Artikel zum Thema „WLAN“

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Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Ware – es geht schon wieder los!

Online-Händler sind verpflichtet, Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung nochmals über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Lange Zeit war es ruhig um das Thema, doch aktuell häufen sich die Abmahnungen.

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Digitale Elemente: Aktualisierungspflicht + Muster zur Informationspflicht

Das neue Kaufrecht führt im B2C-Bereich eine Aktualisierungspflicht für Waren mit digitalen Elementen ein. Welche Neuerungen kommen auf Online-Händler zu?

15 min

Der neu geregelte Unternehmerregress: Muster für die Praxis!

Der unternehmerische Rückgriffsanspruch erlaubt dem Händler beim Lieferanten Rückgriff zu nehmen. Dieser Rückgriff gestattet vor allem den Ersatz von Aufwendungen, die aufgrund der Lieferung einer mangelhaften Ware entstanden sind.

12 min

Für Mandanten: 70 praxisrelevante Formulierungshilfen und Musterverträge

Im Rahmen unserer Schutzpakete stellen wir unseren Mandanten im Mandantenportal derzeit über 70 Muster, Formulierungshilfen und Musterverträge zur Verfügung, die insbesondere Online-Händlern das tägliche Geschäft erheblich erleichtern sollen.

21 min

Abmahnradar: Auslandsversandkosten auf Anfrage / Preiswerbung

Abgemahnt wurde im Bereich Gesundheits- und Preiswerbung. Diese beiden Bereiche sind vermutlich am anfälligsten für Abmahnungen. Grund: Hier kann sehr viel falsch gemacht werden, va. im Bereich Gesundheitswerbung ist die Luft für eine zulässige Art zu werben dünn.

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Neu: Nutzungsbedingungen für WLAN-Hotspots

Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots können grundsätzlich nicht auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand darüber urheberrechtlich geschützte Inhalte teilt. Doch Achtung - es bestehen für die Betreiber unterschiedliche Haftungsrisiken!

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Regulierung in Deutschland: Über das Ziel hinausgeschossen?

Seit Jahren sehen sich Händler einem immer dichter werdenden Dschungel an Vorschriften ausgesetzt. Schon kleinste Formfehler und die Nichtbeachtung fragwürdiger Informationspflichten ziehen in vielen Fällen kostenträchtige Abmahnungen nach sich.

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Spionagekameras: In welchen Fällen sind sie verboten?

Sie befinden sich in Rauchmeldern, Uhren und Lampen: Minikameras, die Bild- und Toninformationen speichern oder mittels WLAN-Transmitter direkt auf Laptop oder Smartphone übertragen können. Solche Spionagekameras, die in Alltagsgegenständen versteckt sind, können mittlerweile in zahlreichen Online-Shops für kleines Geld erworben werden. Eine als Wecker getarnte Überwachungskamera gibt es beispielsweise schon ab 60,00 €. Was viele nicht wissen: Spionagekameras sind in Deutschland verboten. Hier schaut die Bundesnetzagentur seit einiger Zeit genauer hin und geht verstärkt gegen Händler und Käufer vor. Die IT-Recht-Kanzlei informiert im heutigen Beitrag über die rechtlichen Hintergründe.

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Pflicht zur Angabe der territorialen Verwendungsbestimmung auf Verpackung von Funkanlagen auch bei europaweiter Frequenzharmonisierung

Für die Herstellung und den Vertrieb von Geräten, die die Tele- und sonstige Funkkommunikation ermöglichen, entfalten die speziellen Vorschriften des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) Wirkung. Sie setzen dabei nicht nur gewisse Mindeststandards an Sicherheit und Effizienz fest, sondern statuieren zum Zwecke des Verbraucherschutzes auch gewisse Informationspflichten.

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Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für den Konflikt zwischen E-Mail-Archivierung und Fernmeldegeheimnis/Datenschutz? Die FAQ zur E-Mail-Archivierung Teil 4

In den letzten 25 Fragen der FAQ der IT-Recht Kanzlei zur E-Mail-Archivierung geht es um Lösungsmöglichkeiten und deren jeweilige Ausgestaltung sowie das Recht des Arbeitgebers zur Kontrolle seiner Mitarbeiter.

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Regelungsbedürftige Punkte: für die Nutzung der Telekommunikationsanlagen (E-Mail, Telefon etc.) (9. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zu den Themen E-Mailarchivierung und IT-Richtlinie)

Der 9. Teil der Serie zeigt die nicht nur möglichen, sondern vielmehr notwendigen Punkten auf, die in einer IT-Richtlinie geregelt werden sollten, um die Nutzung der gesamten Telekommunikation in einem Unternehmen rechtsicher zu gestalten.

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„Netz-Fahndung“: Bundesnetzagentur überprüft den Vertrieb von Funk- und Kommunikationsgeräten

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommnikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) überprüft derzeit stichprobenartig die Vertreiber von Funk- und Telekommunikationsanlagen, insbesondere WLAN-Geräten – gesucht wird hierbei nach Geräten, die nicht den Vorgaben des FTEG entsprechen. Wie die Mitarbeiter der BNetzA vorgehen können und welche Fehler sie suchen, erfahren Sie hier.

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