Auskunftsanspruch

„Karten auf den Tisch! “ - Zum Auskunftsanspruch im Markenrecht

Ein Schadensersatzforderung macht nur Sinn, wenn man umfassend über den Umfang und die Tragweite der Rechtsverletzung informiert ist und damit die Anspruchshöhe beziffern kann. Das Markenrecht sieht in § 19 MarkenG daher einen umfassenden Auskunftsanspruch vor, der dem Verletzten die Rechtsverfolgung gegenüber Lieferanten und gewerblichen Abnehmern eines entdeckten Verletzers ermöglichen soll, um so die Quellen und Vertriebswege der schutzrechtsverletzenden Gegenstände möglichst schnell vollständig zu verschließen.

3 min

Urheberrechtsverstoß im Internet: Auskunftsanspruch über IP-Adressen und zugehörigen Daten des Users „auf Zuruf“?

Haben Rechteinhaber (z.B. Musikunternehmen) einen Anspruch darauf, vom Access-Provider die Herausgabe der Daten (Name, Anschrift) von Nutzern illegaler Filesharing-Seiten „auf Zuruf“ zu erhalten, d.h. für künftig entstehende Ansprüche ohne vorherige richterliche Anordnung? Mit dieser Frage hat sich das OLG Düsseldorf befasst (Urteil vom 15.03.2011, Az. I 20 U 136/10) ...

3 min
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei