Artikel zum Thema „PKW, Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung“

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BGH: Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber Deutschen Umwelthilfe

Der BGH entschied: Die Deutsche Umwelthilfe darf gegen unvollständige Verbrauchsinformationen in Autohaus-Werbung klagen. Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs greift dabei nicht.

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Wer teilt ist verpflichtet: Geteilter Autotest auf Facebook mit PKW-EnVKV-Pflichtangaben

Beim Marketing eingesetzte Werbematerialien müssen Angaben über den jeweiligen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß der betreffenden PKW-Modelle enthalten – so will es die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV). Das gilt auch für ein Autohaus, welches einen Autotest auf seiner Facebook-Präsenz teilt und dabei vergisst das getestete Modell mit den entsprechenden Angaben zu versehen – so hat es das OLG Celle (OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2018, 13 U 12/18) jedenfalls gesehen.

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Facebook-Post eines Autohauses kann "Werbematerial" iSd. der Pkw-EnVKV sein

Händler und Hersteller müssen beim Verkauf von Kraftfahrzeugen grundsätzlich bestimmten Pflichtangaben hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen nach der Pkw-EnVKV genügen. Dies ist auch weitestgehend bekannt. Dass diese Informationspflichten auch bei werbenden Maßnahmen eines Facebook-Posts Anwendung finden können, ist vermutlich für die meisten Gewerbetreibenden etwas Neues, denn dies entscheid erst kürzlich das OLG Celle.

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OLG Frankfurt a.M.: Werbung für ein noch nicht verkäufliches Kraftfahrzeug muss Pflichtinformationen zum Energieverbrauch beinhalten

Sowohl im Kraftfahrzeughandel als auch in entsprechender Werbung müssen bei neuen Modellen bestimmte Informationspflichten eingehalten werden, die sich aus der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) ergeben. Insbesondere ist hier auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und gegebenenfalls den Stromverbrauch hinzuweisen. Mit Urteil vom 24.04.2014 (Az. 6 U 10/14) hat das OLG Frankfurt am Main die Informationspflichten auch dann für zwingend erklärt, wenn Fahrzeuge beworben werden, die noch nicht zum Verkauf bereitstehen. Wird insofern in Werbebroschüren auf die Angabe der Verbrauchs- und Emissionswerte verzichtet, liegt ein Verstoß gegen §4 Nr. 11 UWG i.V.m. §1 I, 5 I und der Anlage 4 zu §5 PKW-EnVKV vor.

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LG Freiburg: Arbeitgeber haftet für wettbewerbswidrige Handlungen des Arbeitnehmers auf dessen privater Facebook-Seite

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer bei der Bewertung von Aktivitäten außerhalb des Dienstverhältnisses unabhängig von den jeweiligen Arbeitgebern zu betrachten. Allerdings kommt es vor, dass Mitarbeiter aufgrund eines Überschusses an Motivation oder einer besonderen Begeisterung für den ausgeübten Beruf auch im Rahmen ihrer privaten Tätigkeiten, z.B. bei Online-Auftritten auf Kommunikationsplattformen, für das jeweilige Unternehmen werben.

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OLG Koblenz: Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu Verbrauch und Kohlendioxidausstoß anbieten

Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Autohändler in die Verkaufsanzeige für einen „Vorführwagen“ nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die Kohlendioxid-Emissionen aufnimmt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Berufungsverfahren entschieden.

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EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)

Laut EnVKV sind Verbraucher vor dem Kauf bestimmter Haushaltsgeräte (sog. "Weiße Ware") über deren Energieverbrauch zu informieren. Welche Geräte betrifft das und wie erfolgt die Kennzeichnung?

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Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Wegen häufiger Abmahnungen zur Pkw-EnVKV sollten Händler bei Autowerbung genaue Vorgaben einhalten. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.

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