Der erste Abmahnmonat der Jahres war geprägt von Abmahnungen im Bereich Verpackungsgesetz und Werbung. Erwähnt werden können hierbei abgemahnte Schlagworte wie "bekömmlich", "low carb" oder die Irreführung zu Wirkweisen mangels wissenschaftlicher Belege. Auch urheberrechtliche Abmahnungen wegen Bilderklau waren wieder stark vertreten. Die Anzahl der markenrechtlichen Abmahnungen bleibt auch zum Jahresanfang konstant hoch.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
- Armbanduhren: Verstoß gg. ElektroG wegen fehlender Markenregistrierung
- Werbung mit "low carb"
- Irreführende Werbung mit Wirkweisen / Fehlendes Zutatenverzeichnis
- eBay: Mitnutzung EAN-Codes
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Irreführung über privates / gewerbliches Handeln
- Kaffee: Werbung mit "bekömmlich"
- Irreführung über Lebensmittelangaben
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- versicherter Versand
Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
"BABYborn"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "Daydream"
- "Claris"
- "Chitos"
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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