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Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Darf nach dessen „Ablaufen“ die Ware überhaupt noch verkauft werden?

26.10.2009, 16:43 Uhr | Lesezeit: 3 min
Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Darf nach dessen „Ablaufen“ die Ware überhaupt noch verkauft werden?

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Ist der Verkauf von Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum erlaubt?" veröffentlicht.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz „MHD“) ist lebensmittelkennzeichnungsrechtlich „ein alter Hut“. Seit Langem finden sich auf der Mehrzahl der Lebensmittelverpackungen Angaben wie „Mindestens haltbar bis siehe Deckel“ etc.pp.

Was jedoch bedeutet die Angabe genau? Diese Frage kann der Verbraucher meist nicht ganz genau beantworten. Was ist denn nun die Konsequenz für den Vertrieb der Ware, wenn das MHD bereits überschritten wurde? Begeht der Supermarktbetreiber einen Rechtsverstoß, wenn er die Ware nach Ablauf des MHD noch verkauft? Wenn ja, mit welchen Folgen?

Gastbeitrag v. RA Decker, [Rechtsanwälte Andrae & Simmer](http://www.andrae-simmer.de/) , Am Stiefel 2, 66111 Saarbrücken

Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum

Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang jedenfalls das MHD und das sog. Verbrauchsdatum (VD). Die Begriffe sind in den §§ 7 und 7a der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) definiert.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist demnach das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.

Das Verbrauchsdatum dagegen bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderbliche Lebensmittel eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten.

Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach Ablauf deren VD ist nach § 7a Abs.4 LKMV verboten.

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Bei welchen Produkten muss ein MHD ausgewiesen werden?

Der Angabe eines MHD bedarf es bei grundsätzlich allen anderen Fertigpackungen mit Lebensmitteln.

Ausgenommen davon sind jene, für die ein VD gemäß § 7a LMKV bezeichnet werden müssten, also z.B. Rohmilch, frische Obst- und Gemüsesäfte oder Hackfleisch.

Weiterhin ausgenommen sind die in  § 7 Abs.6 LMKV genannten Lebensmittel, wie z.B. frisches Obst, frisches Gemüse, Zucker in fester Form, Kaugummi etc.

Zwischenfazit

Der Umkehrschluss zu Vorstehendem ergibt, dass bei solchen Waren, bei denen lediglich ein MHD anzugeben ist, mit Ablauf des Datums die Ware nicht ungenießbar wird, sondern eben lediglich ihre spezifischen Eigenschaften wie etwa Konsistenz und Geschmack langsam einbüßen.

Es handelt sich beim MHD also gerade nicht um das Verfallsdatum. Es wird also nicht der Zeitpunkt angeben, in dem das Lebensmittel nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf.

Kann trotzdem ein Rechtsverstoß im Verkauf der „abgelaufenen“ Lebensmittel liegen?

Ob das Lebensmittel nach Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums wertgemindert oder nicht mehr zum Verzehr geeignet ist, ergibt sich also gerade nicht aus dem MHD.

Eine Wertminderung oder eine Ungeeignetheit zum Verzehr kann jedoch sehr wohl vorliegen, bestimmt sich aber nach den konkreten Umständen im Einzelfall. Dabei obliegt demjenigen, der Lebensmittel in Fertigpackungen mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum in Verkehr bringt, eine erhöhte Verantwortung. Nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) muss dieser sich sorgfältig über die Beschaffenheit des Lebensmittels vergewissern und, sofern eine Wertminderung eingetreten ist, dies kenntlich machen.

