Abmahnradar August: Lebensmittelkennzeichnung, Werbung & Marken

Abmahnradar August: Lebensmittelkennzeichnung, Werbung & Marken
2 min
Beitrag vom: 25.08.2023

Lebensmittelhändler müssen weiterhin auf der Hut sein: Viele Abmahnungen betreffen die Werbung oder die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln - die Fehlerquellen sind hier vielfältig. Zudem wurde vermehrt wegen des verbotenen Inhaltsstoffes Lilial abgemahnt. Im Markenrecht wurden wieder diverse Marken abgemahnt - u.a. wegen der Verwendung der Marken Crossfit und Inbus als Gattungsbezeichnung.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es im August u.a. um folgende Themen:

  • Fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer
  • Fehlende Nährwertdeklaration
  • Fehlende Grundpreise
  • Fehlende Angaben Abtropfgewicht
  • Kaffee: Werbung u.a. mit "magenfreundlich"

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

  • Lilial: Verbotener Inhaltsstoff
  • Fehlende Widerrufsbelehrung
  • Mineralwasser: "Bekömmlich"

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

  • E-Mail-Werbung ohne Einwilligung
  • Fehlende Angaben Abtropfgewicht
  • Fehlender Grundpreis
  • Fehlendes Zutatenverzeichnis
  • E-Zigaretten: Fehlende Altersverifikation

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:

  • "M-Marke"
  • "Crossfit"

Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier .

  • "TAKKIS"
  • "Tiffanys"

Weitere Infos zur Abmahnung den vorgenannten Marken finden Sie hier .

  • "Chilla"
  • "Inbus"
  • "Edelstahl Rostfrei"
  • "Elara"
  • "Smiley"

Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier .

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker .

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Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: FrameAngel / shutterstock.com

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