Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Amazon" veröffentlicht.
Einige Händler, die über Amazon-Marketplace Waren anbieten, haben der IT-Recht Kanzlei berichtet, dass ihre über Amazon-Marketplace veröffentlichten Widerrufsbelehrungen sowie das Impressum auf einmal nicht mehr angezeigt worden seien. Konsequenz: Diese Händler wurden abgemahnt.
Inhaltsverzeichnis
Einen Amazon-Händler hat es besonders schlimm erwischt: Er wurde auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines fünfstelligen Eurobetrages aufgefordert. Begründung: Der Händler habe über Amazon-Marketplace Ware verkauft, ohne dabei den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht belehrt zu haben. Brisant: Die Amazon-Marketplace-Präsenz dieses Händlers wurde erst ein paar Wochen zuvor seitens der IT-Recht Kanzlei überprüft - zu dem Zeitpunkt hatte der Händler selbstverständlich eine Widerrufsbelehrung veröffentlicht (was auch durch die Prüfungsprotokolle der IT-Recht Kanzlei belegt werden kann).
Bitte der IT-Recht Kanzlei
Haben auch Sie eventuell ähnliche Erfahrungen gemacht? Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Uns sind bisher drei Händler bekannt, deren Rechtstexte bei Amazon-Marketplace (die übrigen Amazon-Plattformen scheinen nicht betroffen zu sein) auf einmal nicht mehr angezeigt worden sind - ohne jede Vorwarnung. Bitte kontaktieren Sie uns.
Hinweis
Sie bieten über Amazon-Marketplace an? Dann kontrollieren Sie unverzüglich, ob Ihr Impressum oder etwa Ihre Widerrufsbelehrung noch immer angezeigt wird. Dies scheint bei Amazon leider keine Selbstverständlichkeit zu sein...
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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