Erfolgt die Kenntlichmachung nach § 11 Abs.2 LFGB nicht, so erfüllt dies den Straftatbestand des § 59 Abs.1 Nr.9 LFGB und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Fazit

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass Lebensmittel auch nach Überschreiten des MHD grundsätzlich noch verkauft werden dürfen, der Pflichtige aber deren konkreten Zustand überwachen und ggf. „Gefahren“ für den Konsumenten kennzeichnen muss.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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15 Kommentare

R
Rihab B. 24.07.2018, 11:12 Uhr
In Ingolstadt verkauft Rewe Joghurt mit abgelaufenem MHD
Es passiert mir nicht zum ersten Mal, dass ich bei Rewe einkaufe und dann zu Hause merke, dass der MHD vom Joghurt abgelaufen ist. Gestern (23.07) habe ich eingekauft. Das MHD vom einen Joghurt ist seit dem 13.07 abgelaufen. Das müsste doch bestraft werden. Ich weiß aber nicht an wem ich mich wenden soll.
S
Silvia Welti 08.03.2018, 16:30 Uhr
UHT Milch
Hallo
wenn ich über einen Lieferanten eine grössere menge an UHT Milch Bestelle muss das MHD Datum mindesten 60 Tage sein? Zum Beispiel am 8.3 2018 das MHD Datum ist der 24.4.2018 das währe dann eher kurz und die Milch könnte beim Endkunden ablaufen. Gibt es das Vorschriften ?
H
Helge Krawik 15.01.2018, 15:41 Uhr
Versiegelte Kräutermischung enthält Ungezieefer
Ich habe bei einem "renomierten" Anbieter drei Dosen (mit durchsichtigem Deckel ) Gewürzmischungen gekauft, deren MHD für März 2018 angegeben ist. Eine dieser Dosen ist noch unbenutzt und ungeöffnet. Jetzt habe ich entdeckt, dass sich darin ekelhaftes Getier bewegt und den Händler angeschrieben. Er will meine Reklamation nicht anerkennen.

Ist das korrekt?


Zitat: "Einen solchen Fall hatten wir bisher noch nie.

Leider ist auch für unseren Lieferanten diese Beanstandung nicht mehr nachvollziehbar.

Da die Gewürze kaum behandelt sind, kann es in äußerst seltenen Fällen allerdings vorkommen.
Eine Reklamation nach über 2 Jahren ist allerdings nicht mehr möglich."
N
Nicole maier 02.08.2017, 19:15 Uhr
Frau
Hallo. Ich habe heute an der Tankstelle ein Eis gekauft. Habe dann beim Essen bemerkt, dass es irgendwie komisch schmeckt. habe es dann nicht weiter gegessen und auf einmal festgestellt, dass das MHD 02/2016!!! abgelaufen ist. Jetzt, etwa eine Stunde später hab ich höllische Magenschmerzen und mir ist schlecht. Außerdem bin ich echt sauer, dass das Eis einfach verkauft wird und das ohne irgendwelche Hinweise darauf, dass das MHD abgelaufen ist.
a
alex 12.07.2017, 23:34 Uhr
ing
Das Mindesthaltbarkeitsdatum, welches seine gesetzliche Definition aus § 7 LMKV (Lebensmittel-Kontrollverordnung) erhält, gibt an, wie lange ein Produkt seine spezifischen Eigenschaften beibehält – vorausgesetzt, es wird unter den vom Hersteller angegebenen Lagerbedingungen aufbewahrt - >>>> RICHTIG

Bis zu diesem Zeitpunkt Garantiert der Hersteller das sein Produkt frisch und sicher ist zu verzehren, nach diesem Datum auftreten Chemische und organoleptischen Veränderungen für die der Hersteller nicht mehr Garantiert die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher. Auserdem gibt es keine Angabe des „Verbrauchsdatum“ (VD) auf Lebensmitteln-produkte. Deswegen, nach MHD, ist das Produkt nicht mehr unbedenklich zu verzehren und sollte grundsätzlich nicht mehr verkauft werden dürfen!!!!
M
Martin V. 25.05.2017, 00:57 Uhr
Yeah!
Danke für die tollen Hinweise. Ich mache nen Laden auf. Nur noch 1 mal im Jahr Ware bestellen. Was soll den schon passieren. Und wenn der Kunde nicht liest was er kauft. SELBER SCHULD. Wie heisst es so schön:,, Augen auf beim Käsekauf"! Nein mal ehrlich. Matjes hat auch ein MHD auf der Verpackung, trotzdem möchte ich nicht testen ob er noch gut ist wenn er 3 Wochen drüber ist.
F
Franz O K 11.10.2016, 05:00 Uhr
Verfallsdatum, Auswirkungen im Einzelhandel
Hier am Ort gibt es verschiedene Supermärkte, die Waren, welche das Verfallsdatum in Kürze erreichen werden, 20% oder 50% unter normalem VK auszeichnen und diese deutlich kenntlich gemacht auf gesonderte Abverkaufsflächen umsetzen. Davor stehen manchmal Trauben von Kunden, um Schnäppchen zu ergattern. Fazit: So geht das also auch. Der Nebeneffekt: Kunden sind sicher, dass der Warenbestand gepflegt ist und ggf. aussortiert wird. Und es können Waren günstig ergattert werden, die jedoch zeitnah verbraucht werden sollen.
s
stefan f 28.02.2015, 18:54 Uhr
mhd verlängern erlaubt ja oder?
hallo,
ist es einem großhändler gestattet das mhd durch ein stempel zu verlängern? nehmen wir an, ein kinobesitzer kauft ein eimer halbfestes fett zur produktion von frischem popcorn. auf dem eimer steht mhd siehe eimer seite. soweit ok. nun lautet das datum aber z.b. 17.11.2014 und siehe da auf dem deckel steht ein weiteres datum in der der zukunft z.b. 14.12.15

ist das erlaubt und wenn ja unter welchen bedingungen? kann der kinobesitzer verlangt verstehen, wenn die butter nun a) flüssig ist und b) auffällig anders riecht als er es gewohnt ist?
N
Nadine Schrank 01.10.2014, 20:09 Uhr
Wirklich???
Hallo!

Ich arbeite in einer Tankstelle! Dort habe ich desöfteren schon auf abgelaufene MHD´s hingewiesen. Darunter sind auch Milchprodukte (Kakaogetränke), die teilweise seit 5 Monaten abgelaufen sind. Ebenfalls Kartoffelsalat, Bratwürste, Süsswaren u. s. w. Vorgestern hat mich eine Kundin zur Schnecke gemacht, weil sie vor kurzem Pralinen gekauft hat, die seit 4 Monaten abgelaufen waren. Mein Chef hat das Geld zurück gezahlt, die Pralinen die noch im Regal standen, entfernt. Gestern standen die selben alten Dinger wieder im Regal!
Kann das wirklich rechtens sein???

Es wird noch nicht mal gekennzeichnet, steht eben einfach im Regal, wir müssen es verkaufen und wenn man drauf hinweist heisst es:"Das macht nichts, das kann man noch trinken/essen!" Aber ein Milchgetränk, das ein halbes Jahr über das MHD drüber ist???? Oder Fleischprodukte???

Das kann ja nicht sein, oder
M
Marion 30.01.2014, 17:30 Uhr
Mindesthaltbarkeit
Ich habe heute im Supermarkt eine Brotbackmischung in der ersten Reihe gesehen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum von 08.2013. Dahinter standen die Pakete mit Mindesthaltbarkeit 04. 2014. Ist das noch erlaubt?
m
mats 14.01.2014, 10:12 Uhr
MHD
Es ist erschreckend, dass es in Deutschland keine Rechtsprechung für abgelaufende Convenience Produkte gibt. Hier wird lediglich auf optische Überprüfung hingewiesen.

Leider muss man sagen, dass die Inhaltsstoffe die dem "Lebensmittel" sein Konsistenz und seinen Geschmack gibt hier nicht bereücksichtigt werden. Wie soll ein Mensch feststellen, ob ein Emulgator ein Farbstoff oder Zusatz eine negative Auswirkung hat ?

