Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Aktueller Beschluss des Landgerichts Berlin führt 10 Abmahngründe auf, die jeder Onlinehändler kennen sollte!

22.01.2008, 17:32 Uhr | Lesezeit: 2 min
Aktueller Beschluss des Landgerichts Berlin führt 10 Abmahngründe auf, die jeder Onlinehändler kennen sollte!

Das gewerbliche Verkaufen von Waren über das Internet ist in Deutschland alles andere als einfach. Nachfolgend wird dargestellt, was nach einem neueren Beschluss des Landgerichts Berlin (Az. 16 O 817/07, Beschluss vom 18.12.2007) so alles abmahnfähig ist:

 

1. Es wird nicht informiert hinsichtlich des Namens der Gesellschaft, den vollständig ausgeschriebenen Vor- und Zunamen des gesetzlichen Vertreters, die ladungsfähige Anschrift, das zuständige Handelsregister mit der Registernummer, die Adresse der elektronischen Post und eine weitere Möglichkeit einer schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation, sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a UStG.

2. Im Rahmen der Information über das Rückgaberecht auf der eBay-Angebotsseite oder dort mittels eines Links wird

  • nicht auch über die vollständige Adresse desjenigen, an den die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen zu erfolgen hat, informiert;
  • darauf hingewiesen, dass es zur Wahrung der Frist ausreiche, dass der Rückgabewunsch spätestens 14 Tage nach Warenerhalt mitgeteilt werde;
  • nicht auch darüber informiert, dass zur Wahrung der Rückgabefrist auch die Absendung der gekauften Ware genügt;
  • darauf hingewiesen, dass die Frist zur Ausübung des Rückgaberechts 14 Tage betrage, sofern nicht vor Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung in Textform erfolgt;
  • nicht auf die Wertersatzpflicht des Käufers hingewiesen;
  • nicht darauf hingewiesen, dass auch der Unternehmer die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben hat;
  • darüber informiert, dass unfreie Sendungen nicht angenommen werden;
  • darüber informiert, dass bei Rücksendungen bis 40,00 € Warenwert der Kunde generell die Kosten der Rücksendung zu tragen habe und auch bei einem höheren Warenwert die Rücksendekosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet worden sei;

3. Die Informationen über das Rückgaberecht werden nur auf der sog. „mich-Seite“ bereit gehalten.

Banner Unlimited Paket

Fazit

Was ist heutzutage nicht alles abmahnfähig? Haben Sie bereits den Überblick verloren? Gerne machen wir Sie auf den (kostenpflichtigen)[ "Update-Service" der IT-Recht Kanzlei](index.php?id=%2Frechtssicherheit) aufmerksam.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
schemmi / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Aus unserer Praxis: Abmahnung wegen fehlender Informationspflichten - solche Abmahnungen können Sie vermeiden!
(22.12.2022, 16:48 Uhr)
Aus unserer Praxis: Abmahnung wegen fehlender Informationspflichten - solche Abmahnungen können Sie vermeiden!
LG Stuttgart: Abmahnbarer Wettbewerbsverstoß bei menschlichem und technischem Fehler
(11.08.2021, 10:47 Uhr)
LG Stuttgart: Abmahnbarer Wettbewerbsverstoß bei menschlichem und technischem Fehler
Zwischenbilanz: Abmahnungen iVm. Corona
(29.04.2020, 14:19 Uhr)
Zwischenbilanz: Abmahnungen iVm. Corona
Einmalige Falschlieferung abmahnbar?! Das Problem bei "Versand durch Amazon" und Dropshippern durch die EuGH-Rechtsprechung
(17.06.2016, 08:02 Uhr)
Einmalige Falschlieferung abmahnbar?! Das Problem bei "Versand durch Amazon" und Dropshippern durch die EuGH-Rechtsprechung
IDO Verband: Nun auch vermehrt Mahnbescheide wegen Vertragsstrafe nach Abmahnung im Umlauf
(24.08.2015, 10:45 Uhr)
IDO Verband: Nun auch vermehrt Mahnbescheide wegen Vertragsstrafe nach Abmahnung im Umlauf
Neue Welle: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den IDO e.V. – böse Fallstricke lauern!
(05.08.2015, 12:01 Uhr)
Neue Welle: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den IDO e.V. – böse Fallstricke lauern!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei