LG Arnsberg: 10 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 EURO Streitwert

LG Arnsberg: 10 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 EURO Streitwert
2 min
Beitrag vom: 04.06.2009

Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-8 O 191/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Ebay-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Arnsberg dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Möbel anzubieten, und dabei

  • in der gesetzlichen Widerrufbelehrung wie folgt zu belehren: „Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.“
  • bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch, nach schriftlicher Bestätigung und auf Kosten des Vertragspartners.“
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Ort unseres Hauptsitzes, Wermelskirchen.“
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel verwenden: „Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eintreten, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt…“
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Treten an den von uns gelieferten Waren oder Leistungen innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, nachzuerfüllen oder durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.“
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz.“
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Für unsere Lieferungen und Leistungen leisten wir Gewähr wegen Mangelfreiheit für einen Zeitraum von einem Jahr ab Übergabe“.
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Bei einer von uns nicht zu vertretenen Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.“
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Im Falle einer Bestellung geben Sie mit der Bestellung Ihre rechtlich bindende Willenserklärung ab. Wir bestätigen Ihnen unverzüglich den Zugang. Diese Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme dar. Die rechtlich bindende Annahme unsererseits erfolgt durch schriftlich oder elektronisch gesendete Auftragsbestätigung oder Warenauslieferung.“
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Die Lieferzeit beträgt ca. 6-8 Wochen.“
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Hinweis

Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.

 

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