Abmahnradar Februar: Werbung und Marken sind die neuen Lieblingsthemen

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen den Abmahnmissbrauch hat sich die Abmahnwelt verändert - unverändert blieb aber, dass Abmahnungen weiterhin eine große Rolle spielen. Deshalb ist ein Abmahnradar auch weiterhin so wichtig. Allein die Themen und Abmahner mögen sich gewandelt haben - so war es auch im Februar. Hier finden Sie die Abmahnungen des Monats.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es ua. um folgende Themen - wie man sieht: Der Schwerpunkt lag auf der Werbung...
- Atemschutzmasken: Werbung mit DEKRA
- Werbung mit dem Schlagwort "Antibakteriell"
- Werbung mit dem Begriff "PU-Leder"
- Nahrungsergänzungsmittel: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben und Wirkweisen
- Fehlende Verlinkung auf OS-Plattform
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Staubsaugerdüse: Unzulässige Produktnachahmung
- Werbung mit der Sparsamkeit von Halogenlampen
Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Werbung mit dem CE-Zeichen
- Werbung mit einer alten UVP
- Fehlende Angabe von Grundpreisen
- Unzulässige E-Mail-Werbung
(Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.)
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wird in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es ua. um folgende Marken:
- Burberry
- Mensch ärgere Dich nicht
- X3
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
- SAM
- Lieblingsmensch
- Piratentaler
- Drunken Louie
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
- ESHA
(Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannte Marke finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch Abmahnungen wegen
- der unberechtigten Nutzung fremder Bilder (Bilderklau) - siehe hier
- Verletzung eines eingetragenen Geschmacksmusters - siehe hier
Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.
LegalScan: DER Abmahn-Scanner für unsere Mandanten
Der beste Schutz vor Abmahnungen? Sie gar nicht erst zu bekommen!
Mit LegalScan sind Sie wettbewerbs- und markenrechtlich auf der sicheren Seite.
Nutzen Sie als Mandant
- LegalScan Live für eine kostenlose Echtzeit-Prüfung Ihrer Angebote.
- LegalScan Pro zur permanenten Überwachung Ihrer Angebote.
So werden abmahngefährdete Begriffe und Marken automatisch erkannt und Sie vermeiden mühelos Abmahnungen.
Tipp: Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Buchen Sie LegalScan Pro noch heute und schützen Sie sich effektiv vor Abmahnrisiken - schon ab 6,90 € monatlich.
Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei
Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






1 Kommentar