Leserkommentar zum Artikel

E-Mail-Marketing richtig gemacht – Werbung in Double-Opt-In- und Auto-Reply-Nachrichten sind tabu

Sie ist kostengünstig und verspricht jede Menge Umsatz: die Werbung per E-Mail. Doch rechtlich ist längst nicht alles erlaubt, was Unternehmen nutzen, um ihren Verkauf zu steigern. Auch das Werben in automatischen Eingangsbestätigungs-E-Mails (Auto-Reply) und Double-Opt-In-Mails birgt jede Menge Risiken und ist mit Vorsicht zu genießen. Damit Sie weiterhin entspannt mit Ihren Kunden kommunizieren können, gibt Ihnen die IT-Recht Kanzlei einen Überblick, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Double-Opt-In- bzw. Auto-Reply-Nachrichten versenden.

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Werbung auf Umwegen

Beitrag von Frank
16.02.2017, 18:56 Uhr

--- Mal angenommen, jemand hat sich für einen Newsletter eingetragen, bekommt aber keine Werbung innerhalb eines Double-Opt.-Ins zugeschickt. Aber in den darauffolgenden Newslettern. Wäre das erlaubt? ---Jemand trägt sich für ein kostenloses Ebook ein. Dieses wird zugeschickt. darf diese Emailadresse dafür verwendet werden, weitere Auto-Reply-Nachrichten zu schicken oder müsste darauf vor dem Eintrag für das kostenlose Ebook darauf hingewiesen werden?

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