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Leserkommentar zum Artikel

Angabe der Energieeffizienzklasse im Internet – BGH klärt Rechtslage

Bei Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte im Internet war bisher umstritten, wo die erforderliche Energieeffizienzkennzeichnung (EEK) zu erfolgen hat. Insbesondere bestand Uneinigkeit darüber, ob der Verbraucher durch einen Link zur erforderlichen Information geleitet werden darf oder ob eine Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe zur Nennung des Preises, also auf dem Angebotsbildschirm, zu erfolgen hat.

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Effizienzklassennennung bei Werbung

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
16.11.2016, 12:48 Uhr

Haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar.

Tatsächlich ist das Fazit hier missverständlich formuliert worden.

Wie Sie richtig aufzeigen, gilt die gesteigerte Anforderung einer Anzeige des Effizienzetiketts, das auch die Effizienzklasse beinhaltet, in unmittelbarer Nähe des Produktpreises (entweder per Graphik oder durch den Effizienzpfeil mit enthaltenem Link) nach der Verordnung (EU) Nr. 518/2014 nur für verbindliche Verkaufsangebote.

Für die bloße Produktwerbung verbleibt es bei der weniger strengen Kennzeichnungspflicht aus der jeweiligen gerätespezifischen Verordnung, nur die Effizienzklasse (und gerade nicht das gesamte Etikett) anzugeben. Dafür reicht es nach dem aktuellen Urteil auch aus, dass diese erst auf einer Unterseite erscheint, die über einen hinreichend gekennzeichneten Link in der Werbeanzeige aufgerufen werden kann.

Die werbliche Informationspflicht der Effizienzklassennennung mit der durch das Urteil eröffneten Gestaltungsmöglichkeit gilt auch unabhängig davon, ob das jeweilige energieverbrauchsrelevante Produkt vor oder nach dem 01.01.2015 in Verkehr gebracht wurde. Auf die Werbung findet die an diesen Zeitpunkt anknüpfende, pflichterweiternde Verordnung (EU) Nr. 518/2014 nämlich schlichtweg keine Anwendung.

(Wir werden in Kürze entsprechend die News anpassen)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Aber was ist mit der Werbung? von Nico W., 15.11.2016, 14:07 Uhr

    In ihrem Fazit schreibt Frau Baur, dass ab 01.01.2015 die Energieeffizienzklasse in der Nähe des Produktpreises einzubinden ist. Entweder per Etikett oder geschachtelter Anzeige. Soweit so richtig. Dies gilt aber nur bei Geräten, welche zum Verkauf angeboten werden. Handelt es sich jedoch bei dem... » Weiterlesen

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