Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Kleinanzeigen.de
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RA Phil Salewski

Ab 01.07.2022: FBA-Händler müssen Verpackungsmaterial von Amazon selbst lizenzieren

News vom 21.02.2022, 12:58 Uhr | 6 Kommentare 

Amazon-Händler, welche die Amazon-eigene Fulfillment-Lösung „FBA“ nutzen, sind derzeit noch verpackungsrechtlich privilegiert. Für die Lizenzierung von Verpackungsmaterial, das Amazon für die Verpackung und den Versand nutzt, ist momentan allein Amazon zuständig. Zum 01.07.2022 ändern sich allerdings das Verpackungsgesetz und die Zuständigkeit für die Lizenzierung im Zusammenhang mit Fulfillment-Diensten. Ab diesem Stichtag sind nicht mehr die Dienstleister, sondern die auftraggebenden Händler verpackungsrechtlich verantwortlich.

I. Aktuelle Rechtslage

Nach geltendem Verpackungsrecht müssen Händler solche Verpackungen als sog. „systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen“ lizenzieren, die sie mit Ware befüllen und an Endverbraucher abgeben.

Bedienen sich Händler für die Verpackung und den Versand eines Fulfillment-Dienstleisters, ergibt sich in Bezug auf das eingesetzte Versandverpackungsmaterial für die verpackungsrechtliche Verantwortlichkeit nach derzeitiger Rechtslage eine differenzierte Betrachtungsweise. Wen die verpackungsrechtliche Lizenzierungspflicht trifft, hängt maßgeblich davon ab, wer auf der Versandverpackung als Inverkehrbringer/Absender erkennbar ist:

Ist ausschließlich der Fulfillmentdienstleiter erkennbar oder sind der Fulfillment-Dienstleister und der Händler beide erkennbar, obliegt die Lizenzierungspflicht für die Verpackung derzeitig allein dem Fulfillmentdienstleister. Der Händler muss die über den Dienstleister in Verkehr gebrachte Verpackung nicht selbst lizenzieren.

Nur, wenn ausschließlich der Händler selbst auf der Verpackung als Inverkehrbringer/Absender erkennbar ist, obliegen die diesbezüglichen verpackungsrechtlichen Pflichten beim Händler und er muss die Lizenzierung selbst übernehmen.

In Bezug auf den Service von Amazon FBA, bei dem ausschließlich Amazon selbst auf dem eingesetzten Verpackungsmaterial als Absender erkennbar ist, bedeutet dies, dass Händler derzeit FBA-Versandverpackungen nicht selbst lizenzieren müssen. Vielmehr ist dafür allein Amazon verantwortlich.

Versendet ein Händler ausschließlich über FBA, ist er nach derzeitigem Recht weder zu einer verpackungsrechtlichen Registrierung noch zur Lizenzierung des FBA-Verpackungsmaterials verpflichtet.

Versendet ein Händler teils selbst und teils über FBA, muss er sich verpackungsrechtlich registrieren lassen, das auf Amazon FBA entfallende Verpackungsmaterial aber nicht und nur das von ihm selbst direkt in Verkehr gebrachte Verpackungsmaterial selbst lizenzieren.

Welche verpackungsrechtlichen Grundsätze nach derzeitigem Recht bei der Nutzung von Fulfillment-Diensten gelten und welche Pflichten Online-Händler hier ggf. treffen oder nicht treffen, stellen wir mit vielen Fallbeispielen veranschaulicht in diesem Beitrag dar.

Banner Starter Paket

II. Rechtslage ab dem 01.07.2022

Die derzeitige Rechtslage wird sich zum 01.07.2022 grundlegend ändern. Ab diesem Zeitpunkt wird die Verantwortlichkeit von Fulfillment-Dienstleistern für die Lizenzierung des bei Verpackung und Versand anfallenden Verpackungsmaterials abgeschafft und auf die beauftragenden Händler übertragen.

Im Juli 2022 findet insofern eine gesetzlich vorgegebene Verlagerung der verpackungsrechtlichen Verantwortlichkeit für das Verpackungsmaterial bei Fulfillment-Leistungen statt.

Zum 01.07.2022 tritt nämlich ein neuer § 7 Abs. 7 VerpackG in Kraft, nach welchem gilt:

Sofern ein Fulfillment-Dienstleister das Verpacken von Waren in systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen übernimmt, ist nicht er, sondern der Vertreiber (der auftraggebende Händler) der verpackungsrechtlich verpflichtete Hersteller.

Händler, die für die Verpackung und den Versand ihrer Produkte Fulfillment-Services nutzen, sind ab diesem Zeitpunkt für das Versandverpackungsmaterial selbst verpackungsrechtlich verantwortlich und müssen dieses anstelle der Dienstleister selbst lizenzieren.

Darauf, wer auf der Verpackung erkennbar ist, wird es ausdrücklich nicht mehr ankommen.

