Abmahnung Akkulädchen GmbH

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Akkulädchen GmbH vor, vertreten durch die Kanzlei Kotz. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf eines Verstoßes gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma Akkulädchen GmbH in unserem Beitrag.
1. Was wird in der Abmahnung der Firma Akkulädchen GmbH konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- Verstoß gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften beim Verkauf und Versand von Lithium-Zellen/Batterien
- gerügter Verstoß auf: Ebay
- Stand: 02/2016
2. Was wird von der Firma Akkulädchen GmbH gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 347,60 Euro netto / Gegenstandswert: 4.000,- Euro.
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung der Firma Akkulädchen GmbH unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






1 Kommentar
Ich habe mit großem Interesse Ihren Artikel gelesen, da ich selbst Gefahrgutversender bin, aber kann überhaupt nicht verstehen, das Sie „Abmahner“ hier so an den Pranger stellen
und die Verursacher als Opferlämmer hinstellen.
In meinen 10 Jahren Tätigkeit musste ich wegen „Kleinigkeiten“ (Widerrufsbelehrung, EU geschützte Namen….) mehrere Abmahnungen bekämpfen und auch Lehrgeld bezahlen, aber
ich denke bei Gefahrgut reden wir über eine ganz andere Dimension, was das Wort Gefahrgut
schon besagt.
Ich habe vor meiner Gefahrgutschulung lange mit einem Fachmann von DHL gesprochen
und er hat mir Fälle aus den Paketzentren geschildert (Nagellack, Feuerzeuge…) wo nach
Unfällen der Staatsanwalt ermittelt hat und die Folgen sollte jeder Versender vor Augen
haben, denn die Kosten liegen weit höher als 340,00 Euro und einem Streitwert von 4000,00 Euro. Von explodierenden Akkus und abgestürzten Frachtflugzeugen mit Lithium Akkus an Bord wollen wir erst gar nicht sprechen.
Wenn es Gesetze gibt die uns Bürger vor Gefahren schützen sollen, dann bin ich der Meinung
das sich jeder daran halten sollte, denn Wettbewerbsvorteil auf Kosten von Sicherheit geht in meinen Augen überhaupt nicht !
Werde mir erlauben in den nächsten Tagen zu prüfen, mit welchen Argumenten Sie meinen
Kommentar aufgenommen haben und kommentieren werden, denn auch Sie als Rechtsanwalt
„profitieren“ von Gesetzen die zum Schutz für Leib und Leben erlassen worden sind.