Leserkommentar zum Artikel

Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des Gesetzes keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen kann.

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Beitrag von Andrea Kreiller
23.07.2016, 12:44 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

das gleiche Problem (fast) haben wir jetzt auch. Wir haben in 2012 beim Online-Händler ein Boxspringbett in Wert von 1900 Euro mit 5 Jahre Garantie gekauft. Bis heute waren 3 Reparaturen durchgeführt, jetzt ist die 4 Reparatur nötig. Es heisst aber, das Bett kann nicht mehr repariert werden. Der Händler will uns 1100 Euro zurück zahlen, den Rest als Nützungsgebühr einbehalten, obwohl auf seine Internetseite ein vergleichbares Bett von der gleichen Firma anbietet. Müssen wir das so akzeptieren oder können wir uns wehren? Wir würden gerne vom Vertrag zurücktretten und das Geld wieder haben, geht das? Vielen Dank und schöne Grüße, A. Kreiller

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