Etikettierung von Lebensmitteln

Stilblüte oder Etikettenschwindel? Abbildungen auf Getränke-Etiketten gelten mitunter als Inhaltsangabe

Dass nicht mit Inhaltsstoffen geworben werden sollte, die überhaupt nicht in einem Lebensmittel enthalten sind, ist nichts Neues. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass die Abbildung von z.B. Früchten auf einer Getränkeflasche wie eine Inhaltsangabe wirkt – mit dem Effekt, dass tatsächlich Bestandteile der abgebildeten Frucht im Getränk enthalten sein müssen. So befand auch das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem aktuellen Fall, in dem es um die Abbildung einer Orangenblüte auf einem „near water“-Getränk ging (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.3.2012, Az. 6 U 12/11).

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Lebensmittel mit Azofarbstoffen: Neuer Warnhinweis ab dem 20.07.2010

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 vom 16. Dezember 2008 gilt ab dem 20.07.2010 eine besondere Hinweispflicht für bestimmte Azofarbstoffe, die in der Lebensmittelindustrie breite Verwendung finden.

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Wettbewerbswidrig: Wenn die Lebensmittelkennzeichnung nicht deutlich lesbar erfolgt

Es ist wettbewerbswidrig Lebensmittel in Fertigpackungen gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, wenn die auf der Verpackung selbst oder auf einem beigefügten Etikett enthaltenen Angaben (z.B. Zutaten, Mindesthaltsbarkeitsdatum etc.) entgegen § 3 Abs. 3 Nr. 1 LMKV nicht „deutlich lesbar“ sind. Das LG München entschied, dass für die Erreichung guter Lesbarkeit der Pflichtangaben in aller Regel die verwendete Schrift eine Versalgröße von mindestens 6 Punkt aufweisen muss.

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