Um bei eBay auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, bedarf es nur der Kenntnis einiger weniger grundlegender Entscheidungen. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Darüber hinaus schadet es natürlich auch nicht, sich bei Interesse mit ein paar spezielleren Rechtsfragen mit eBay-Bezug zu beschäftigen. Um hierbei eine wirkungsvolle Hilfestellung zu leisten, wird nachfolgend durch ein einfaches „Frage- und Antwortspiel” und der Verlinkung der zugrunde liegenden Urteile die Problematik der "Abwicklung von eBay-Geschäften" rechtlich näher beleuchtet:
Frage: Innerhalb welcher Zeit hat der eBay-Verkäufer seine Ware zu liefern?
Nach dem BGH hat die Versendung der beworbenen Ware unverzüglich zu erfolgen, solange der eBay-Verkäufer nicht unmissverständlich auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist hingewiesen hat.
So ist es etwa nach § 5 Abs. 5 Satz 1 UWG irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage zur Verfügung steht. Diese Regelung findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Verbraucher erwartet, dass die angebotenen Waren zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt verfügbar sind, so dass die Nachfrage befriedigt werden kann. Die Rücksichtnahme auf diese Erwartung des Verkehrs belastet den eBay Unternehmer auch nicht in unzumutbarer Weise. Es bleibt ihm unbenommen, durch geeignete Zusätze auf einen bestimmten Angebotszeitraum oder Lieferfristen hinzuweisen, wenn er nicht in der Lage ist, eine Nachfrage tagesaktuell zu erfüllen.
[% Urteil id="4076" text="Vgl. dazu Urteil des BGH (07.04.2005, Az.I ZR 314/02)" %]
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RainerSturm / PIXELIO
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