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Abmahnradar: Werbung mit "bekömmlich"

Vorsicht vor dem Werbeslogan "bekömmlich" - dieser wird in der Lebensmittelwerbung immer wieder abgemahnt. Außerdem: Bilderklau, die Marken von Skoda und eine scheinbar unberechtigte Domain-Nutzung.

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Abmahnradar: Lebensmittel: Werbung mit Wirkweisen / Marke: OHRNAMENTI

Wer tatsächlich gewerblich handelt, sollte seine Angebote nicht als Privatverkauf kennzeichnen - denn dann fehlen unter anderem Impressum, Widerrufsbelehrung oder Informationen zum Vertragsschluss.

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Abmahnradar: Werbung mit "magenfreundlich" / Futtermittel: Irreführende Werbung

Eine Werbung für Ergänzungsfuttermittel wurde wegen irreführender Wirkungsweise beanstandet. Im Lebensmittelbereich ging es um die Werbung mit dem Begriff "magenfreundlich" und um eine unzulässige Preisherabsetzung.

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Abmahnradar: Werbung mit "bekömmlich" / Futtermittel: Irreführende Werbung

Auffällig ist die Häufigkeit der Abmahnungen rund um Tierfutter, diesmal ging es um die Bewerbung als Zeckenschutz und die Verwendung des Schlagwortes "bekömmlich". Ansonsten ging es um Abmahnklassiker wie die fehlende Grundpreisangabe.

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Abmahnradar: Fehlende Angaben Alkoholgehalt / Marken: Risa, Claris

Diese Woche ging es um Abmahnungen wegen des Werbeslogans bekömmlich oder wegen fehlender Angaben zum Alkoholgehalt und enthaltenen Sulfiten. Ansonsten wurde wieder wegen fehlender Grundpreise abgemahnt.

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Abmahnradar: Fehlender Grundpreis / Marken: Hacky Sack, Kniffel, Claris

Einige Abmahnungen werden uns auch im neuen Jahr begleiten: So etwa die Abmahnung wegen des Werbeschlagwortes "bekömmlich" oder wegen fehlender Grundpreise. Auch der Trend der zunehmenden Markenabmahnungen setzt sich fort.

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Abmahnradar: Angaben Lebensmittelunternehmer / Unzulässige Kundenbewertung

Diesmal ging es um fehlende Grundpreise, fehlende Angaben des Lebensmittelunternehmers oder die fehlende Kennzeichnung von Einweggetränkeverpackungen ("EINWEG").

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Abmahnradar: Kein Hinweis auf EINWEG/MEHRWEG / Textilkennzeichnung

Passend zur Adventszeit wurde in dieser Woche das Angebot eines Adventskalenders abgemahnt: Es ging um fehlende Angaben zur Einweg- und Mehrwegeigenschaft von Getränkeverpackungen.

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Abmahnradar: CE-geprüft / Bilderklau / Marken: Inbus, KTM

In dieser Woche ging es um das Schlagwort "bekömmlich". Außerdem ging es um die Werbung mit der Bezeichnung "CE-geprüft". Im Urheberrecht wurde erneut die unerlaubte Nutzung von Bildern abgemahnt.

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Abmahnradar: Abtropfgewicht / Marken: Chilla, Smiley, Elara

Auch in den letzten Wochen wurde wieder munter abgemahnt. Sei es wegen fehlender Altersverifikation beim Verkauf von E-Zigaretten oder wegen fehlender Angaben zu Abtropfgewicht, zum Zutatenverzeichnis oder zum Grundpreis.

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Abmahnradar: Lilial: Verbotener Inhaltsstoff / Abtropfgewicht / Marken: Tiffany, Takkis

Die Abmahnungen wegen des verbotenen Zusatzstoffes Lilial machen auch in dieser Woche die Runde. Und auch ein alter Bekannter macht wieder von sich reden: Die Abmahnungen wegen der Verwendung des Werbeslogans "bekömmlich".

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Abmahnradar: Fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer / Nährwertdeklaration

Diese Woche wurden fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer, fehlende Nährwertangaben oder fehlende Grundpreise abgemahnt. Außerdem wurde die fehlende Angabe des Abtropfgewichts - eine Pflichtangabe - abgemahnt.

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Abmahnradar: Lebensmittelunternehmer / Marken: Crossfit, Claris

Der Lebensmittelhandel ist nach wie vor ein beliebtes Abmahnziel: Diese Woche ging es u.a. um die fehlende Angabe des Lebensmittelunternehmers und die irreführende Bezeichnung als Marmelade.

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Abmahnradar: Lilial: Verbotener Inhaltsstoff / Bezeichnung Marmelade

Wenn in Kosmetikprodukten ein verbotener Inhaltsstoff ist, dann führt das wie im Fall vom Stoff Lilial zu einer Abmahnung. Für den betroffenen Händler, der die Inhaltsstoffe verständlicherweise nicht hinterfragt, oft eine außergewöhnlich böse Überraschung.

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Abmahnradar: Futtermittelwerbung / Marken: KTM, EXPLORER

Die Werbung mit Wirkungsaussagen ist sowohl bei Honig als auch bei Hundefutter rechtlich stark eingeschränkt. In beiden Fällen wurde die entsprechende Werbung als irreführend beanstandet. Im Markenrecht ging es um die Marke EXPLORER sowie um KTM.

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Abmahnradar: Darstellung Energieeffizienzklasse / Marke: KTM

Wer Werbung per E-Mail verschickt, sollte besser die Einwilligung des Empfängers nachweisen können - Fehler werden hier immer noch gerne abgemahnt. Genauso wie die Werbung mit dem Schlagwort "magenfreundlich" für Kaffee.

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Abmahnradar: Irreführung: Himalaya-Salz / Marke: Spinning

Werbung war und ist bei Abmahnern sehr beliebt: Diese Woche ging es unter anderem um das Schlagwort "bekömmlich" oder um fehlende Warnhinweise bei der Bewerbung von Biozid-Produkten. Ebenso häufig werden derzeit fehlende oder falsche Grundpreise abgemahnt.

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Abmahnradar: Lilial: Verbotener Inhaltsstoff / Steuerermäßigung für Photovoltaik

Die Widerrufsbelehrung ist nach all den Jahren immer noch gut für Abmahnungen: Sei es wegen der widersprüchlichen Widerrufsfristen auf eBay oder wegen der unzulässigen Bearbeitung der gesetzlich normierten Ausschlussgründe.

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Abmahnradar: Irreführende Bezeichnung: Marmelade / CE-Zertifiziert

Diese Woche ging es u.a. um die Lebensmittelwerbung und -kennzeichnung, die fehlende Widerrufsbelehrung und die irreführende Kennzeichnung als Marmelade. Ansonsten wurden mal wieder die fehlenden Grundpreise abgemahnt.

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Abmahnradar: Garantiewerbung / Marken: EXPLORER, Inbus

Kaum hat das neue Jahr begonnen, geht der Abmahnreigen weiter. Neben den wettbewerbsrechtlichen Themen wie der fehlenden Registrierung iSd. Verpackungsgesetzes war die hohe Anzahl von urheberrechtlichen Bildabmahnungen auffallend.

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