Werden diese Produkte in Umlauf gebracht, wer kann sagen , ob nicht Verstopfung oder Durchfall die Folge sind ? Hier hat sich mal wieder die Lebensmittel Industrie durchgesetzt.. Erst geben sie den gesetzlichen Rahmen vor und sagen dann sie bewegen sich darin.

Jeder weiss, was es für Auswirkungen haben kann. Menschen wie z.B. in Altersheimen die nur dieses Zeug essen und unter Allergien, Durchfall oder Verstopfung leiden. Dem Körper wird in diesem Alter unnatürliche Nahrung zugeführt. Menschen die ihre Medikamente mit Druchfall wieder ausscheiden, Menschen die keinen Hunger haben (Appetitlosigkeit).. Und hier ist der Gesetzgeber wieder der Steigbügelhalteer der Lebensmittelindustrie.

Was tun wir den Schutzbefohlenen an ??
H
Heinz S. 05.02.2013, 18:38 Uhr
Betrug?
Variante:

Über einen Versandhandel im Internet wird ein Nahrungsergänzungsmittel zu einem günstigeren Preis verkauft, als er im Allgemeinen zu bekommen ist. In der Beschreibung wird ein MHD von noch einem halben Jahr in der Zukunft angegeben, sprich das ursprünglich 3 jährige MHD bald ablaufen wird....

Bei Erhalt des Produktes wird dann festgestellt, dass an der Originalverpackung von Außen einfach ein neues MHD via Aufkleber angebracht wurde. Beim Öffnen der Verpackung ist dann fest zu stellen, dass auf dem originalen Produkt vom Hersteller (nicht der Versandhandel) das MHD bereits 2 Monate überschritten ist. Hierüber wurde nicht informiert.

Anstelle dessen erfährt der geneigte Kunde erst beim Erhalt der Ware mittels beigefügter Kopie eines angeblichen Laborgutachtens, dass das Produkt mikrobiologisch untersucht worden sein soll und von dem Gutachter das MHD neu definiert worden ist auf Datum des neuen Aufklebers....

Ist hier über die Produkteigenschaft der Käufer getäuscht worden? Liegt ein Verstoß vor?
R
Regina 28.08.2012, 08:34 Uhr
Mindesthaltbarkeit
Bin verantwortlich für die Foodware.
Wenn die Ware nicht verkauft wird bis zum MHD-Ablauf, bekomme ich eine Abmahnung !
Das find ich nicht richtig.
In der Regel nehme ich die Ware zwei Wochen vor Ablauf aus dem Regal und reduziere die Ware bis Ablauf.
Auch dann läßt sich die Ware meist ´nicht verkaufen. Die Ware muß ich zurück schicken zum Lager. Da ich das getan habe , bekomme ich wieder eine Abmahnung.
Was soll ich tun, wenn die Kunden es nicht kaufen ????
Wie soll ich mich wehren ????
Viele Grüße Regina
c
christo 02.11.2009, 21:26 Uhr
Kompletter Unsinn
Das was die verehrte Kommentatorin Rita S. da absondert, ist natürlich kompletter Schwachsinn, der allenfalls mit einem mangelnden juristischen Verständnis zu entschuldigen wäre.

Natürlich ist der "normale" Verbraucher sehr wohl in der Lage zu unterscheiden, ob eine Ware bis zu einem bestimmten Termin verbraucht werden muss - deshalb auch "VERBRAUCHSdatum" - oder lediglich die zugesicherte Eigenschaft ihre Grenze "MINDESThaltbarkeit" findet.
R
Rita S. 26.10.2009, 18:08 Uhr
Verbrauchsdatum bzw. Mindesthaltbarkeit
Guten Tag! Ich habe soeben mit großem Interesse Ihren Artikel zum Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbauchsdatum gelesen. Den Unterschied wird der Laie wohl gar nicht bemerken können, da die Begriffe im alltäglichen Leben synonym genutzt werden. Mir scheint, als ob hier nur eine künstliche (Markt)Lücke geschaffen wurde , damit spitzfindige Leutchen ein paar Euros dazuverdienen können. MfG

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