Alles neu macht der Mai ? Nicht wirklich - es wurde wiederum dauerhaft die fehlende Registrierung im Sinne des Verpackungsgesetzes oder die Werbung von Produkten abgemahnt. Besonders betroffen war hierbei der Lebensmittelbereich. Auch die Markenabmahnungen bleiben weiterhin auf hohem Niveau.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- Unzulässige E-Mail-Werbung
- Irreführende Werbung: PU-Leder
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
- Datenschutz: Fehlerhafte Nutzung Google Analytics u.a.
- Lebensmittelwerbung: Cholesterinfrei
- Irreführung über Umfang der Lieferung
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Durchlauferhitzer: Fehlende Angaben zur Energieeffizienzklasse und zur Installation / fehlende Widerrufsbelehrung
- Tierarzneimittel: Fehlende Registrierung Versandhandelsregister/ fehlende Verwendung EU-Sicherheitslogo
- Werbung mit "original"-Ware
Weitere Infos zu dem vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
- Lebensmittel: Werbung mit "bekömmlich", "magenfreundlich" und "zuckerfrei"
- Irreführende Werbung: Ultraschallzahnbürste
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- Kaiserslautern
- SCHMUDDELWEDDA
- Inbus
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- Gant
- Lacoste
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marke finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier und hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare