Artikel zum Thema „Unterlassung, Von, Werbeaussagen“

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OLG Stuttgart: Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat kürzlich ein Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigt, das die beklagte Brauerei zur Unterlassung von Werbung für drei ihrer Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“ verpflichtet. Geklagt hatte ein Verband, zu dessen Aufgaben u. a. die Durchsetzung der Regeln des lauteren Wettbewerbs für seine Mitglieder gehört. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 16. Februar 2016 hat der 2. Zivilsenat unter dem Vorsitz von Gerhard Ruf mit seinem heute verkündeten Urteil zurückgewiesen.

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LG Dortmund: Werbeaussage „Schnelle Wundheilung“ für Medizinprodukte ohne wissenschaftlichen Beleg unzulässig

„Schnelle Wundheilung“ und „Für die optimale Heilung“: Mit diesen Versprechen warb ein Hersteller von Medizinprodukten in der Gebrauchsanweisung für eine Wundsalbe. Das Landgericht (LG) Dortmund stufte diese Aussagen jedoch mangels wissenschaftlichem Beleg der Wirkung der Salbe als irreführend und damit unzulässig ein.

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„Mittelbarer Verbraucherschutz“: EuGH definiert Anwendungsbereich der Health Claims Verordnung weit

Das Thema Verbraucherschutz beschäftigt die Gerichte in zunehmendem Maße, auch da sich auf europäischer Ebene immer mehr Gesetzesinitiativen dem Thema widmen. Im aktuellen Urteil vom 14.07.16 (Az. C-19/15), das den Anwendungsbereich der sog. Health Claims Verordnung betrifft, behandelte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Thema jedoch in bisher unbekannter Dimension, denn direkt waren bei der in Rede stehenden Unternehmenspraxis Verbraucher gar nicht beteiligt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Punkte der Urteilsgründe.

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OLG Frankfurt a.M.: Keine irreführende Werbung über Herstellereigenschaft, wenn Werbender auch für Produkt haftet

Wer sich fälschlich als Hersteller eines Produkts bezeichnet, begeht eine irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 UWG. Insbesondere bei einem aus mehreren Komponenten zusammengesetzten Produkt ist die Grenze zwischen Montage und Herstellung oft fließend. Gem. § 4 Abs. 1 S. 2 ProdHaftG ist Hersteller, und damit haftungsrechtlich allein verantwortlich, wer eine Sache unter der Verwendung des eigenen Namens in den Verkehr bringt. In seinem Urteil vom 10.03.2016 hat das OLG Frankfurt a.M. klargestellt, dass der im haftungsrechtlichen Sinne allein Produktverantwortliche auch mit seiner Herstellereigenschaft werben darf (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.03.2016, 6 U 40/15).

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OLG Frankfurt a.M.: Wer ein Produkt unter eigenem Namen vertreibt ist „Hersteller“ und darf damit auch werben

Wer sich fälschlich als Hersteller eines Produkts bezeichnet, begeht eine irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 UWG. Insbesondere bei einem aus mehreren Komponenten zusammengesetzten Produkt ist die Grenze zwischen Montage und Herstellung oft fließend. Gem. § 4 Abs. 1 S. 2 ProdHaftG ist Hersteller, und damit haftungsrechtlich allein verantwortlich, wer eine Sache unter der Verwendung des eigenen Namens in den Verkehr bringt. In seinem Urteil vom 10.03.2016 hat das OLG Frankfurt a.M. klargestellt, dass der im haftungsrechtlichen Sinne allein Produktverantwortliche auch mit seiner Herstellereigenschaft werben darf (OLG Frankfurt a.M., Urtl. v. 10.03.2016, 6 U 40/15).

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Abmahnung webstyle UG

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma webstyle UG vor, vertreten durch die Kanzlei Frömming Mundt & Partner. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf wettbewerbswidriger Werbeaussagen. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma webstyle UG in unserem Beitrag.

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Rechtliche Besonderheiten beim Verkauf vergoldeter Produkte

Vergoldete Produkte stellen ein preiswertes Pendant zu Gegenständen aus massiven Edelmetallen dar und gelangen vor allem im Schmuck- und Dekorgewerbe zum Einsatz, um eine besondere Werthaltigkeit zu simulieren und so bestimmte Luxusbedürfnisse der Verbraucher zu befriedigen. Weil der Goldüberzug aber wesentliche sichtbare Unterschiede zu Reingold verschwinden lässt und die Art und Qualität des Untermaterials verschleiert, bergen vergoldete Produkte auch ein latentes Täuschungspotenzial und werden nicht selten als wertvolles Massivgold gehandelt. Welche speziellen Anforderungen es beim Verkauf vergoldeter Gegenstände im Einzelfall zu beachten gilt, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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KG Berlin: Der Hinweis auf einen "versicherten" Versand ist irreführend und abmahnbar

Vermehrt kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer Werbung mit Selbstverständlichkeiten betreiben und somit Verbraucher täuschen. Die Grenz der zulässigen Werbung wird dabei schnell überschritten. Wann eine solche Werbung unzulässig ist, hat der BGH mehrmals klargestellt. In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin mit Urteil vom 03.02.2016 (Az. 103 O 120/15) wurde das Urteil des obersten Gerichtshofs auf den hier vorliegenden Fall übernommen.

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Preis lass nach: Zur Irreführung bei Rabattwerbung

Irreführungsgefahr bei Werbung mit Preisnachlässen ist ein klassisches Streitthema zwischen Händlern und Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden. Viele dieser Streitigkeiten landen vor Gericht und schon mehrfach hat der BGH diesbezüglich das letzte Wort gesprochen. Zahlreiche Rabatt-Aktionen wurden für unzulässig erklärt. Angesichts mannigfacher Gestaltungsmöglichkeiten für Preisnachlass-Werbung bleibt dennoch oft unklar, was erlaubt ist. Zwei neuere Urteile des LG Karlsruhe und des LG Bielefeld hatten u.a. Werbung mit „statt-“ bzw. „Streichpreisen“ zum Gegenstand. Erfahren Sie im folgenden Überblick, worauf die Gerichte den Fokus setzten und was insbesondere bei der Gestaltung von Werbung z.B. mit „statt-Preisen“ zur Vermeidung von Abmahnungen Beachtung finden sollte.

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BGH: Werbeaussagen für Kosmetikprodukte müssen nicht wissenschaftlich gesichert sein

Grundsätzlich trifft den Werbenden die Verantwortung dafür, dass die von ihm gemachten Werbeaussagen über die Wirkung eines Produkts zutreffend sind. Dies hat er im Streitfall auch zu beweisen. Die Anforderungen, die dabei an die jeweiligen Beweismittel zu stellen sind, sind unter anderem von der Art der Ware abhängig, die beworben wird. In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt über die Anforderungen geäußert, die an die Belegbarkeit von Wirkungsaussagen für kosmetische Mittel zu stellen sind (Urteil vom 28.01.2016, I ZR 36/14).

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Abmahnung NB Technologie GmbH: Nickelfreie Kinder-Ohrclips

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH vor, vertreten durch die Kanzlei Bauer und Partner. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf unzulässiger Werbeaussagen beim Vertrieb von Kinder-Ohrclips. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH in unserem Beitrag.

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LG Düsseldorf: Grundpreis auch bei Kaffee- und Teekapseln bzw. -pads zwingend erforderlich

Das Landgericht Düsseldorf hatte mit seinem Urteil vom 09.09.2015 (Az.: 12 O 465/14) entschieden, dass auch bei der Bewerbung für Kaffee- und Teekapseln bzw. -pads in der Werbemaßnahme die Angabe des Grundpreises (Preis pro Mengenheit) zwingend zu erfolgen hat. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung im nachfolgenden Beitrag

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OLG Düsseldorf: Werbung für hautstraffende Wirkung eines Nahrungsergänzungsmittels unzulässig

15 Jahre jünger aussehen, ohne sich unters Messer legen zu müssen: Mit diesem vollmundigen Versprechen warb ein Unternehmen auf einem Teleshoppingkanal für ein Nahrungsergänzungsmittel. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stufte die Werbung für den angeblichen Faltenkiller jedoch mangels Nachweis seiner hautstraffenden Wirkung als irreführend und damit unzulässig ein. Der Streitfall: Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln preist bahnbrechende Antifaltenwirkung an

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Abmahnung Desk Trade UG: Unlautere Werbeaussagen

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Desk Trade UG vor, vertreten durch die Kanzlei Kreuzkamp & Partner. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf der unlauteren Werbung. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma Desk Trade UG in unserem Beitrag.

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OLG Köln zur Zulässigkeit der Werbung mit „Top-Preisen“ und „Höchstpreisen“ im Ankauf

Mit Blick auf das Irreführungsverbot des §5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG entschied jüngst das OLG Köln (Urteil v. 19.06.2015 – Az. 6 U 173/14) über die Zulässigkeit der Werbung mit „Top-Preisen“ und „Höchstpreisen“ im Goldankauf und stellte heraus, dass letztere strengeren Anforderungen unterliege.

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Verkauf von Schmuck: Abmahnungen vermeiden

Im Gegensatz zu vielen anderen Konsumgütern ist der Verkauf von Schmuck in Europa nicht einheitlich geregelt, sondern unterliegt unterschiedlichen Vorschriften zur Produktsicherheit, zum Verbraucherschutz und zu geistigen Eigentumsrechten. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Anforderungen für den rechtssicheren Verkauf und die Werbung von Schmuck.

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Oberlandesgericht Hamm untersagt gesundheitsbezogene Werbung für "Bach-Blütenprodukte"

Sog. "Bach-Blütenprodukte" dürfen nicht mit Aussagen beworben werden, nach denen sie in "emotional aufregenden Situationen verwendet werden" oder "uns unterstützen können, emotionalen Herausforderungen zu begegnen", wenn diesen unspezifischen Aussagen keine europarechtlich zugelassenen speziellen gesundheitsbezogenen Angaben beigefügt werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 07.10.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt.

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BGH zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist zu Recht wettbewerbsrechtlich angreifbar, führt diese den Verbraucher schließlich in die Irre. Händler tappen leider nur allzu oft in diese Falle. Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Grenze zur unzulässigen Werbung mit Selbstverständlichkeiten schnell überschritten ist.

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OLG Hamm zu irreführenden Werbeaussagen für umstrittene kinesiologische Behandlungsmethoden

Kinesiologische Behandlungsverfahren dürfen nicht mit fachlich umstrittenen Wirkungsangaben beworben werden, wenn in der Werbung die Gegenmeinung nicht erwähnt wird. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 20.05.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster bestätigt.

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OLG Celle und LG Ulm zur Unlauterkeit der Werbung mit wissenschaftlich nicht belegten Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes

Das OLG Celle (Az.: 13 W 77/13) und das LG Ulm (Az.: 10 O 35/13 KfH) haben mit Urteil vom 05.12.2013 bzw. 08.05.2013 für das sogenannte Kinesio-Taping entschieden, dass die Werbung mit positiven Therapieeffekten unlauter ist, wenn die getroffenen Wirkungsaussagen nicht auf hinreichend aussagekräftigen wissenschaftlichen Ergebnissen basieren. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungen in unserem Beitrag.

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