Leserkommentar zum Artikel

Kein Widerrufsrecht bei entsiegelten Hygieneartikeln & Co?

Ab 13. Juni 2014 profitieren Online-Händler von einer weiteren Ausschlussmöglichkeit beim Fernabsatzwiderrufsrecht. Ab dann sind entsiegelte hygiene- und gesundheitssensible Waren vom Widerruf ausgenommen. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Waren und nur dann, wenn diese ursprünglich mit einer Versiegelung im Sinne des Gesetzes versehen waren. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Voraussetzungen, die eine solche Versiegelung erfüllen muss.

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Ausschluss des Widerrufs durch Saturn Online wegen nicht versiegelter elektr. Zahnbürste

Beitrag von Christian
01.08.2016, 17:27 Uhr

Gibt es schon ein Urteil wegen einer verweigerten Anerkennung des Widerrufs bei fehlender Versiegelung des Produkts? Ich bin mir über die Rechtslage im Klaren, die Sie ja oben sehr übersichtlich darstellen. Aber wie kann ich ohne Rechtsstreit mein Recht durchsetzen? Falls ich doch den Weg mit Anwalt und ggf. einem Prozess einschlagen möchte welche finanziellen Risiken stehen da im Raum? Die gekaufte Zahnbürste hatte einen Kaufpreis von 100€.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Darf man einen Kimono nicht mehr anprobieren ? von Brigitte Schulz, 15.12.2016, 20:51 Uhr

    Ist ein Kimono (bei einem Onlineshop bestellt), der mit  einem Hygienesiegel  auf der Umverpackung  versehen ist, wirklich von der Rücknahme ausgeschlossen ? Der Kimono war in der Beschreubung als mittellang angegeben , jedoch reichte er nicht mal komplett bis über den Po. Es stand nur auf dem... » Weiterlesen

  • Matratze von Oliver, 16.02.2016, 17:43 Uhr

    Vielen Dank für die ausführliche Darstellung des Themas. Gibt es schon ein Urteil darüber, ob eine Matratze als Hygieneartikel deklariert werden darf?

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