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Ab 01.07.2022: FBA-Händler müssen Verpackungsmaterial von Amazon selbst lizenzieren

21.02.2022, 12:58 Uhr | Lesezeit: 5 min
Ab 01.07.2022: FBA-Händler müssen Verpackungsmaterial von Amazon selbst lizenzieren

Amazon-Händler, welche die Amazon-eigene Fulfillment-Lösung „FBA“ nutzen, sind derzeit noch verpackungsrechtlich privilegiert. Für die Lizenzierung von Verpackungsmaterial, das Amazon für die Verpackung und den Versand nutzt, ist momentan allein Amazon zuständig. Zum 01.07.2022 ändern sich allerdings das Verpackungsgesetz und die Zuständigkeit für die Lizenzierung im Zusammenhang mit Fulfillment-Diensten. Ab diesem Stichtag sind nicht mehr die Dienstleister, sondern die auftraggebenden Händler verpackungsrechtlich verantwortlich.

I. Aktuelle Rechtslage

Nach geltendem Verpackungsrecht müssen Händler solche Verpackungen als sog. „systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen“ lizenzieren, die sie mit Ware befüllen und an Endverbraucher abgeben.

Bedienen sich Händler für die Verpackung und den Versand eines Fulfillment-Dienstleisters, ergibt sich in Bezug auf das eingesetzte Versandverpackungsmaterial für die verpackungsrechtliche Verantwortlichkeit nach derzeitiger Rechtslage eine differenzierte Betrachtungsweise. Wen die verpackungsrechtliche Lizenzierungspflicht trifft, hängt maßgeblich davon ab, wer auf der Versandverpackung als Inverkehrbringer/Absender erkennbar ist:

Ist ausschließlich der Fulfillmentdienstleiter erkennbar oder sind der Fulfillment-Dienstleister und der Händler beide erkennbar, obliegt die Lizenzierungspflicht für die Verpackung derzeitig allein dem Fulfillmentdienstleister. Der Händler muss die über den Dienstleister in Verkehr gebrachte Verpackung nicht selbst lizenzieren.

Nur, wenn ausschließlich der Händler selbst auf der Verpackung als Inverkehrbringer/Absender erkennbar ist, obliegen die diesbezüglichen verpackungsrechtlichen Pflichten beim Händler und er muss die Lizenzierung selbst übernehmen.

In Bezug auf den Service von Amazon FBA, bei dem ausschließlich Amazon selbst auf dem eingesetzten Verpackungsmaterial als Absender erkennbar ist, bedeutet dies, dass Händler derzeit FBA-Versandverpackungen nicht selbst lizenzieren müssen. Vielmehr ist dafür allein Amazon verantwortlich.

Versendet ein Händler ausschließlich über FBA, ist er nach derzeitigem Recht weder zu einer verpackungsrechtlichen Registrierung noch zur Lizenzierung des FBA-Verpackungsmaterials verpflichtet.

Versendet ein Händler teils selbst und teils über FBA, muss er sich verpackungsrechtlich registrieren lassen, das auf Amazon FBA entfallende Verpackungsmaterial aber nicht und nur das von ihm selbst direkt in Verkehr gebrachte Verpackungsmaterial selbst lizenzieren.

Welche verpackungsrechtlichen Grundsätze nach derzeitigem Recht bei der Nutzung von Fulfillment-Diensten gelten und welche Pflichten Online-Händler hier ggf. treffen oder nicht treffen, stellen wir mit vielen Fallbeispielen veranschaulicht in diesem Beitrag dar.

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II. Rechtslage ab dem 01.07.2022

Die derzeitige Rechtslage wird sich zum 01.07.2022 grundlegend ändern. Ab diesem Zeitpunkt wird die Verantwortlichkeit von Fulfillment-Dienstleistern für die Lizenzierung des bei Verpackung und Versand anfallenden Verpackungsmaterials abgeschafft und auf die beauftragenden Händler übertragen.

Im Juli 2022 findet insofern eine gesetzlich vorgegebene Verlagerung der verpackungsrechtlichen Verantwortlichkeit für das Verpackungsmaterial bei Fulfillment-Leistungen statt.

Zum 01.07.2022 tritt nämlich ein neuer § 7 Abs. 7 VerpackG in Kraft, nach welchem gilt:

Sofern ein Fulfillment-Dienstleister das Verpacken von Waren in systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen übernimmt, ist nicht er, sondern der Vertreiber (der auftraggebende Händler) der verpackungsrechtlich verpflichtete Hersteller.

Händler, die für die Verpackung und den Versand ihrer Produkte Fulfillment-Services nutzen, sind ab diesem Zeitpunkt für das Versandverpackungsmaterial selbst verpackungsrechtlich verantwortlich und müssen dieses anstelle der Dienstleister selbst lizenzieren.

Darauf, wer auf der Verpackung erkennbar ist, wird es ausdrücklich nicht mehr ankommen.

Amazon-FBA-Händler werden ab dem 01.07.2022 folglich verpflichtet sein, das im Rahmen des Fulfillments anfallende Versandverpackungsmaterial selbst zu lizenzieren, und können diese Verpflichtung nicht mehr wie bisher auf Amazon abwälzen.

Die Lizenzierungspflicht betrifft sämtliche Verpackungsmaterialien, die von Amazon eingesetzt werden und die typischerweise beim Endverbraucher anfallen (Versandverpackungen, Füllmaterial, Polster etc.).