Amazon-FBA-Händler werden ab dem 01.07.2022 folglich verpflichtet sein, das im Rahmen des Fulfillments anfallende Versandverpackungsmaterial selbst zu lizenzieren, und können diese Verpflichtung nicht mehr wie bisher auf Amazon abwälzen.

Die Lizenzierungspflicht betrifft sämtliche Verpackungsmaterialien, die von Amazon eingesetzt werden und die typischerweise beim Endverbraucher anfallen (Versandverpackungen, Füllmaterial, Polster etc.).

Verpackungsmaterial, das vom Lieferanten (Hersteller/Importeur) eingesetzt wird (Produkt- oder Umverpackungen), müssen FBA-Händler aber auch künftig nicht selbst lizenzieren. Hier bleibt der Lieferant verantwortlich, der diese Verpackungen erstmalig mit seiner Ware befüllt.

Lizenzgebühren müssen nicht rückwirkend für das ganze Jahr 2022, sondern nur für den Zeitraum ab dem 01.07.2022 entrichtet werden. Bestehende Systembeteiligungen können insofern aufgestockt werden.

Hinweis zu Umkartons für Einsendungen an Amazon-Lager:

Umkartons, die FBA-Händler nutzen, um ihre Ware zu Amazon zu senden, sind nicht systembeteiligungspflichtig und müssen mithin auch nicht lizenziert werden.

Bei diesen Umkartons handelt es sich um B2B-Transportverpackungen, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 8 VerpackG von der Lizenzierungspflicht ausgenommen sind.

III. Fazit

Händler, die für die Verpackung und den Versand im Inland das „Fulfillment by Amazon“ (FBA) nutzen, sind nach derzeitiger Rechtslage für das von Amazon eingesetzte Versandverpackungsmaterial nach VerpackG nicht lizenzierungspflichtig. Vielmehr muss Amazon dieses Material selbst an einem Dualen System beteiligen.

Zum 01.07.2022 ändert sich dies durch eine gesetzliche Anordnung, nach der für Versandverpackungsmaterial nicht mehr die Fulfillment-Dienstleister, sondern die auftraggebenden Händler als verpackungsrechtliche Verantwortliche gelten werden.

Ab dem 01.07.2022 müssen Händler Versandverpackungsmaterial, das bei Nutzung von FBA von Amazon eingesetzt wird, daher selbst lizenzieren.

Empfehlung: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?

Wir konnten für unsere Mandanten auch für das Jahr 2022 wieder einen Rabatt i.H.v. 8 % mit Reclay aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code ist hier hinterlegt.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen Rabatt i.JH.v. 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: LES2022IRK5 oder auf diesen Direktlink klicken.

Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.

Einkauf bis

  • Quartal 1 (Q1) –> 25 % Rabatt
  • Quartal 2 (Q2) –> 20 % Rabatt
  • Quartal 3 (Q3) –> 10 % Rabatt

Warum „activate-by Reclay“?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Es gibt keinen Mindestbestellwert.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Phil Salewski Autor:
Phil Salewski
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Händler

20.01.2023, 09:25 Uhr

Kommentar von Martin B

Hallo, wissen Sie ob das Amazon Verpackungsmaterial auch in Österreich lizenziert werden werden muss oder ob da Amazon weiterhin zuständig ist?

Korrektur

06.03.2022, 00:23 Uhr

Kommentar von Jan

Zitat: "Verpackungsmaterial, das vom Lieferanten (Hersteller/Importeur) eingesetzt wird (Produkt- oder Umverpackungen), müssen FBA-Händler aber auch künftig nicht selbst lizenzieren. Hier bleibt der...

Das geht schief

28.02.2022, 19:00 Uhr

Kommentar von Stephan Holt

Wie meine Vorredner schon angemerkt haben: das gibt Chaos! Als ob Amazon das auf die Kette bekommt. Und dann noch der genannte Fall, dass von 2 Händlern Ware in EINEM Paket sind und somit doppelt...

Amazon wird sich reformieren müssen hinsichtlich Verpackungswahl

28.02.2022, 17:32 Uhr

Kommentar von Albert

Wir kennen es, dass Amazon kleine Produkte in riesigen Kartons versendet. Das ist spätestens ab 1.7.22 ein absolutes Unding. Denn nicht nur, dass Verpackungen zu groß sind, jetzt müssen wir Händler...

Wie soll das am Ende funktionieren...

28.02.2022, 17:12 Uhr

Kommentar von Daniel

frage mich auch wie das klappen soll. Immerhin weiß man nicht wie amazon die Artikel verschickt. Die Artikel werden mal ein einem kleinen Karton ohne Verpackungspapier verschickt, dann in einem...

4 Versender + 1 Karton = 4 Zahler

21.02.2022, 17:56 Uhr

Kommentar von BS

Ich frag mich wie das von statten gehen soll. Zum einen wird es dann unübersichtlich. Klar Amazon muss die Daten zur Verfügung stellen in welchem Karton was verschickt wurde um eine Übersicht zu...

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller