Preisangaben

Die Preisangabenverordnung ist eine Zumutung für Online-Händler. Sie enthält enorm komplexe Regelungen zum Preisrecht im E-Commerce und ist ohne die Kenntnis diverser Urteile - auch des BGH - nicht richtig umsetzbar. Darüber hinaus ist die Verordnung nur noch eingeschränkt anwendbar, da sie zum Teil von vorrangigem Unionsrecht überlagert wird. Die IT-Recht Kanzlei behandelt die Preisangabenverordnung umfassend in ihrem aktuellen Leitfaden.

Kennzeichnungspflicht für Pizzalieferanten: Bei Fertigspeisen und Getränken muss der Grundpreis angegeben werden

Auch für Pizzaboten und ähnliche Lieferdienste gilt nach Ansicht des OLG Köln: Bei vorverpackten Fertigspeisen (Eiscreme etc.) und Getränken muss das Angebot mit einer Grundpreisangabe versehen werden. In einem aktuellen Urteil (01.06.2011, Az. 6 U 220/10) betonen die Richter, dass die Ausnahmeregelung für Dienstleistungen hier gerade nicht greift.

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Frage des Tages: Muss bei Arzneimitteln der Grundpreis angegeben werden?

Antwort: Es kommt darauf an, ob die Arzneimittel verschreibungspflichtig sind. So sind die Vorschriften der Preisangabenverordnung und damit auch die Pflicht zur Grundpreisangabe gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PAngV nicht auf Waren und Leistungen anzuwenden, soweit für sie auf Grund von Rechtsvorschriften eine Werbung untersagt ist.

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Zimmer gleich, Service später? Hotelkosten sind online einschließlich Servicegebühren anzugeben

Wer im Internet Übernachtungen in Hotels vermittelt, hat auf den Angebotsseiten stets den Gesamtpreis – einschließlich anfallender Servicegebühren – darzustellen. Ein Sternchenhinweis, der auf ggf. anfallende Gebühren ohne Nennung der genauen Beträge verweist und die Darstellung der Gesamtkosten erst kurz vor der Buchungsbestätigung genügt ausdrücklich nicht, so das Landgericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung.

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LG Hamburg: Grundpreisangaben bei im Set enthaltenen unterschiedlichen Waren

Als Händler Artikel in Fertigpackungen nach Länge anbieten? Aber bitte nur unter Nennung des Grundpreises, unter Umständen auch dann, wenn ein anderer Artikel mitgeliefert wird! Das Landgericht Hamburg hatte im Rahmen eines Verfügungsverfahrens (Urteil vom 23.12.2010, Az.: 416 O 179/10) darüber zu befinden gehabt, ob beim Verkauf einer nach Länge angebotenen Taubenabwehr in Kombination mit zwei Kartuschen Spezialkleber ein grundpreispflichtiges Angebot vorliegt.

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Preisangabenverordnung: Tätowierer sind Künstler

Sind Tätowierungen Kunst oder nicht? Was von vielen einfach als Frage des Geschmacks angesehen wird, hat im gewerblichen Recht einen recht bedeutsamen Hintergrund: Für Künstler gelten hier diverse Ausnahmeregelungen, auch in der Preisangabenverordnung. Das LG Hamburg hat nun entschieden, dass Tätowierer tatsächlich als Künstler zu betrachten und deshalb von der Pflicht zum Preisaushang ausgenommen sind.

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Grundpreisangabe einmal anders - LG Hamburg und LG München I zur Vorschrift des § 2 Abs. 1 PAngV

Sowohl das Landgericht Hamburg (Az.: 312 O 511/10 und Az.: 312 O 282/10), als auch das Landgericht München I (AZ.: 4 HK O 8730/10) hatten sich in naher Vergangenheit zur Pflicht der Grundpreisangabe geäußert. Gegenstand der Verfahren war die Frage, ob auch Waren in Fertigpackungen der Grundpreisangabepflicht unterliegen, die nicht nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden (müssen).

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Bei Lieferung „frei Haus“ dürfen keine versteckten Verpackungskosten hinzukommen

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden (Urteil vom 04.05.2010; Az. 4 U 32/10), dass bei einer als „frei Haus“ beworbenen Lieferung keine Verpackungskosten und kein Mindermengenzuschlag hinzukommen darf, wenn auf diese Zusatzkosten in der Werbung nicht hingewiesen wird.

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BVerfG und PAngV: Exklusivität der Ware rechtfertigt keine Exklusivität bei der Pflicht zur Preisauszeichnung

Das Bundesverfassungsgericht sollte kürzlich entscheiden, ob die Ausnahmeregelung der Preisangaben-Verordnung (PAngV) bezüglich Kunst und Antiquitäten (vgl. § 9 Abs. 7 Nr. 1 PAngV) auch für „kunstvolle“ und exklusive Schmuckstücke gilt. Die Verfassungshüter entschieden dagegen – mit durchaus überzeugenden Argumenten (BVerfG, Beschluss vom 15.03.2010, Az. 1 BvR 476/10).

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BGH: Angabe von Umsatzsteuer und Versandkosten in Online-Angeboten und Werbung mit Testergebnissen

Der BGH hat in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 16.07.2009; Az.: I ZR 50/07) erneut zur Frage betreffend der Angabe von Versandkosten und enthaltener Umsatzsteuer im Online-Shop Stellung genommen und dabei seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 bestätigt. Ferner hatte der BGH über Werbung mit Testergebnissen zu befinden.

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Preisangabenverordnung: Wie haben Händler im Internet Preise darzustellen? – FAQ

Immer wieder erreichen die IT-Recht Kanzlei diverse Anfragen zur [Preisangabenverordnung|http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/index.html] , die alle dasselbe Problem berühren: Auf welche Art und Weise hat man im Bereich des Fernabsatzes Preise für Waren oder Dienstleistungen darzustellen? Wie haben Grundpreisangaben zu erfolgen und welche Besonderheiten gelten etwa bei Preissuchmaschinen, Preisvergleichslisten oder eBay? Warum ist jeder Amazon-Händler derzeit abmahnbar? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ („Frequently Asked Questions“) der IT-Recht Kanzlei.

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Ich glaub`, ich hör` nicht richtig: Die PAnGV gilt auch für Hörgeräte-Attrappen!

Das OLG Hamm (Urteil vom 21.07.2009 ;Az.: 4 U 62/09) hatte zu entscheiden, ob Hörgeräte-Attrappen in Fensterauslagen ein Anbieten von Waren darstellt und die Bestimmungen der Preisangabenverordnung hierfür Geltung beanspruchen.

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Leserfrage des Tages: Zu den Mengeneinheiten bei Grundpreisen

Folgende Frage wurde der IT-Recht Kanzlei heute gestellt: <em>"Muß ich bei einem Artikel (Kaugummikugel für Automaten) der 454 Gramm hat auf 100 Gramm runterrechnen, oder auf 1  Kg hochrechnen oder gibt es hier keine Regelung?"</em>

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Grundpreise: Grundsatzentscheidung des BGH!

Der BGH hat entschieden, dass Grundpreise in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben sind. Es ist nicht ausreichend, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu nennen, die nur über ein Anklicken des Produkts erreicht werden kann. Auch ist die Angabe von Grundpreisen bei bloßer Werbung zu beachten, wenn sie unter Angabe von Preisen erfolgt.

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Preisangaben im Online-Handel

Jeder Online-Händler, der im Rahmen seines Internetauftritts Waren oder Leistungen anbietet, ist bei einer Werbung unter Angabe von Preisen verpflichtet, die in § 1 Abs. 2 Preisangabenverordnung (PAngV) geforderten Angaben zu machen. Er hat deshalb zwingend anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV) und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV).

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OLG Stuttgart: Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten sind wettbewerbswidrig

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.01.2008, Az. 2 U 12/07, entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt, wenn eine Preisangabe ohne Liefer- und Versandkosten in eine Preissuchmaschine eingestellt wird. Zudem entschied das Gericht, dass derjenige Unternehmer, der über ein Internetangebot Dritter für seine Ware wirbt, voll verantwortlich dafür ist, dass seine Werbung bzw. Angebote den rechtlichen Anforderungen genügen.

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Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?

Die PAngV sieht vor, dass derjenige, der über das Internet gewerblich Waren gegenüber Verbrauchern anbietet, seine Preise mit dem Hinweis zu versehen hat, dass die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Nur, wie hat sich hierbei der Kleinunternehmer zu verhalten, der im Sinne des § 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit ist?

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Fehlende Grundpreisangaben werden abgemahnt – auf was muss man als Händler also achten?

In bestimmten Fällen sieht die Preisangabenverordnung („PAngV“) eine Pflicht zur doppelten Preisangabe vor. Das bedeutet, dass der Online-Händler sowohl zur Angabe des Endpreises sowie zur Angabe des Grundpreises verpflichtet ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt hierzu einen kleinen Leitfaden zur Verfügung.

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Wie platziert man den Hinweis "inkl. Mwst., zzgl. Versand" wirklich abmahnsicher?

Am 04.10.07 gab der BGH via Pressemitteilung bekannt, dass ein neues Urteil zum Thema "Platzierung der Preisangaben im Internetversandhandel" ergangen ist. Nun liegt auch die Urteilsbegründung vor. Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag, wie Online-Händler den Hinweis "inkl. Mwst., zzgl. Versand" zu platzieren haben.

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BGH: Sternchenhinweis bei Preisangaben im Internet ausreichend

Der u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 4. Oktober 2007 – I ZR 22/05 - entschieden, dass bei Preisangaben im Internet ein klarer und unmissverständlicher Sternchenhinweis auf die im Preis enthaltene Umsatzsteuer den gesetzlichen Anforderungen genügt. Außerdem stellte der BGH klar, dass der Händler zu einer Information der Verbraucher über gesetzliche Gewährleistungsvorschriften nicht verpflichtet ist.

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BGH zu Preisangaben im Internetversandhandel

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer heute verkündeten Entscheidung dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss.

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