Gemeinsamer Antrag zum Mindesthaltbarkeitsdatum

Gemeinsamer Antrag zum Mindesthaltbarkeitsdatum

Über die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums im Unterschied zum Verbrauchsdatum soll verstärkt informiert werden. Das geht aus einem[ gemeinsamen Antrag (17/10987](http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/109/1710987.pdf) ) von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, unter anderem Möglichkeiten zu prüfen, die Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums für lang haltbare Produkte wie zum Beispiel Nudeln einzuschränken. Des Weiteren wird gefordert, bis 2020 die Entsorgung von Lebensmitteln zu halbieren und einen Dialogprozess mit Landwirten, Herstellern, Handel, Verbrauchern, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Tafeln sowie anderen Organisationen aus dem Umwelt- und Sozialbereich einzuleiten.

Quelle: PM des Deutschen Bundestags

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © virtua73 - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Muss auch der Lebensmittel-Online-Shop die Haltbarkeit seiner Produkte ausweisen?
(21.11.2009, 10:22 Uhr)
Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Muss auch der Lebensmittel-Online-Shop die Haltbarkeit seiner Produkte ausweisen?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Darf nach dessen „Ablaufen“ die Ware überhaupt noch verkauft werden?
(26.10.2009, 16:43 Uhr)
Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Darf nach dessen „Ablaufen“ die Ware überhaupt noch verkauft werden?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei