Leserkommentar zum Artikel

LG Bremen: 8 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 290/09) einen Streitwert von 50.000 Euro (!) fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt acht wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

» Artikel lesen


Ohne Titel

Beitrag von Roman
29.09.2009, 14:57 Uhr

Richtig so.

Er hätte sich vorher informieren müssen, ob seine Widerrufsbelehrung, AGB etc. den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Möglichkeiten wie beispielsweise it-recht-kanzlei.de gibt es doch. Bei den acht Verstößen sind einige auch schon ziemlich "alt".

Viele der Händler machen es sich da viel zu bequem, informieren sich nicht und wollen Kosten einsparen. Letztendlich sparen sie doch am falschen Ende.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei