Artikel zum Thema „Mehrwertdiensterufnummern“

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Pflicht zur Korrektur von Preisangaben: Neue Tarife für 0180x-Rufnummern

Seit dem 01.12.2021 gilt eine TKG-Änderung, nach der die Bundesnetzagentur die Unterscheidung zwischen Festnetz- und Mobilfunktarifen für Mehrwertrufnummern aufgehoben und neue Preise festgelegt hat.

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Check-Liste zur EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was müssen Online-Händler ab dem 13.06.2014 unbedingt beachten?

Ab dem 13.06.2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, dieses wird für eine erhebliche Zahl an Veränderungen für Online-Händler mit sich bringen! Es werden ab diesem Tag neue Regelungen für den Bereich des E-Commerce gelten, neben einem neuen Widerrufsrecht und einem neuen Widerrufsformular, wurden auch die vom Online-Händler mitzuteilenden Informationspflichten vom Gesetzgeber erweitert. Was aber hat der Online-Händler alles zu tun? Lesen Sie hier die unerlässliche Check-Liste der IT-Recht Kanzlei, damit Sie optimal zur Gesetzesänderung am 13.06.2014 vorbereitet sind!

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Leitfaden und Kommentar zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (ohne Widerrufsbelehrung)

Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird am 13.06.2014 in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht.

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LG München I: Bei Preisangaben im Rahmen der Bewerbung von Service-Dienste-Rufnummern ist zwingend auf Mwst. hinzuweisen

Das LG München I hat mit Beschluss vom 12.07.2013 (Az. 17 HK O 15420/13) einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher zu Wettbewerbszwecken im Internet Leitern anzubieten und dabei die Inanspruchnahme einer Servicehotline unter Angabe einer Service-Dienste-Rufnummer im Sinne des § 3 Ziff. 8 Buchstabe b TKG unter der Angabe von Preisen zu bewerben ohne bei den Preisangaben für die Inanspruchnahme dieser Service-Dienste-Rufnummer anzugeben, dass der jeweils angegebene Preis die gesetzliche Umsatzsteuer enthält.

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Angabe von Kundeninformationen sind Pflicht bei der Verwendung von Mehrwertdiensterufnummern

Viele Online-Händler verwenden im Rahmen ihrer Online-Präsenz so genannte Mehrwertdiensterufnummern (z. B. 0180- oder 0900-Rufnummern) und bieten über diese Rufnummern telefonische Auskunfts- oder Beratungsleistungen (Support) für ihre Kunden an. Dabei wird neben der reinen Telefonverbindung, die über den Telefonanbieter des Kunden hergestellt und abgerechnet wird, zusätzlich eine entgeltliche Dienstleistung vom Händler selbst erbracht (z. B. telefonischer Support), die ebenfalls über den Telefonanbieter des Kunden abgerechnet wird.

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Google AdWord-Anzeigen: Angabe einer Hotline ohne vollständige Tarifinformationen ist wettbewerbswidrig

Die mittlerweile recht bekannten Google AdWords-Anzeigen haben sich als Werbeträger inzwischen recht weit verbreitet – schließlich können sie die Aufmerksamkeit des Users beim „googlen“ in die vom Werbenden gewünschten Bahnen lenken. Allerdings haben sie einen Haken: Sie sind winzig, und trotzdem müssen gegebenenfalls alle Informationspflichten des Werbenden erfüllt werden. Gerade bei der Angabe von Hotlines und ähnlichen gebührenpflichtigen Diensten mag das ärgerlich sein, vollständige Tarifinformationen sind aber dennoch – auch in der AdWords-Anzeige – unerlässlich; selbst Sternchenhinweise genügen hier nicht.

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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Frage des Tages - zur Pflicht, eine Telefonnummer im Impressum zu veröffentlichen

Vor kurzem stellte ein Online-Händler der IT-Recht Kanzlei die folgende Frage:<em> "Was darf man mit der Telefonnummer im Impressum machen? Die Kunden sülzen uns von morgens bis Nachts die Ohren voll. Nur Mist. Alle vernünftigen Kunden bestellen im Shop. Am Telefon kommt so gut wie kein Geschäft zustande. Darf man hinter der Telefonnummer schreiben, Fragen, Bestellungen und Reklamationen bitte per Mail, nur so kann ihnen eine Ordnunggemäße Antwort gegeben werden."</em>

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Bitte beachten: Neue rechtliche Vorgaben beim Einsatz von Mehrwertdiensterufnummern im Internet

Viele Gewerbetreibende setzen auf ihren gewerblichen Internetpräsenzen Servicerufnummern ein, um Endnutzern kostenpflichtige Dienst anzubieten - wie z.B. bestimmte Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Service-Hotline etc. etc.. Ab dem 01.09.2007 traten nun einige Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, die Sie als Diensteanbieter dringend beachten sollten. Ansonsten laufen Sie in Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

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Bundesnetzagentur greift bei Fax-Spam durch

Die Bundesnetzagentur hat bei vier (0)900er Rufnummern wegen Fax-Spam die Abschaltung angeordnet und heute ein Rechnungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Durch viele Hundert Beschwerden von Verbrauchern, die unverlangt ein als "Verbraucher-Newsletter" bezeichnetes Telefax erhalten hatten, erhielt die Bundesnetzagentur Ende Februar 2007 Kenntnis von diesem Fax-Spamming. In diesem versandten Telefax wurden per Faxabruf Informationen beispielsweise zu den Themen "Finanzen &amp; Recht" sowie "Job &amp; Karriere" in Aussicht gestellt. Bei den Rufnummern für den Faxabruf handelte es sich um mehrere (0)900er Rufnummern. Im Einzelnen wurden folgende Rufnummern beworben:

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Vorsicht bei Inanspruchnahme von 0190er- oder 0900er Mehrwertdienstrufnummer

Das Landgericht Hildesheim hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung einem Online-Shopanbieter untersagt, 0900er-Servicenummern im geschäftlichen Verkehr anzubieten, ohne auf die durch eine Nutzung eben dieser Rufnummer entstehenden Kosten im Einzelnen hinzuweisen (Beschluss vom 26.09.2006, Az. 11 O 17/06).

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