Schweiz

Schweizer AGB-Vereinbarung zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts

Ein deutscher Onlinehändler schließt mit seinen Kunden typischerweise AGB-Verträge, also Verträge, für die seine AGB gelten sollen. Beim Onlinehandel mit der Schweiz hat der deutsche Onlinehändler sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welches Recht für ihn maßgebend ist und ob im Streitfall ein Schweizer oder deutsches Gericht entscheidet. Es wäre naiv oder geradezu fahrlässig zu glauben, dass beim Onlinehandel mit der Schweiz unbesehen die vertrauten deutschen Regeln zum Onlinehandel übernommen werden könnten.

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Onlinehandel in der Schweiz: Schweizerisches Datenschutzrecht

Die Schweiz ist als Nachbarland für deutsche Onlinehändler ein beliebter Markt, da die Mehrheit der Schweizer die deutsche Sprache benutzen und die Schweizer Bürger mit die höchste Kaufkraft in Europa haben. Die Schweiz ist allerdings kein EU-Mitgliedsstaat, sondern hat nur viele EU-Regeln teilweise analog übernommen. Das gilt auch für den Onlinehandel in der Schweiz geltende Datenschutzrecht.

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Mehrwertdienste in der Schweiz: Der richtige Umgang mit den kostenpflichtigen Nummern

Viele deutsche Mehrwertdienste-Anbieter unterhalten auch eigene Nummern für Österreich und die Schweiz, um vom gesamten deutschsprachigen Publikum erreicht zu werden. Bei den Nummern für die Schweiz sind einige Besonderheiten bei der Rechtslage zu beachten: Die Eidgenössische Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) sieht strenge Regeln für die kostenpflichtigen Nummern vor. Dazu gehören auch besondere Kennzeichnungsvorschriften für Internetpräsenzen.

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Schweiz übernimmt EU-Health Claims

Die Schweiz hat vor kurzem ihre Vorschriften über gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Lebensmitteln („health claims“) nahezu vollständig mit den Vorschriften der Health-Claims-Verordnung (HCVO) der EU harmonisiert. Einige Besonderheiten sind beim grenzüberschreitenden Lebensmittelhandel mit der Schweiz aber weiterhin zu beachten.

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Schweizer Obligationenrecht: Gewährleistungsfrist wird auf zwei Jahre erhöht!

Im Schweizer Obligationenrecht (OR), dem Gegenstück zum deutschen BGB, stand Verbrauchern bislang eine Gewährleistungsfrist („Verjährung“) von einem Jahr zur Verfügung – diese wurde nun auf zwei Jahre verdoppelt. Darüber hinaus wurden noch weitere Neuerungen in das OR eingepflegt, die teilweise auch Unternehmer begünstigen. Eine Harmonisierung mit dem Unionsrecht, wie bei zahlreichen anderen Revisionen in der Schweiz, wurde indes nicht vorgenommen.

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Export von Metallwaren in die Schweiz: Es ist nicht alles Silber, was glänzt!

Wer Metallwaren in die Schweiz verschickt, muss sich auf eine ganz besondere Rechtslage in der Eidgenossenschaft einstellen: Der Handel mit Edelmetallen ist dort streng reglementiert, und ebenso auch die Verwendung der Bezeichnungen dieser Metalle. Das kann zu ungewollten Gesetzesverstößen durch falsch gewählte Farbbezeichnungen führen (vgl. aktuell Eidgenössisches Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 03.09.2012, Az. B-2659/2012).

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Rechtstexte für eBay-Schweiz: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für schweizer Ebay-Präsenzen an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Ebay-Onlinehandel in der Schweiz an. Die AGB richten sich nach Schweizer Recht. Sie sind für schweizer Ebay-Präsenzen geeignet, über die Waren ausschließlich in der Schweiz zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden.

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E-Commerce mit der Schweiz: Ein Blick in das eidgenössische Wettbewerbsrecht

Wer mit der Schweiz Onlinehandel treiben will, sollte auch die entsprechende Gesetzeslandschaft kennen. Auch die Schweiz kennt ein „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“: Das teilt sich zwar mit dem deutschen UWG den Grundgedanken und den Titel, ist aber ein komplett eigenständiges Gesetzeswerk. In diesem Beitrag werden einmal die wichtigsten Grundprinzipien und einige interessante Einzelnormen des eidgenössischen UWG zusammengefasst.

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Schweiz: Eidgenössische Impressumspflicht

Seit dem 01.04.2012 gilt auch in der Schweiz eine generelle Impressumspflicht – zuvor war es dort nur juristisch ratsam, ein Impressum mit gewissen Mindestinhalten auf der Website darzustellen. Wer also jetzt oder in Zukunft elektronischen Handel mit der Schweiz treiben will, sollte hierfür zugeschnittene Websites mit einem Impressum nach eidgenössischen Standards ausstatten. Wir zeigen hier, welche Angaben hineingehören.

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Onlinehandel in der Schweiz: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für schweizer Online-Shops an

Die IT-Recht Kanzlei bietet Standard-AGB für den Onlinehandel in der Schweiz an. Die AGB richten sich nach Schweizer Recht und sind in deutscher Sprache abgefasst. Sie sind für gewerbliche Online-Shops geeignet, über die Waren ausschließlich in der Schweiz zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden.

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E-Commerce in der Schweiz: Richtig Werben mit Preisen und Preisnachlässen

Wer im Onlinehandel auch die Schweiz als Absatzmarkt für sich gewinnen möchte, wird dort natürlich auch Werbung für seinen Webshop betreiben. Hier gelten jedoch gerade nicht die europäischen Normen, da die Schweiz nach wie vor kein EU-Mitglied ist – dementsprechend ist die Rechtslage zum Wettbewerb zwar ähnlich, aber nicht gleich. Und wer mit günstigen Preisen und Preisnachlässen wirbt, sollte sich vorher mit ein paar Regelungen aus der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) vertraut machen.

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E-Commerce mit der Schweiz: Preisbekanntgabeverordnung sorgt für korrekte Preisdarstellung

Dass die Eidgenossen nicht gerade die ärmsten Mitteleuropäer sind, dürfte hinreichend bekannt sein – verbunden mit der räumlichen Nähe und der gemeinsamen Sprache macht das unsere alpinen Nachbarn auch zu idealen Kunden für Online-Händler. Nicht hinreichend bekannt sind allerdings oftmals die Gesetze der Schweiz, die nach wie vor kein EU-Mitgliedsstaat ist. Wer jedoch intensiv Handel mit der Schweiz treiben will, sollte insbesondere die Vorschriften der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) kennen.

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