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von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

IT-Recht Kanzlei bietet Datenschutzerklärung für innerschweizerischen Online-Handel an

News vom 17.05.2018, 17:43 Uhr | Keine Kommentare

Online-Händler mit Wohnsitz in der Schweiz, die Waren und Dienstleistungen ausschließlich an Kunden in der Schweiz vertreiben, sind nur dem Schweizer Datenschutzrecht unterworfen. Für diese Online-Händler bietet die IT-Recht Kanzlei eine Datenschutzerklärung nach den Vorgaben des Schweizer Datenschutzrechts an. Aber Vorsicht: Schweizer Online-Händler mit Bezug auf den EU-Raum müssen sich an die DSGVO halten.

*Im Einzelnen:

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In welchen Fällen gilt zurzeit für Schweizer Online-Händler ausschließlich Schweizer Datenschutzrecht?

Ausschließlich Schweizer Datenschutzrecht gilt für Schweizer Online-Händler, die Waren oder Dienstleistungen nur an Schweizer Kunden vertreiben und keinen Bezug zum EU-Raum haben.

Die IT-Recht Kanzlei hält für ihre Mandanten eine entsprechende Datenschutzerklärung nach Schweizer Datenschutzrecht (Bundesgesetz über den Datenschutz „DSG“) vor.

Ist mittelfristig mit einer Anpassung des Schweizer Datenschutzrecht an die DSGVO zu rechnen?

Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass das Schweizer Datenschutzrecht an die DSGVO angepasst wird, um Schaden für die Schweizer Wirtschaft zu vermeiden.

Derzeit erkennt die EU den Datenschutz in der Schweiz zwar als gleichwertig mit ihren eigenen Regeln an. Dies ändert sich aber mit der DSGVO. Die EU-Kommission hat bereits am 16.12.2016 beschlossen, sämtliche bisherigen Angemessenheitsentscheidungen auf den Prüfstand zu stellen. Nur wenn die Schweiz von der EU auch in Zukunft weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkannt wird, wird eine grenzüberschreitende Datenübermittlung aus dem EU-Raum in die Schweiz auch künftig möglich sein. Die EU-Kommission erwartet ausdrücklich, dass die Schweiz sich dem Datenschutzniveau der EU anpasst. Der Entwurf eines entsprechenden Schweizer Gesetzes zur Revision des Schweizer DSG wurde dem Schweizer Parlament bereits Ende 2016 vorgelegt, doch will sich das Parlament mit der Beratung des Gesetzesnovelle Zeit nehmen. Auch will das Parlament die DSGVO nur bedingt übernehmen. Dies könnte zu einem Konflikt mit der EU-Kommission führen. Die IT-Recht Kanzlei wird zum weiteren Verfahren berichten.

Achtung: In welchen Fällen gilt die DSGVO auch für Schweizer Online-Händler?

Die DSGVO gilt auch für Schweizer Online-Händler

  • die eine Niederlassung in der Europäischen Union haben,
  • die Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU vertreiben

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
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