Verpackungsmaterial, das vom Lieferanten (Hersteller/Importeur) eingesetzt wird (Produkt- oder Umverpackungen), müssen FBA-Händler aber auch künftig nicht selbst lizenzieren. Hier bleibt der Lieferant verantwortlich, der diese Verpackungen erstmalig mit seiner Ware befüllt.

Lizenzgebühren müssen nicht rückwirkend für das ganze Jahr 2022, sondern nur für den Zeitraum ab dem 01.07.2022 entrichtet werden. Bestehende Systembeteiligungen können insofern aufgestockt werden.

Hinweis zu Umkartons für Einsendungen an Amazon-Lager:

Umkartons, die FBA-Händler nutzen, um ihre Ware zu Amazon zu senden, sind nicht systembeteiligungspflichtig und müssen mithin auch nicht lizenziert werden.

Bei diesen Umkartons handelt es sich um B2B-Transportverpackungen, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 8 VerpackG von der Lizenzierungspflicht ausgenommen sind.

III. Fazit

Händler, die für die Verpackung und den Versand im Inland das „Fulfillment by Amazon“ (FBA) nutzen, sind nach derzeitiger Rechtslage für das von Amazon eingesetzte Versandverpackungsmaterial nach VerpackG nicht lizenzierungspflichtig. Vielmehr muss Amazon dieses Material selbst an einem Dualen System beteiligen.

Zum 01.07.2022 ändert sich dies durch eine gesetzliche Anordnung, nach der für Versandverpackungsmaterial nicht mehr die Fulfillment-Dienstleister, sondern die auftraggebenden Händler als verpackungsrechtliche Verantwortliche gelten werden.

Ab dem 01.07.2022 müssen Händler Versandverpackungsmaterial, das bei Nutzung von FBA von Amazon eingesetzt wird, daher selbst lizenzieren.

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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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6 Kommentare

M
Martin B 20.01.2023, 09:25 Uhr
Händler
Hallo, wissen Sie ob das Amazon Verpackungsmaterial auch in Österreich lizenziert werden werden muss oder ob da Amazon weiterhin zuständig ist?
J
Jan 06.03.2022, 00:23 Uhr
Korrektur
Zitat: "Verpackungsmaterial, das vom Lieferanten (Hersteller/Importeur) eingesetzt wird (Produkt- oder Umverpackungen), müssen FBA-Händler aber auch künftig nicht selbst lizenzieren. Hier bleibt der Lieferant verantwortlich, der diese Verpackungen erstmalig mit seiner Ware befüllt."
--> Wer Ware aus dem Drittland, z.B. aus China, importiert, muss die Produkt- und Umverpackungen selbst lizenzieren. Hier bleibt eben NICHT der Lieferant verantwortlich. Bitte um Korrektur !
S
Stephan Holt 28.02.2022, 19:00 Uhr
Das geht schief
Wie meine Vorredner schon angemerkt haben: das gibt Chaos! Als ob Amazon das auf die Kette bekommt. Und dann noch der genannte Fall, dass von 2 Händlern Ware in EINEM Paket sind und somit doppelt statt anteilig gemeldet wird. Bin gespannt, ob/wann Amazon einen Export über die Meldung verwendeter Verpackungsmaterialien hinbekommt...
Am Ende sind wir dann eh die Leidtragenden, wenn die Meldung (von Amazon) falsch ist..
A
Albert 28.02.2022, 17:32 Uhr
Amazon wird sich reformieren müssen hinsichtlich Verpackungswahl
Wir kennen es, dass Amazon kleine Produkte in riesigen Kartons versendet. Das ist spätestens ab 1.7.22 ein absolutes Unding. Denn nicht nur, dass Verpackungen zu groß sind, jetzt müssen wir Händler auch noch für zu groß gewählte Verpackungen zahlen. Ganz bestimmt kann das so nicht laufen!!! Da sollte mal ein Bürokrat eine Hirnwindung weiter denken...
D
Daniel 28.02.2022, 17:12 Uhr
Wie soll das am Ende funktionieren...
frage mich auch wie das klappen soll. Immerhin weiß man nicht wie amazon die Artikel verschickt. Die Artikel werden mal ein einem kleinen Karton ohne Verpackungspapier verschickt, dann in einem Karton mit Verpackungspapier und dann werden auch öfters noch unterschiedliche Größen der Pappschachteln benutzt.

Da wurde definitiv nicht zu Ende gedacht
B
BS 21.02.2022, 17:56 Uhr
4 Versender + 1 Karton = 4 Zahler
Ich frag mich wie das von statten gehen soll. Zum einen wird es dann unübersichtlich. Klar Amazon muss die Daten zur Verfügung stellen in welchem Karton was verschickt wurde um eine Übersicht zu haben. ABER: Gehen wir doch mal von folgender Situation aus:

- Kunde kauft mein Produkt. Bisher wurde der Artikel in einem Karton versendet, der sagen wir mal - 50g wiegt. Nun bestellt der Kunde noch von 3 anderen Händlern. Der Leerkarton wiegt evtl. dann schon 200g.
- Hier dürften dann alle 4 Händler jeweils 200g melden - obwohl nur 1 Karton versendet wurde?

Keine Ahnung wie das funktionieren soll. Aber der Staat weiss schonmal wo er mehr kassieren kann.

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