Leserkommentar zum Artikel

Kundenbewertungen - wie danach fragen?

Positive Kundenbewertungen sind eine harte Währung im Online-Marketing. Wir geben einen Überblick über die gängigen Methoden zur Gewinnung von Bewertungen und deren rechtliche Zulässigkeit.

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Gesetzestext bitte bis zu Ende lesen!

Beitrag von Günther Kreutzer
11.11.2016, 13:24 Uhr

Sie haben wohl Ihren eigenen Link nicht gelesen: (3) Abweichend von Absatz 2 Nummer 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn

1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat, 2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet, 3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und 4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. --> Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte, nichts anderes ist eine Bewertungsaufforderung. Also kein Grund Panik zu verbreiten.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Selber Inhalt mal legal, mal nicht? von Erhard Kunz, 30.05.2016, 17:21 Uhr

    Hallo, verstehe ich das richtig, dass absurder Weise der selbe Inhalt per Postbrief legal und als E-Mail illegal ist? Frage ich per Beiblatt oder Brief um eine (ehrliche) Bewertung des Artikels, darf ich das für physische und elektronische/digitale Produkte tun. Per E-Mail aber eigentlich gar... » Weiterlesen

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