Leserkommentar zum Artikel

Google Analytics: Mobiles Internet macht eine Widerspruchslösung per Opt-Out-Cookie und Änderung der Datenschutzerklärung erforderlich

Der Einsatz des Tracking-Tools „Google Analytics“ erfreut sich bei Webseitenbetreibern großer Beliebtheit, weil es eine präzise und zuverlässige Dokumentation des individuellen Nutzerverhaltens erlaubt und mithin eine Erfolgskontrolle und die Optimierung eigener Werbemaßnahmen ermöglicht. Seit der Einigung zwischen der Hamburger Datenschutzbehörde und Google im Jahre 2011 sollte der Dienst unter bestimmten Voraussetzungen zwar rechtssicher genutzt werden können. Allerdings machen mobile Web-Browser und ein verändertes Nutzungsverhalten nun Anpassungen der Opt-Out-Möglichkeit und der Datenschutzerklärung erforderlich. Die IT-Recht Kanzlei informiert und stellt eine Handlungsanleitung zur Umsetzung der neuen Erfordernisse bereit.

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Opt-out Plugin

Beitrag von Clemens Holzer
07.12.2016, 22:51 Uhr

Hallo, es gibt doch auch dieses Plugin:

https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

damit würde ich mich doch komplett nicht mehr trackbar machen, oder?

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