sind.

Die EU-Mitgliedstaaten  nahmen jetzt einen entsprechenden Vorschlag der Kommission für einheitliche und klare Regeln bei Aromastoffen an.

In Zukunft soll es  eine  EU-weite  Liste mit zugelassenen Aromastoffen und Übergangsmaßnahmen für andere Aromen geben. Denn obwohl Aromastoffe schon seit sehr langer Zeit  in Speisen und Getränken verwendet werden, galten bisher in der EU unterschiedliche nationale Gesetzgebungen. Die neuen Regeln treten in Kraft, sobald das EU-Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Dann erhält die Lebensmittelindustrie sechs Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. 

Quelle: PM der EU-Kommission

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© fotoali - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

FAQ: Neue EU-Liste der zulässigen Aromastoffe
(17.01.2013, 17:15 Uhr)
FAQ: Neue EU-Liste der zulässigen Aromastoffe
Sicherere Lebensmittel: EU legt Liste der zulässigen Aromastoffe fest
(05.10.2012, 13:18 Uhr)
Sicherere Lebensmittel: EU legt Liste der zulässigen Aromastoffe fest
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei