LG Düsseldorf doesn`t like Facebook: Der "Gefällt-mir" bzw. "Like"-Button von Facebook ist nicht mehr ohne Weiteres verwendbar!
Das LG Düsseldorf hat in seiner aktuellen Entscheidung (Urteil vom 09.03.2016, Az.: 12 O 151/15) festgestellt, dass Unternehmen (und damit auch Online-Händler) den "Like"-Button nicht ohne Angaben über Zweck und Funktion und ohne Einwilligung der Seitenbesucher auf ihren Internetseiten integrieren dürfen. Die Richter stuften die Verwendung des "Like"-Buttons des sozialen Netzwerks Facebook als datenschutzwidrig ein. Der Facebook-"Like"-Button sammelt und überträgt Daten von Webseiten-Besuchern unabhängig davon, ob der Webseitenbesucher einen Facebook-Account hat oder nicht. Welche Bedeutung dieses Urteil für das Schicksal des "Like"-Buttons hat und wie dieser in Zukunft weiter verwendet werden kann, lesen Sie in unserem Beitrag.
Haftung für Links auf urheberrechtsverletzende Drittseiten und die Vermutungsregel für Gewerbetreibende
Beitrag von Jens Weber
04.01.2017, 11:19 Uhr
Da in den genannten Lösungen die Sharing-Funktionen durch einfache Links gelöst werden, würde mich interessieren, wie sich die Empfehlung in Verbindung zu diesem Kontext nun darstellt: https://www.it-recht-kanzlei.de/verschaerfte-link-haftung.html#abschnitt_41
Wenn ich den Usern die Möglichkeit gebe, meine Inhalte auf den verschiedenen Plattformen zu verteilen, setze ich doch - wenn auch indirekt - einen Link auf eine im Prinzip unkontrollierbare Seite mit usergenerated Content. Wie schätzen Sie das ein?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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facebook / twitter / pinterest auf Amazon Produktdetailseiten nicht als Plugins, ... von Auditor, 15.03.2016, 10:46 Uhr
sondern lediglich verlinkt; da wird nichts von einem facebook / twitter / pinterest Server geladen (weder Grafik, noch ein iframe, noch ein Script): z.B. Quelltext aus http://www.amazon.de/gp/product/B00DVSDP0U <a id="facebook" data-height="400" class="a-link-normal" target="_blank"... » Weiterlesen
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