LG Düsseldorf doesn`t like Facebook: Der "Gefällt-mir" bzw. "Like"-Button von Facebook ist nicht mehr ohne Weiteres verwendbar!
Das LG Düsseldorf hat in seiner aktuellen Entscheidung (Urteil vom 09.03.2016, Az.: 12 O 151/15) festgestellt, dass Unternehmen (und damit auch Online-Händler) den "Like"-Button nicht ohne Angaben über Zweck und Funktion und ohne Einwilligung der Seitenbesucher auf ihren Internetseiten integrieren dürfen. Die Richter stuften die Verwendung des "Like"-Buttons des sozialen Netzwerks Facebook als datenschutzwidrig ein. Der Facebook-"Like"-Button sammelt und überträgt Daten von Webseiten-Besuchern unabhängig davon, ob der Webseitenbesucher einen Facebook-Account hat oder nicht. Welche Bedeutung dieses Urteil für das Schicksal des "Like"-Buttons hat und wie dieser in Zukunft weiter verwendet werden kann, lesen Sie in unserem Beitrag.
facebook / twitter / pinterest auf Amazon Produktdetailseiten nicht als Plugins, ...
Beitrag von Auditor
15.03.2016, 10:46 Uhr
sondern lediglich verlinkt; da wird nichts von einem facebook / twitter / pinterest Server geladen (weder Grafik, noch ein iframe, noch ein Script): z.B. Quelltext aus http://www.amazon.de/gp/product/B00DVSDP0U
<a id="facebook" data-height="400" class="a-link-normal" target="_blank" title="Facebook" href="/gp/redirect.html/ref=cm_sw_cl_fa_dp_gE95wb1G6Z58M?_encoding=UTF8&location=http%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fshare.php%3Fu%3Dhttp%253A%252F%252Fwww.amazon.de%252Fdp%252FB00DVSDP0U%252Fref%253Dcm_sw_r_fa_dp_gE95wb1G6Z58M&token=6BD0FB927CC51E76FF446584B1040F70EA7E88E1"><i class="a-icon a-icon-share-facebook" aria-label="Facebook"><span class="a-icon-alt">Facebook</span></i></a><span class="a-letter-space"></span>
Da ist also gerade nicht mittels "sog. Iframes (= Inline-Frames) [eingebunden] (sog. "Plugin")."; darum trifft doch hier nicht zu, dass "Die Einbettung eines Plugins hat zur Folge, dass bei jedem Aufruf der Internetseite mit Plugins automatisch Daten an den Anbieter des Plugins übertragen werden." - erst wenn man auf den Link klickt, wird man zu facebook / twitter / pinterest geleitet.
M.E. ist das Urteil für die Konstellation wie auf Amazon Produktdetailseiten vorliegend nicht einschlägig.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Haftung für Links auf urheberrechtsverletzende Drittseiten und die Vermutungsregel für Gewerbetreibende von Jens Weber, 04.01.2017, 11:19 Uhr
Da in den genannten Lösungen die Sharing-Funktionen durch einfache Links gelöst werden, würde mich interessieren, wie sich die Empfehlung in Verbindung zu diesem Kontext nun darstellt: https://www.it-recht-kanzlei.de/verschaerfte-link-haftung.html#abschnitt_41 Wenn ich den Usern die Möglichkeit... » Weiterlesen
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