Lebensmittelhändler müssen weiterhin auf der Hut sein: Viele Abmahnungen betreffen die Werbung oder die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln - die Fehlerquellen sind hier vielfältig. Zudem wurde vermehrt wegen des verbotenen Inhaltsstoffes Lilial abgemahnt. Im Markenrecht wurden wieder diverse Marken abgemahnt - u.a. wegen der Verwendung der Marken Crossfit und Inbus als Gattungsbezeichnung.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es im August u.a. um folgende Themen:
- Fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer
- Fehlende Nährwertdeklaration
- Fehlende Grundpreise
- Fehlende Angaben Abtropfgewicht
- Kaffee: Werbung u.a. mit "magenfreundlich"
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Lilial: Verbotener Inhaltsstoff
- Fehlende Widerrufsbelehrung
- Mineralwasser: "Bekömmlich"
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- E-Mail-Werbung ohne Einwilligung
- Fehlende Angaben Abtropfgewicht
- Fehlender Grundpreis
- Fehlendes Zutatenverzeichnis
- E-Zigaretten: Fehlende Altersverifikation
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:
- "M-Marke"
- "Crossfit"
Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "TAKKIS"
- "Tiffanys"
Weitere Infos zur Abmahnung den vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "Chilla"
- "Inbus"
- "Edelstahl Rostfrei"
- "Elara"
- "Smiley"
Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal unter Abmahnradar alles Wissenswerte zum Thema - unter anderem eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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